Reststoffentsorgung der kommunalen Abwasserbehandlung - Finsterwalde EX-Post Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: EWB-2022-03 EP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Finsterwalde
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 03238
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.finsterwalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reststoffentsorgung der kommunalen Abwasserbehandlung - Finsterwalde EX-Post Bekanntmachung
Rahmenvertrag 2023-2024 zur Entsorgung der in der Kläranlage Finsterwalde anfallenden Reststoffe der kommunalen Abwasserbehandlung (Rechengut, Sandfanggut, entwässerter Klärschlamm sowie Kanalspülgut).
Jährlich ca.
- 50 t Rechengutmasse Grobrechen
- 100 t Rechengutmasse Feinrechen
- 40 t Rechengutmasse Fäkalannahme
- 90 t Sandfanggutmasse
- 160 t Kanalspülgut
- 1.400 t Klärschlamm
- ggf. ungekalkter Klärschlamm
Entwässerungsbetrieb der Stadt Finsterwalde Herthastraße 03238 Finsterwalde
Rahmenvertrag 2023-2024 zur Entsorgung der in der Kläranlage Finsterwalde anfallenden Reststoffe der kommunalen Abwasserbehandlung (Rechengut, Sandfanggut, entwässerter Klärschlamm sowie Kanalspülgut).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YEV6D4K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist bleibt nach § 134 Abs. 2 unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eintragung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.