Herstellung und Lieferung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Ersatzteile
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cottbusverkehr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Ersatzteile
Herstellung und Lieferung von meterspurigen Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Original-Ersatzteile
Herstellung und Lieferung von meterspurigen Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Original-Ersatzteile. Die Beschaffung erfolgt im Anschluss an die Vergabe eines entsprechenden Lieferauftrages im Jahre 2021. Die Vergabe erfolgte im Anschluss an ein EU-weit durchgeführtes Vergabeverfahren. In dem Vertrag hatte sich der Auftraggeber die Lieferung von insgesamt 13 Optionsbahnen vorbehalten. Diese Option übt der AG aus und beschafft darüber hinaus 2 weitere baugleiche Fahrzeuge nebst Original-Ersatzteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
In dem in dieser Bekanntmachung genannten Vertrag über die Herstellung und Lieferung meterspuriger Niederflur-Straßenbahnfahrzeuge, dem ein EU-weites Vergabeverfahren vorausgegangen war, beschafft der AG nunmehr die darin vereinbarten 13 Optionsfahrzeuge. Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen des Aufgabenträgers, nach der der AG sein Streckennetz ausbauen wird und darüber hinaus eine Taktverdichtung vorzunehmen hat, werden 2 weitere Fahrzeuge benötigt. Zudem hat der AG einen zusätzlichen Bedarf an Original-Ersatzteilen, sowohl für die Optionsfahrzeuge als auch für die bereits beschafften Fahrzeuge. Die Ersatzteile können nur beim Hersteller der Fahrzeuge beschafft werden. Die Beschaffung von Fahrzeugen bei einem anderen Hersteller würde zu technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen. Notwendige weitere Schulungen würden personelle Kapazitäten beim Fahrpersonal und im Bereich Technik binden. Zudem müssten die vorhandenen Werkstätten mit erheblichem finanziellen Aufwand umgebaut und zusätzliches Spezialwerkzeug für Wartung und Reparatur beschafft werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.