Hochwasserschutz Breese, A/E-Maßnahmen, Anschluss Altarme 2.3, 2.4 an die Stepenitz Referenznummer der Bekanntmachung: 22/14/P/OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutz Breese, A/E-Maßnahmen, Anschluss Altarme 2.3, 2.4 an die Stepenitz
Zur Sicherung der Ortslage Breese gegen Hochwasser der Elbe wurden mehrere Teilobjekte (Baulose 1, 2, 3a, 3b und 4) realisiert. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme dieses Bauvorhabens sind die Altarme 2.3 und 2.4 an die Stepenitz anzuschließen.
Während des Baus von Baulos 4 wurden bereits Grobprofile für die geplanten Altarme 2.3 und 2.4 hergestellt.
Die Realisierung der Anbindung der beiden Altarme in diesem Bauvorhaben wird in 2 Losen ausgeschrieben: Los 1 umfasst die Erdarbeiten und Wasserbauarbeiten, Los 2 umfasst die Landschaftsbauarbeiten (insbesondere Pflanzarbeiten, Zaunarbeiten).
Näheres ist der Beschreibung der Teillose sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Erdarbeiten, Wasserbauarbeiten
Hochwasserschutz / Stepenitz bei Breese Land Brandenburg 19322 Breese, LK Prignitz Die Ortslage Breese befindet sich am linken Randbereich der Stepenitzniederung und in einer Entfernung von rund 3 km Luftlinie zur Elbe, rechtsseitig befindet sich die Ortslage Weisen. Die Stepenitz verläuft östlich der K 7031 bzw. Ortslage Weisen. Die geplanten Altarme 2.3 (Fluss-km 5+370) und 2.4 (Fluss-km 5+820) schließen sich linksseitig an das Ufer der Stepenitz an. Die Maßnahme ist über bestehende landwirtschaftliche Wege und den Deichweg erreichbar.
Es wird auf die Sperrung der Stepenitzbrücke bis voraussichtlich Ende 2022 hingewiesen. Im Zeitraum der Sperrung ist die Zufahrt zur Baustelle nur von der Südseite aus Breese möglich.
Näheres zur örtlichen Lage und den Zufahrtsmöglichkeiten zum Baubereich ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (insbesondere Baubeschreibung, 2.6).
Wasserbau- und Erdarbeiten im Rahmen der Anschlüsse der Altarme 2.3 und 2.4 an die Stepenitz:
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die
Herstellung der Altarme, Rampen, Lebendfaschinen,
die Herstellung und den Rückbau des Amphibienschutzzaunes,
die Herstellung der Totholzelemente,
die Sicherung von Totholzhaufen auf Insel Altarm 2.4,
die Herstellung der Fischunterstände und der Quergurte in den Altarmsohlen, der Pfahlreihen in Böschungen der Altarme, der Steilwände auf Inselseite Altarm 2.4, der Vertiefungen auf Insel Altarm 2.4 und die Entwicklungspflege der Lebendfaschine, Totholzelemente und Steinschüttungen.
Der gesamte Leistungsumfang für Los 1 ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Finanzierung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gem. Finanzierungszusage der ILB v. 14.10.2016 sowie Änderung der Finanzierungszusage vom 06.11.2020 zur Antragsnummer (Aktenzeichen) 20701600003/80167721. Grundlage: ELER-Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Land Brandenburg (MLUL).
Landschaftsbauarbeiten
Hochwasserschutz / Stepenitz bei Breese Land Brandenburg 19322 Breese, LK Prignitz Die Ortslage Breese befindet sich am linken Randbereich der Stepenitzniederung und in einer Entfernung von rund 3 km Luftlinie zur Elbe, rechtsseitig befindet sich die Ortslage Weisen. Die Stepenitz verläuft östlich der K 7031 bzw. Ortslage Weisen. Die geplanten Altarme 2.3 (Fluss-km 5+370) und 2.4 (Fluss-km 5+820) schließen sich linksseitig an das Ufer der Stepenitz an. Die Maßnahme ist über bestehende landwirtschaftliche Wege und den Deichweg erreichbar.
Es wird auf die Sperrung der Stepenitzbrücke bis voraussichtlich Ende 2022 hingewiesen. Im Zeitraum der Sperrung ist die Zufahrt zur Baustelle nur von der Südseite aus Breese möglich.
Näheres zur örtlichen Lage und den Zufahrtsmöglichkeiten zum Baubereich ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (insbesondere Baubeschreibung, 2.6).
Landschaftsbauarbeiten im Rahmnen der Anschlüsse der Altarme 2.3 und 2.4 an die Stepenitz:
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die
Herstellung der Verbisschutzzäune und Tore, der Gehölzpflanzungen (ohne Setzstangen Lebendfaschine), krautiger Anpflanzungen, die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Pflanzungen, den Rückbau von Verbisschutzzaun und Toren.
Der gesamte Leistungsumfang im Los 2 ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Finanzierung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gem. Finanzierungszusage der ILB v. 14.10.2016 sowie Änderung der Finanzierungszusage vom 06.11.2020 zur Antragsnummer (Aktenzeichen) 20701600003/80167721. Grundlage: ELER-Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Land Brandenburg (MLUL).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochwasserschutz Breese, A/E-Maßnahmen, Anschluss Altarme 2.3, 2.4 an die Stepenitz, Wasserbau- und Erdbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenberge
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19322
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochwasserschutz Breese, A/E-Maßnahmen, Anschluss Altarme 2.3, 2.4 an die Stepenitz, Landschaftsbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenberge
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19322
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY46Y8Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag (auf Nachprüfung) unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lfu.brandenburg.de