Vergabe Rahmenvertrag Beratungsleistungen für Gründungswillige Referenznummer der Bekanntmachung: 85060035 V01_2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dombert.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe Rahmenvertrag Beratungsleistungen für Gründungswillige
In Umsetzung der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förder-periode 2021-2027 "Gründen in Brandenburg (GiB)" werden "Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte" gefördert. Das Ziel besteht darin, Gründungswillige auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit in der Vorgründungsphase qualifiziert zu beraten, zu coachen und bis zur Gründung zu begleiten.
Zu den Aufgaben des Regionalen Beratungs- und Qualifizierungsprojektes in Teltow-Fläming (GiB-TF) gehören (entsprechend der Existenzgründungsrichtlinie) zum einen die Prüfung der Gründungseignung, Vermittlung von gründungsrelevantem Fachwissen und zum anderen die individuelle und spezifische Beratung sowie Qualifizierung und individuelles und spezifisches Coaching sowie weitere Unterstützung zur Vorbereitung auf erfolgreiche Existenzgründungen.
Zur Umsetzung dieser Aufgaben werden im Rahmen dieses abgeschlossenen Vergabeverfahrens qualifizierte externe Leistungserbringer für die Aufnahme in einen entsprechenden Rahmenvertrag gesucht. Auf der Basis dieses Rahmenvertrags werden sodann nach Bedarf passende Berater mit den entsprechenden Einzelmaßnahmen beauftragt.
Das Vergabeverfahren umfasste dabei zwei Lose:
Los 1: Prüfung der Gründungseignung und Vermittlung von gründungsrelevantem Fachwissen im Rahmen der Durchführung von Development Centern (GiB-Days)
Los 2: individuelle und spezifische Beratung sowie Qualifizierung und individuelles und spezifisches Coaching sowie weitere Unterstützung zur Vorbereitung auf erfolgreiche Existenzgründungen
Prüfung der Gründungseignung im Rahmen der Durchführung von Development Centern (GiB-Days)
Planung, Durchführung, Nachbereitung von GiB-Days für potentielle Existenzgründer*innen zur Feststellung, Bewertung und Weiterentwicklung des individuellen Poentials der Gründungswilligen in Hinblick auf die Geschäftsidee, die Gründungspersönlichkeit und die Entwicklungschancen zur erfolgreichen Umsetzung des Gründungsvorhabens.
Gleichzeitig soll das Risikobewusstsein der Gründenden dahingehend entwickelt werden, dass Vorhaben besser eingeschätzt und reflektiert und schlussfolgernd daraus fundierte Entscheidungen für das weitere Vorgehen getroffen werden können.
Regulär sollen GiB-Days von einer Berater*in durchgeführt werden, die vorrangig über psychologisches/ (sozial-) pädagogisches und kaufmännisch/ betriebswirtschaftliches Hintergrundwissen oder über langjährige Erfahrungen im Durchführen von GiB-Days verfügt.
Bezüglich des genauen Aufgabenumfangs wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2026 zu verlängern. Die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption hat der Auftraggeber den Ver-tragspartnern bis zum 31.10.2025 in Textform mitzuteilen. Erfolgt keine ausdrückliche Verlängerung, endet der Vertrag mit Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Exis-tenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förder-periode 2021-2027 "Gründen in Brandenburg (GiB)"
Durchführung von qualifizierender Beratung in der Vorgründungsphase
Individuelle fachliche Beratung von Existenzgründer*innen in der Vorgründungsphase zur erfolgreichen Realisierung des Gründungsvorhabens. Die qualifizierende Beratung dient dazu, Gründer*innen und ihr Unternehmen bestmöglich auf den bevorstehenden Markteintritt vorzubereiten. Dazu sollen potentielle Stärken ausgebaut und mögliche Hindernisse auf dem Weg in die Selbstständigkeit aus dem Weg geräumt sowie kaufmännische und unternehmerische Defizite der Gründungswilligen ausgeglichen werden.
Bezüglich des genauen Aufgabenumfangs wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2026 zu verlängern. Die Ausübung der Vertragsverlängerungsoption hat der Auftraggeber den Ver-tragspartnern bis zum 31.10.2025 in Textform mitzuteilen. Erfolgt keine ausdrückliche Verlängerung, endet der Vertrag mit Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch.
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förder-periode 2021-2027 "Gründen in Brandenburg (GiB)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen (etwa Handelsregister, Handwerksrolle etc.).
-Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Berufs- und ggf. eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen.
-Der Bieter muss den durchschnittlichen Netto-Jahresumsatz für die drei Kalenderjahre 2019, 2020 und 2021 angeben.
- Los 1: Der Bieter muss über 20 geeignete Referenzen verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.10.2022 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Der Umfang ist vergleichbar, wenn der Bieter in dem Zeitraum im Rahmen der Referenz ein Development Centern bzw. vergleichbare Veranstaltungen durchgeführt hat. Die Darstellung der Referenzen hat unter Verwendung des Formulars Berater- und Coachprofil für Los 1 zu erfolgen.
- Los 2: Der Bieter muss über geeignete Referenzen hinsichtlich der Branchenkompetenzen (3 Referenzen), der Beratungskompetenzen (5 Referenzen) und der Zielgruppenkompetenzen (3 Referenzen) verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.01.2019 und dem 31.10.2022 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Die Darstellung der Referenzen hat unter Verwendung des Formulars Berater- und Coachprofil für Los 2 zu erfolgen
Bezüglich des Bieters dürfen keine Umstände vorliegen, welche der Auftraggeber zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Vergabeverfahrens zu dessen Ausschluss nach § 123 GWB verpflichten.
Liegen Umstände bezüglich des Bewerbers vor, welche den Auftraggeber zu einem Ausschluss des Unternehmens nach § 124 GWB berechtigen, ist der Bieter verpflichtet, diese Umstände zu erläutern.
Die Vorgaben des Brandenburgischen Vergabegesetzes zum Mindestarbeitsentgelt sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y526YVD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de