Upgrade ALLRIS 4 und Betrieb als SaaS Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-502-175-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rathaus.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade ALLRIS 4 und Betrieb als SaaS
Für den Sitzungsdienst sowie die Gremienbearbeitung nutzt die Landeshauptstadt Potsdam (im Weiteren als Auftraggebende bezeichnet) seit dem Jahr 2000 ein Ratsinformationssystem.
Der Kernbereich des Sitzungsdienstes wird mit Hilfe des Fachverfahrens abgewickelt:
- Terminplanungen,
- Sitzungskalender,
- die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Sitzungen sowie
- die Erstellung von Vorlagen und Ausfertigung von Beschlüssen,
- Bearbeitung von Sitzungsgeld/Aufwandsentschädigung.
Alle Unterlagen werden dabei als elektronische Dokumente vorgehalten; der Prozess bis zur Beschlussfassung wird transparent dargestellt und eine Recherche über die Volltextrecherche ist möglich.
Mit einem Softwareupgrade werden die Anforderungen der Auftraggebenden an eine moderne, zukunftsorientierte, digitale Verwaltung umgesetzt.
Ziel des Softwareupgrades ist es, die o.g. Aufgaben weiterhin zu erfüllen und die digitalen Verfahrensabläufe zu optimieren, die Handhabung anwenderfreundlicher zu gestalten sowie den Vorlagen- und Sitzungsworkflow effizienter und umfassender zu nutzen. Darüber hinaus wird das Fachverfahren einem größeren Anwenderkreis zur Verfügung gestellt.
Der Betrieb des Ratsinfomationssystems erfolgt im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (SaaS) durch den Auftragnehmenden unter Bereitstellung der geforderten Verfügbarkeiten und Service Level Agreements (SLA).
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Die Leistungspakete 3.1. - 3.4. gehören zur Grundausstattung des Ratsinformationssystems und sind seit über 20 Jahren in der Verwaltung der LHP im Einsatz. Sie sind die Voraussetzung für die Nutzung des Ratsinformationssystems und sichern die Funktionalität.
Die zusätzlichen Leistungspakete (Zusatzmodule) unter 3.1.4 sorgen für eine qualitative Steigerung in der Sitzungsdienstbearbeitung und ermöglichen darüber hinaus die weitere Digitalisierung der Prozesse.
Die Zusatzmodule bauen auf die Leistungspakete 3.1. - 3.4. auf und sind, jedes Modul für sich, zusätzlich zu beschaffen und unabhängig voneinander zu nutzen.
Folgende Leistungspakete sind vom Auftragnehmenden als SaaS bereitzustellen:
- 3.1.1 ALLRIS 4 Lizenzpaket 1 (Intranet - Hauslizenz)
- 3.1.2 ALLRIS 4 Lizenzpaket 2 (Internet - Hauslizenz)
- 3.1.3 ALLRIS 4 Sitzungsgeld / ALLRIS 4 HKR-Schnittstelle - Hauslizenz
- 3.1.4 Zusätzliche Leistungspakete - Zusatzmodule:
ALLRIS 4 Online-Abstimmung - Hauslizenz
ALLRIS 4 ReadSpeaker-Schnittstelle - Hauslizenz
ALLRIS 4 TOTP (Time-based One-Time Password) - Hauslizenz
ALLRIS 4, Archiv-Server
3.2 Softwarepflege ALLRIS 4
Zur Verfügung stehende Software- oder Sicherheitsupdates sind nach Terminabsprache mit der Auftraggebenden unverzüglich einzupflegen. Dies umfasst das ALLRIS 4 mit allen Zusatzmodulen und sonstigen Bestandteilen.
Bekanntgewordene kritische Schwachstellen im Software-Stack und den Infrastruktur-Komponenten sind unverzüglich zu beheben.
Die Auftraggebende hat Anspruch auf eine lizenzkostenfreie Bereitstellung sämtlicher Folgeversionen von ALLRIS.
3.3 Betrieb der Software
- Serverbetrieb
- Zugangsverwaltung / Administration
- Backup
3.4 Service Level Agreement
3.4.1 Service Desk / Hotline
Der Auftragnehmende sichert einen vollständigen ALLRIS-Support inkl. Telefonhotline in deutscher Sprache und Zugriff auf ein vom Hersteller gestelltes Ticketsystem ab. Die Hotline muss von fachkundigen Mitarbeitern besetzt sein.
Der Auftragnehmende gewährleistet folgende Verfügbarkeiten:
Montag - Freitag 8:00 - 22:00 Uhr
- telefonische Erreichbarkeit des Supports; die Telefonnummer wird der Auftraggebenden vom Auftragnehmenden zur Verfügung gestellt.
Samstag - Sonntag 10:00 - 17:00 Uhr
- telefonische Erreichbarkeit des Supports; die Telefonnummer wird der Auftraggebenden vom Auftragnehmenden zur Verfügung gestellt
- befristet auf die ersten 2 Jahre nach Vertragsabschluss, mit der 3-maligen Option der Verlängerung 3 Monate vor Fristablauf um jeweils ein weiteres Jahr.
Incident- und Problemmanagement:
Zudem garantiert der Auftragnehmer Reaktions- und Wiederherstellungszeiten*.
Der ALLRIS 4-Serverbetrieb erfolgt nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts und ausschließlich an Standorten in der Bundesrepublik Deutschland.
Der ALLRIS-Webserverbetrieb ist enthalten und wird wie folgt beschrieben:
- Zugriff auf einen gemäß Service-Level-Agreement (s. u.) im gesicherten Rechenzentrums-Betrieb, nach den Vorgaben des deutschen Datenschutzrechts und ausschließlich an Standorten in der Bundesrepublik Deutschland bereitgestellten Webserver.
- Ein eigener Domainname für die Landeshauptstadt Potsdam, SSL-Zertifikat 1 für die sichere Datenübertragung (mindestens AES 128-Bit-Verschlüsselung)
- Konfiguration von ALLRIS.net entsprechend der Vorgaben der Auftraggebenden
- Mehrfach redundante (mind. 2) Upstream-Anbindung (1 GB-Backbone)
3.4.2 Verfügbarkeiten
Der Auftragnehmende gewährleistet die Betriebsbereitschaft im Rechenzentrum entsprechend folgender Regeln:
24 Stunden Betrieb an sieben Tagen der Woche
- Servicezeit 1: Betriebsfähigkeit von 98 Prozent im Monatsdurchschnitt in der Zeit von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Servicezeit 2: Betriebsfähigkeit von 90 Prozent im Monatsdurchschnitt in der Zeit von 18:00 Uhr bis 7:00 Uhr.
Ausfallzeiten von weniger als 5 Minuten pro Ausfall werden, sofern sie nicht häufiger als zweimal/Tag und dreimal/Woche auftreten, nicht als Unterbrechung der Betriebsfähigkeit gewertet.
Ausfallzeiten, die durch geplante und eine Woche zuvor durch den Auftragnehmenden angekündigte Arbeiten entstehen, werden nicht als Unterbrechung der Betriebsfähigkeit gewertet, sofern sie nicht 2 Stunden/Monat in der Servicezeit 1 und 7 Stunden/Monat in der Servicezeit 2 übersteigen. Als geplante Arbeiten gelten:
- Zeitausfälle, die sich infolge technischer Veränderung ergeben (Hochrüsten der Hardware, Versions- und Releasewechsel der Anwendungssoftware)
- Zeitausfälle wegen Wartungsarbeiten an der Hard- und Software.
- Unterbrechungen der Betriebsfähigkeit, die auf höhere Gewalt oder aber auf Anweisungen der Auftraggebenden zurückzuführen sind, gelten nicht als Ausfallzeiten.
3.5 IT-Sicherheit
Bei der Bereitstellung der ALLRIS Software im SaaS-Betrieb werden durch den Auftragnehmenden mindestens die durch den EVB-IT Cloud Vertrag definierten Anforderungen (Ziffer 6.2) inkl. Kriterienkatalog sichergestellt.
Dem Auftragnehmenden ist darüber hinaus freigestellt, zusätzliche IT-Sicherheitsmaßnahmen zu erbringen. In diesem Fall ist er dazu verpflichtet, die Auftraggebende umfassend über die zusätzlichen Maßnahmen zu informieren. Die Auftraggebende behält sich vor, diese Maßnahmen zu widerrufen, wenn es nicht dem IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzept des Auftraggebers entspricht.
Der Auftragnehmer muss über ein angemessenes, dokumentiertes und implementiertes Sicherheitskonzept und ein Informationssicherheitsmanagementsystem gemäß ISO 27001 oder gleichwertig verfügen (Ziff. 6.2.1 AGB).
Überdies hat der Auftragnehmer für die IT-Sicherheit im Rahmen seines Verantwortungsbereichs Sorge zu tragen (Ziff. 2.1.1 AGB).
3.6 Dienstleistungen
Mit der Auftragsvergabe erfolgt eine Begleitung des Wechsels von ALLRIS 3.9 auf ALLRIS 4 durch eine Projektleitung des Auftragnehmenden. Diese Projektbegleitung muss auch folgende Punkte beinhalten:
3.6.1 Installation und Migration
3.6.2 Beratungsleistungen
3.7 Schulungen
3.8 Leistungen bei Vertragsende
*Nähere Angaben in der Leistungsbeschreibung.
Die Laufzeit der Leistungserbringung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet zunächst am 31.12.2026. Sofern der Vertrag nicht schriftlich bis zum 30.09.2026 (Zugang beim Vertragspartner) durch den Auftraggeber gekündigt wird, verlängert sich dieser ein Mal um weitere 12 Monate, so dass der Vertrag spätestens am 31.12.2027 endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Auftragnehmende gewährleistet nach Bedarf der Auftraggebenden folgende weitere Schulungen als Option, wobei der jeweilige Bedarf von der Auftraggebenden im Bedarfsfall angezeigt wird:
- Schulungen bei der Auftraggebenden für Nutzer (ohne Bereitstellung von Hardware) an verschiedenen (maximal 14) Tagen für voraussichtlich insgesamt 150 Personen. Ein Schulungstag besteht aus 8 Arbeitsstunden.
Die Teilnehmerzahlen sowie Schulungstermine werden den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst; es besteht keine Mindestabnahmepflicht.
Die Schulungen erfolgen in Präsenz, alternativ in Absprache mit der Auftraggebenden als Online-Schulung.
Erläuterung zu den Zuschlagskriterien:
IT-Sicherheits- und Betriebskonzept: Das Angebot sollte zu folgenden Inhalten eine Aussage treffen:Der Auftragnehmende sollte mit dem Angebot ein IT-Sicherheits- und Betriebskonzept einreichen unter Berücksichtigung der Anforderungen gem. vorliegender Leistungsbeschreibung, Kapitel 3 und gem. EVB-IT Cloud AGB Ziffer 6.2
inkl. Kriterienkatalog.
Das Konzept sollte folgende Erläuterungen und Darstellungen enthalten:
- Umsetzung der Cloudleistung
- Betrachtung der Einbeziehung eines Drittanbieters (sofern vorhanden)
- Umsetzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung via TOTP
- Zugriffskontrolle
- Incident- und Problemmanagement
- Release- und Patchmanagement
- Notfallmanagement
Einrichtungs- und Rolloutkonzept:
Das Angebot sollte zu folgenden Inhalten eine Aussage treffen:
Der Auftragnehmende sollte mit dem Angebot ein Einrichtungs- und Rolloutkonzept einreichen unter Berücksichtigung der Anforderungen gem. vorliegender Leistungsbeschreibung, Kapitel 3.6 und 3.7.
Das Konzept sollte erkennen lassen können, wie der Auftragnehmende die Umsetzung konkret vornimmt einschließlich Meilensteinplanung und Personaleinsatzkonzept (Vertretung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
- Eigenerklärung über die Darstellung des Unternehmens (Bieter) unter folgenden Angaben:
Name des Unternehmens
Rechtsform, Registerart, Nummer der Eintragung, Registergericht, Genehmigungsnummer /-behörde
Unternehmensträger (z. B. Inhaber, Gesellschafter)
Stammkapital (soweit einschlägig)
Vertretungsberechtigte Personen bzw. Organe (z. B. Geschäftsführer)
Geschäftsfelder des Unternehmens (Formular 4.5)
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Darstellung der Unternehmerdarstellung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Personenschäden, von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Sachschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung zur Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden (Formular 4.10).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind einzureichen:
- Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1) beizulegen (sofern einschlägig).
Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
- Eigenerklärung in Form einer Liste über geeignete Referenzen von früher ausgeführten Dienstleistungsaufträgen der in den letzten höchsten 3 Jahren (Beginnend ab Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen und/oder laufenden Projekten zur Bereitstellung eines Ratsinformationssystems als Software-as-a-Service (SaaS), die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand inhaltlich vergleichbar sind.
Folgende Angaben sind zu tätigen: Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, Auftraggeber, Auftragswert (netto) ca., Beschreibung der Leistung, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (ggf. E-Mail und Telefonnummer) sowie Vorgangsnummer (sofern bekannt). (Formular 4.6).
- Eigenerklärung über das Bestehen einer aktuell gültigen Zertifizierung nach nach ISO/IEC 27001 oder gleichwertig hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistungen. Eine Kopie der aktuell gültigen Zertifizierung ist dem Angebot beizulegen. Im Falle des Vorliegens eines gleichwertigen Gütezeichens ist nachzuweisen, dass die Anforderungen einer Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 erfüllt werden. (Formular 4.13).
- Eigenerklärung über Unteraufträge /Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) (Formular 4.3) (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) bzw. welche Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe beabsichtigt sind in Anspruch zu nehmen. (sofern einschlägig)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (sofern einschlägig) (Formular 4.4).
- Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1) beizulegen (sofern einschlägig).
- Sofern eine Nachunternehmerschaft vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des Nachunternehmers sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1) beizulegen (sofern einschlägig).
zu den unternehmerischen Referenzen (Formular 4.6):
Der Nachweis der Eignung erfolgt durch Vorlage von mindestens 2 Referenzen.
Mindestanforderungen:
- Die Referenzen müssen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
- Laufende bzw. nicht abgeschlossene Leistungen müssen seit mindestens einem Jahr
(beginnend ab Angebotsfrist) erbracht werden.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
I. Sofern nichts anderes geregelt ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mit dem Angebot sind einzureichen.
- Erklärung der Bietergemeinschaft, dass der bezeichnete bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung bei der Durchführung des Vertrages rechtsverbindlich vertritt; der bevollmächtigte Vertreter darf, mit uneingeschränkter Wirkung, für jedes Mitglied Zahlungen annehmen und alle Mitglieder haften für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner (Formular 4.2) (sofern einschlägig).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1). Im Falle einer Bietergemeinschaft muss die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 ff. GWB von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3)
- Eigenerklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands (Formular 4.12)
- Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO nebst Erklärung zur datenschutzrechtlichen Zuverlässigkeit und zu den technisch-organisatorischen Maßnahmen. datenschutzrelevanter Produktbeschreibung. Sofern die Datenverarbeitung innerhalb von vom Bieter bereitzustellender Software oder ähnlicher Tools erfolgt oder der Bieter entsprechende Produkte zur Dienstleistungserbringung im Auftragsfall nutzt, ist vom Bieter eine datenschutzrelevante Produktbeschreibung zu erstellen,
- welche Funktionalitäten die Produkte enthalten, über die personenbezogene Daten erfasst werden können, unbeschadet des tatsächlichen Einsatzes für/vom Auftraggeber
- welche personenbezogenen Daten und Metadaten im Rahmen der Funktionalitäten verarbeitet werden.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle im Vergabeverfahren sind einzureichen:
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (sofern einschlägig)
II. Sonstiges:
Mit dem Angebot sind zusätzlich einzureichen:
- IT-Sicherheits- und Betriebskonzept sowie Einrichtungs- und Rolloutkonzept anhand der Bewertungsmatrix
III. Weitere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
- Vertragsentwurf
- Bewerbungsbedingungen
- Ergänzende Vergabebedingungen BbgVergG
- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Verträgen der Landeshauptstadt Potsdam
- Infoblatt zur Datenverarbeitung mit Vergaben der Landeshauptstadt Potsdam
- Informationsblatt e-Vergabe
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Angeboten sind die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem Folgendes zu beachten:
1. Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über das Vergabeportal der Vergabestelle einzureichen.
2. Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
3. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt.
4. Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
5. Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt oder eingeholt werden können.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw. Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Elektronisches Angebot:
Die elektronische Angebotsabgabe ist über den Projektraum zum Verfahren auf der elektronischen Plattform "Vergabemarktplatz Brandenburg" vorzunehmen. Voraussetzung ist eine Registrierung als Nutzer und Freischaltung des Projektraumes. Nähere Details dazu finden sich unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das elektronische Angebot ist mit den Anlagen bis zum Ende der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Eine Angebotsabgabe per Mail ist nicht zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6YVB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit