Beratungsleistungen für Gründungswillige, Regionaler Lotsendienst Referenznummer der Bekanntmachung: 76/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzberg/Elster
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkee.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzberg/Elster
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen für Gründungswillige, Regionaler Lotsendienst
Rahmenvereinbarung Beratungsleistungen Regionaler Lotsendienst im Landkreis Elbe-Elster
Los 1: Durchführung von Check-up Workshops für Existenzgründer:innen
Los 2: Durchführung von one2many Coachingkursen für Existenzgründer:innen
Los 3: Durchführung one2one qualifizierender Beratung und Begleitung von Existentenzgründer:innen (Coaching)
Durchführung von Check-up Workshops für Existenzgründer:innen
Landkreis Elbe-Elster Ludwig-Jahn-Straße 2 04916 Herzberg/Elster
Los 1: Durchführung von Check-up Workshops für Existenzgründer:innen
Im Jahr sollen ca. 30 Check-up Workshops von jeweils 4 Zeitstunden Dauer stattfinden. Es erfolgt eine thematische Einteilung in "Basis-Check-up" und "Vertiefungs-Check-up". Die Check-ups dienen der Wissensvermittlung für die Existenzgründung insbesondere im Bereich von Mittelstand, Handwerk, Handel sowie Dienstleistungen. Zu folgenden Themen sollen jeweils Basis- und Vertiefungs-Check-ups durchgeführt werden:
- Erstellung eines Businessplans (u.a. Aufbau und Inhalt, Konzeptentwicklung, Rechtsformen, Geschäftsfeldentwicklung und -innovation, Patent- und Markenrecht)
- Rentabilität (u.a. Kostenstrukturen, Einnahmequellen, Angebot - Rechnung - Gewinn, Controlling, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Liquidität, Krisenindikatoren
- Steuern und Buchhaltung (u.a. Anforderungen und Gesetze, sonstige betriebliche Steuern und Abgaben, Aufzeichnungspflichten, Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung)
- Investitionen, Finanzierungen und Versicherungen (u.a. Finanzierungsformen, Investitionsplan)
- Kommunikations- und Verkaufstraining (u.a. Unternehmer:innenpersönlichkeit, Verkaufsgespräche, Vertragsverhandlungen, Konfliktmanagement)
- Marketing (u.a. Marktforschung, Zielgruppen, Trends, Online-Marketing und Social Media)
- Unternehmensnachfolge (Rechtsformen, Kennzahlen, Unternehmensbewertung)
Ziel der Gesamtheit der Check-up Workshops soll das Erstellen eines Businessplanes und die Vermittlung geeigneter Inhalte zu den o.g. Themen sein. In diesem Zusammenhang sollen auch die unternehmerischen individuellen Voraussetzungen des/der Gründungswilligen sowie die Wirtschaftlichkeit der Gründungsidee festgestellt werden. Dazu sollen anhand unternehmensbezogener und existenzgründungsrelevanter Anforderungen multidimensionale Methoden genutzt werden. Die Berater:innen leiten aus Übungen, Beobachtungen, Feedbackgesprächen und Aufgabenergebnissen Entwicklungsmaßnahmen ab, die sowohl für das Erstellen des Businessplanes als auch als Grundlage für individuelle und bedarfsorientierte Gründungsfahrpläne dienen sowie den festgestellten weiteren Qualifizierungs-, Beratungs- und Coachingbedarf enthalten. Die durchführenden Berater:innen müssen anhand der spezifischen Aufgabenstellung in ihrer Kombination über psychologisches/ (sozial-)pädagogisches und kaufmännisches/betriebswirtschaftliches Hintergrundwissen sowie Sicherheit im Umgang mit Fragen des Gender-Mainstreamings und der Chancengleichheit verfügen.
"Der Rahmenvertrag tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2025.
Vorbehaltlich der Fortführung des Projektes und unveränderten Fördergrundsätzen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag dreimal um ein weiteres Jahr zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2028. Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von dem Optionsrecht Gebrauch macht."
"Der Rahmenvertrag tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2025.
Vorbehaltlich der Fortführung des Projektes und unveränderten Fördergrundsätzen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag dreimal um ein weiteres Jahr zu verlängern, längstens bis zum.31.12.2028 Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von dem Optionsrecht Gebrauch macht."
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 - "Gründen in Brandenburg (GiB)" vom 28. Juni 2022 Fördertatbestand II.2 Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte Unterstützung von Gründungsvorhaben insbesondere in Mittelstand, Handwerk, Handel sowie DL
Die Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz finden Anwendung.
Durchführung von one2many Coachingkursen für Existenzgründer:innen
Landkreis Elbe-Elster Ludwig-Jahn-Straße 2 04916 Herzberg/Elster
Los 2: Durchführung von one2many Coachingkursen für Existenzgründer:innen
Im Jahr sollen ca. 8 Coachingkurse (2 aufeinanderfolgende Tage zu je 8 Zeitstunden) stattfinden. Die Coachingkurse dienen der Wissensvermittlung für die Existenzgründung insbesondere im Bereich von Mittelstand, Handwerk, Handel sowie Dienstleistungen. Ziel ist die Erstellung eines individuellen Businessplanes
"Der Rahmenvertrag tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. 12.2025.
Vorbehaltlich der Fortführung des Projektes und unveränderten Fördergrundsätzen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag dreimal um ein weiteres Jahr zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2028. Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von dem Optionsrecht Gebrauch macht."
"Der Rahmenvertrag tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2025.
Vorbehaltlich der Fortführung des Projektes und unveränderten Fördergrundsätzen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag dreimal um ein weiteres Jahr zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2028. Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von dem Optionsrecht Gebrauch macht."
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 - "Gründen in Brandenburg (GiB)" vom 28. Juni 2022 Hier: Fördertatbestand II.2 Regionale Beratungs- und Qualifizierungsprojekte Unterstützung von Gründungsvorhaben insbesondere in Mittelstand, Handwerk, Handel sowie Die
Die Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz finden Anwendung.
Durchführung one2one qualifizierender Beratung und Begleitung von Existentenzgründer:innen (Coaching)
Landkreis Elbe-Elster Ludwig-Jahn-Straße 2 04916 Herzberg/Elster
Los 3: Durchführung one2one qualifizierender Beratung und Begleitung von Existentenzgründer:innen (Coaching)
Die Leistungserbringung orientiert sich an den jeweiligen bedarfsorientierten Gründungsfahrplänen und individuellen Entwicklungspotentialen der/des Existenzgründer:in und der Gründungsidee.
Folgende Leistungen werden von den Berater:innen insbesondere für Existenzgründungen im Bereich von Mittelstand, Handwerk, Handel sowie Dienstleistungen erwartet:
- professionelle und individuelle Beratung und Begleitung der Gründungswilligen
- tragfähige Ausgestaltung der Gründungsidee
- betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung
- Strategien zu Finanzierung und Fördermitteln - aktive Marktbearbeitung
- Kenntnisvertiefung im Bereich kaufmännischer und organisatorischer Unternehmensführung
- Entwicklung von und Arbeit mit Controllinginstrumenten
- Unterstützung und Entwicklung unternehmerischer Handlungskompetenz
- Klärung individueller Gründungsformalitäten
- Vermittlung von Angeboten zur Vereinbarkeit von Familie und unternehmerischer Tätigkeit
- gegebenenfalls spezifische Angebote für Frauen
- gegebenenfalls spezifische Angebote für Unternehmensnachfolgen/ -übernahmen
"Der Rahmenvertrag tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. 12.2025.
Vorbehaltlich der Fortführung des Projektes und unveränderten Fördergrundsätzen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag dreimal um ein weiteres Jahr zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2028. Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von dem Optionsrecht Gebrauch macht."
"Der Rahmenvertrag tritt ab dem 01.02.2023 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31.12.2025.
Vorbehaltlich der Fortführung des Projektes und unveränderten Fördergrundsätzen hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag dreimal um ein weiteres Jahr zu verlängern, längstens bis zum 31.12.2028. Drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer mit, ob er von dem Optionsrecht Gebrauch macht."
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 - "Gründen in Brandenburg (GiB)" vom 28. Juni 2022
Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027 - "Gründen in Brandenburg (GiB)" vom 28. Juni 2022
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) falls zutreffend: Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als 6 Monate) oder
b) Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit; bei Freiberuflern: Anmeldung beim Finanzamt; bei gewerblicher Tätigkeit: Gewerbeanmeldung; bei Tätigkeiten i. R. e. Gesellschaft: siehe a)
c) Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1)
Im Falle von Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmereinsätzen hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je nach Leistungsanteil - erbracht werden.
Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV, PQ-VOL oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (selbst erstelltes Formular)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Angabe der Themen der Check-up Workshops, für die das Angebot abgegeben wird (entsprechend Anlage "Check-up-Workshops" in den Vergabeunterlagen)
Folgende Angaben sind mit der Anlage "Berater- und Coachprofil" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) zu leisten:
a) Kurzer Lebenslauf und kurze Darstellung sowie Nachweis der eigenen unternehmerischen Tätigkeit (Leistungsprofil, besondere Branchenkompetenzen, Spezialisierungen; Belegung der Qualifikation sowie der beruflichen Erfahrungen); bei juristischen Personen ist darüber hinaus der Name der für die betreffende Dienstleistung in Frage kommenden Person zu benennen
b) Qualifikationsprofil (Aus- und Weiterbildung) und entsprechende Nachweise des Berufsstandes (Fach- und Unternehmensberater) sowie weiterer Qualifikationen und Zertifizierungen
c) Angaben zu Erfahrungen und Kenntnissen von digitalen Formaten und Methoden im Rahmen von Beratungstätigkeiten
d) Angaben über vergleichbare Dienstleistungen zum Nachweis von:
i. besonderen Zielgruppenerfahrungen
ii. sozialer Kompetenz und der Bereitschaft, auf die individuellen Bedürfnisse der Gründer:innen einzugehen
e) Erklärung über die zeitliche Verfügbarkeit
Im Falle von Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmereinsätzen hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je nach Leistungsteil - erbracht werden.
Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV, PQ-VOL oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: §9 ZVB-Bbg, Ziff. 17 VOL/B sowie gem. Ziff. III. der Leistungsbeschreibung
Mindestentgeltanforderungen nach Brandenburgischem Vergabegesetz finden Anwendung
Abschnitt IV: Verfahren
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenskommunikation, die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten!
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene Emailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss!- abgerufen bzw. überwacht werden. Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bewerber bzw. Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender [gelöscht] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren Emailadressen gesetzt werden.
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, doc, odt. bzw. pdf)verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss! Bewerber bzw. Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Supportin Verbindung setzen.
Einfache elektronische Form reicht aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich!
Hinweis: Rechtlich relevant ist ausschließlich die Veröffentlichung auf TED.
Der Zuschlag steht unter dem Vorbehalt der Mittelgewährung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR96YQW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durchNichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durchdie behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zurBewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich beider Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.