Wartungsvertrag für den rbb Telefonanlagenverbund (TKAV) Referenznummer der Bekanntmachung: VE 22.07.226
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungsvertrag für den rbb Telefonanlagenverbund (TKAV)
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg beabsichtigt, ab Januar 2023 für die Dauer von 4 Jahren, Unterstützungsleistungen für die Wartung und Entstörung der Hard- und Software des rbb -Telekommunikationsanlagenverbundes (TKAV) zu beauftragen. Es soll ein Wartungsvertrag mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden.
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin , 14482 Potsdam, Marlene-Dietrich-Allee 20
Weitere Leistungsorte in Berlin und Brandenburg sind im Leistungsverzeichnis unter Punkt 2.2.4 aufgeführt.
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg beabsichtigt, ab Januar 2023 für die Dauer von 4 Jahren, Unterstützungsleistungen für die Wartung und Entstörung der Hard- und Software des rbb -Telekommunikationsanlagenverbundes (TKAV) zu beauftragen. Es soll ein Wartungsvertrag mit einem Auftragnehmer abgeschlossen werden.
An den Standorten Berlin, Potsdam, Frankfurt/Oder, Cottbus, Prenzlau und Perleberg betreibt der rbb mit eigenen Administratoren einen homogenen Telefonanlagenverbund (TKAV) vom Hersteller Unify. Die Telefonanlagen sind die Systeme Open Scape 4000 (OS4000) und Open Scape Voice (OSV).
Die Ausschreibung beinhaltet die Unterstützungsleistung in Form von 2nd und 3rd Level Support für schwerwiegende Soft- und Hardwarefehler und die Erstellung von Software-Patchen zur Störungsbeseitigung, sowie die Bereitstellung von Software-Patchen für IT-Sicherheitsupdates der jeweiligen TKAV-Module.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wartungsvertrag für den rbb Telefonanlagenverbund (TKAV)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isernhagen
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30916
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ6RS5/documents
per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die Vergabeplattform beantwortet.
Bekanntmachungs-ID:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ64R6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]