Gebäude des Landkreises Prignitz, Lieferung von Strom in 3 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: ISP.068.22/offV EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-prignitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude des Landkreises Prignitz, Lieferung von Strom in 3 Losen
Lieferung von Strom für die Gebäude des Landkreises Prignitz in 3 Losen
Netzgebiet Pritzwalk
19348 Perleberg
Lieferung von Strom für die Gebäude des Landkreises Prignitz im Netzgebiet Pritzwalk, Jahresmenge ca. 250.000 kWh im Jahr
Option 1: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend bis zum 31.12.2025, wenn er nicht neun Monate vor Ablauf des 31.12.2024 gekündigt wird.
Option 2: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend bis zum 31.12.2026, wenn er nicht neun Monate vor Ablauf des 31.12.2025 gekündigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtgebiet Pritzwalk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pritzwalk
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 16928
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y506Y87
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §160 Abs. 3 GWB wie folgt geregelt:
Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevor-schriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und ggü. dem Auftraggeber (AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AG gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe ggü. dem AGgerügt werden; 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Angebotsabgabe, bis zu der gerügt werden muss, endete gem. Ziffer IV.2.2 am 20.09.2022 um 13:00 Uhr.