Rahmenverträge für qualifizierende Beratung (Los 1) und für die Durchführung von Business-Coaching-Center (Los 2) - Gründungszentrum Landkreis Dahme-Spreewald Referenznummer der Bekanntmachung: 10.5-22-166
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wildau
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15745
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dahme-spreewald.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dahme-spreewald.info
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge für qualifizierende Beratung (Los 1) und für die Durchführung von Business-Coaching-Center (Los 2) - Gründungszentrum Landkreis Dahme-Spreewald
siehe kurze Beschreibung zu den Losen 1 und 2
Rahmenvertrag für qualifizierende Beratung
Kreisgebiet des Landkreises Dahme-Spreewald Ort der Leistungserbringung nach Absprache im Landkreis Dahme-Spreewald
Der Träger hat die Aufgabe, gründungswillige Menschen in der Vorgründungsphase auf dem Weg in die wirtschaftliche Selbständigkeit/Unternehmensnachfolge zu unterstützen. Für die Durchführung dieser Leistungen werden externe Leistungserbringer zur Bildung einer Liste externer Existenzgründungsberater*innen gesucht. Die Leistungserbringung richtet sich an den jeweiligen bedarfsorientierten Entwicklungsplänen/Gründerfahrplänen und individuellen Entwicklungspotentialen eines Existenzgründers/Existenzgründerin und deren Gründungsidee aus.
Ausgeschrieben werden individuelle qualifizierende Beratungsleistungen in der Vorgründungsphase. Für den Leistungszeitraum vom In-Kraft-Treten der Rahmenverträge bis
zum 31.12.2025, ggf. bei Verlängerung der Projektträgerschaft durch die WFG bis maximal 31.12.2028, werden pro Jahr bis zu 50 potenzielle Gründer*innen individuell zu beraten sein. Die Beratungsbereiche und Stundenzahl pro Gründer*in werden individuell vom Auftraggeber im Rahmen des Einzelabrufs festgelegt.
Der Rahmenvertrag wird mit maximal 15 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenverträge werden die 15 Bieter, die die 15 wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben.
Durchführungszeitraum vom In-Kraft-Treten der Rahmenverträge bis zum 31.12.2025, eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.12.2028, gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Antragsnummer: steht noch aus
Rahmenvertrag für die Durchführung von Business-Coaching-Center
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH Freiheitstraße 120 B 15745 Wildau
Der Träger hat die Aufgabe, gründungswillige Menschen in der Vorgründungsphase auf dem Weg in die wirtschaftliche Selbständigkeit/Unternehmensnachfolge zu unterstützen. Die Entwicklung, Gestaltung und Prüfung von Gründungsideen und die Feststellung der individuellen Eignung sowie die vertiefende Vermittlung von Kenntnissen für eine Gründung erfolgt im Rahmen eines Business-Coaching-Centers. Für die eigenständige Durchführung dieser Business-Coaching-Center (nachfolgend auch kurz BCC genannt) werden Leistungserbringer gesucht.
Ausgeschrieben werden die Durchführung von Business-Coaching-Center für den Leistungszeitraum ab In-Kraft-Treten der Rahmenverträge bis zum 31.12.2025. Es werden bis zu 6 BCC pro Jahr durchzuführen sein.
Die Rahmenverträge werden mit maximal 8 Bietern abgeschlossen. Partner der Rahmenverträge werden die 8 Bieter, die die 8 wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben.
Durchführungszeitraum vom In-Kraft-Treten der Rahmenverträge bis zum 31.12.2025, eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.12.2028, gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Antragsnummer: steht noch aus
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das für den Bieter zutreffende Berufs-, Handels-, Gewerbe- oder Genossenschaftsregister,
für Einzelunternehmer genügt eine Kopie der Gewerbeanmeldung,
Freiberufler haben eine Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit und ihre Anmeldung beim Finanzamt nachzuweisen.
entfällt
- Für Los 1: Angabe von 3 Referenzen je Beratungskompetenz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs für den vorgesehenen Berater*in. Dabei sind Auftraggeber mit Ansprechpartner, der Zeitraum der Leistungserbringung, die Stundenzahl sowie der Auftragsinhalt anzugeben.
- Für Los 2: Angabe von 5 Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für Aufträge vergleichbarer Art und vergleichbaren Umfangs für den vorgesehenen Dozenten/Dozentin. Dabei sind Auftraggeber mit Ansprechpartner, der Zeitraum der Leistungserbringung, die Stundenzahl sowie der Auftragsinhalt anzugeben.
Für Los 1: Angabe von 3 Referenzen.
Für Los 2: Angabe von 5 Referenzen.
Einreichung einer kurzen Unternehmensdarstellung, der Eigenerklärungen, ggf. die Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und ggf. der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Nachunternehmer. Anstelle der Eigenerklärung gemäß § 122 GWB, § 48 VgV genügt der Nachweis für die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) einer Auftragsberatungsstelle oder die Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Einheitliche Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV akzeptiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Dahme-Spreewald
Dezernat II / Amt für Personal, Organisation & Service
Sachgebiet Zentrale Vergabestelle
Reutergasse 12
15907 Lübben
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen.
Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Die Antworten inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.
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Angebotsabgabe:
Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Bitte beachten Sie bei elektronischer Angebotsabgabe das zum Vergabeverfahren bereitgestellte Dokument "Information zur Teilnahme am Vergabeverfahren".
Werden Angebote in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate (xls, xlsx, doc, docx, pdf, etc.) verwendet werden. Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg oder per E-Mail ist nicht gestattet.
Bieter sollten rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei Problemen mit dem Cosinex-Support in Verbindung setzen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDT6Y7A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]