Entsorgungsdienstleistungen im Gebiet des AEV Referenznummer der Bekanntmachung: VST-22-15
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwarze-elster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen im Gebiet des AEV
Ausgeschrieben werden folgende Leistungen:
- Einsammlung und Transport von Restabfall
- Einsammlung und Transport von Bioabfall
- Einsammlung und Transport von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen
- Einsammlung und Transport von Sperrmüll
- Einsammlung und Transport von Elektroaltgeräte
- Einsammlung und Transport von Schrott
- Einsammlung und Transport von Altpapier (inkl. Vorhaltung und Betrieb einer Übergabestelle)
- Transport und Verwertung von Altpapier
Einsammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall und Abfällen aus medizinischen Einrichtungen
Verbandsgebiet des AEV. Das Verbandsgebiet des AEV besteht aus den Gebieten des Landkreises Elbe-Elster und dem südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (ehemals Kreis Senftenberg).
Die Leistung umfasst
- die Einsammlung und den Transport von Restabfall,
- die Einsammlung und den Transport von Bioabfall
- die Einsammlung und den Transport von Abfällen aus medizinischen Einrichtungen.
Zum Leistungsumfang gehört der Einsatz eines Behälteridentifikationssystems.
Der Vertrag verlängert sich unter folgenden Bedingungen:
- bis zum 31.12.2031 (um 2 Jahre) im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber
- bis zum 31.12.2033 (um weitere 2 Jahre) im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer
Die Vergabestelle ist zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird. Ein unwirtschaftliches Ergebnis ist insbesondere dann festzustellen, wenn das gesamthaft angebotene (absolute) Entgelt den Wert von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (netto, ohne Mwst.) überschreitet.
Einsammlung und Transport von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Schrott
Verbandsgebiet des AEV. Das Verbandsgebiet des AEV besteht aus den Gebieten des Landkreises Elbe-Elster und dem südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (ehemals Kreis Senftenberg).
Die Leistung umfasst
- die Einsammlung und den Transport von Sperrmüll
- die Einsammlung und den Transport von Elektroaltgeräten
- die Einsammlung und den Transport von Schrott
Die Einsammlung der Abfälle erfolgt jeweils im Bestellsystem (als Abrufsammlung). Bestandteil der Sperrmüllsammlung ist auch eine Containergestellung und -abfuhr.
Der Vertrag verlängert sich unter folgenden Bedingungen:
- bis zum 31.12.2031 (um 2 Jahre) im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber
- bis zum 31.12.2033 (um weitere 2 Jahre) im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer
Die Vergabestelle ist zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird. Ein unwirtschaftliches Ergebnis ist insbesondere dann festzustellen, wenn das gesamthaft angebotene (absolute) Entgelt den Wert von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (netto, ohne Mwst.) überschreitet.
Einsammlung und Transport von Altpapier
Verbandsgebiet des AEV. Das Verbandsgebiet des AEV besteht aus den Gebieten des Landkreises Elbe-Elster und dem südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (ehemals Kreis Senftenberg).
Die Leistung umfasst
- die Einsammlung den Transport von Altpapier
- die Vorhaltung und den Betrieb einer Übergabestelle.
Zum Leistungsumfang gehört der Einsatz eines Behälteridentifikationssystems.
Der Vertrag verlängert sich unter folgenden Bedingungen:
- bis zum 31.12.2031 (um 2 Jahre) im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber
- bis zum 31.12.2033 (um weitere 2 Jahre) im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer
Die Teilleistung "Vorhaltung und Betrieb einer Übergabestelle" wird nur dann Leistungsbestandteil, wenn sie in Kombination mit Los 4 die wirtschaftlichste Gesamtlösung darstellt.
Die Vergabestelle ist zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, wenn kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird. Ein unwirtschaftliches Ergebnis ist insbesondere dann festzustellen, wenn das gesamthaft angebotene (absolute) Entgelt den Wert von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (ohne Vorhaltung und Betrieb einer Übergabestelle bzw. einen Wert von [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (mit Vorhaltung und Betrieb einer Übergabestelle) (jeweils netto, ohne Mwst.) überschreitet.
Transport und Verwertung von Altpapier
Verbandsgebiet des AEV. Das Verbandsgebiet des AEV besteht aus den Gebieten des Landkreises Elbe-Elster und dem südlichen Teil des Landkreises Oberspreewald-Lausitz (ehemals Kreis Senftenberg).
Die Leistung umfasst die Verwertung des im Auftrag des AEV eingesammelten Altpapiers und (optional) die Vorhaltung und den Betrieb einer Übergabe-/Übernahmestelle.
Der Vertrag verlängert sich unter folgenden Bedingungen:
- bis zum 31.12.2031 (um 2 Jahre) im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber
- bis zum 31.12.2033 (um weitere 2 Jahre) im Fall der Nichtkündigung durch den Auftraggeber oder den Auftragnehmer
Sofern die Teilleistung "Vorhaltung und Betrieb einer Übernahme-/Übergabestelle" (optional) angeboten wird, wird diese nur dann Leistungsbestandteil, wenn sie in Kombination mit Los 3 die wirtschaftlichste Gesamtlösung darstellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung grundsätzlich auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen
dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach
III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder
Handelsregister,
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber),
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
- den Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2019-2021, (Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung)
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
- die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019-2021 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
a) Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe
Los 1: Mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Behältersammlung von Abfällen
(Restabfall oder Bioabfall oder PPK oder LVP) mit elektronischer Identifikation der Entleerungen in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern,
Los 2: Mindestens 1 Referenz für eine haushaltsnahe Sammlung von Abfällen (Sperrmüll oder Elektroaltgeräte) auf Abruf in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern,
Los 3: Mindestens 1 Referenz für eine grundstücksnahe, flächendeckende Behältersammlung von Abfällen (Restabfall oder Bioabfall oder PPK oder LVP) mit elektronischer Identifikation der Entleerungen in einem zusammenhängenden Gebiet mit einem Anschluss von mindestens 50.000 Einwohnern
Los 4:
- Mindestens eine Referenz für die Vermarktung von Altpapier (mindestens 3.000 t/a);
b) Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten, Abfallarten und Standorte:
Los 1: Sammeln und Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) und Abfällen aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (mind. ASN 18 01 01, 18 01 04, 18 02 01, 18 02 03);
Los 2: Sammeln und Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) oder Sperrmüll (ASN 20 03 07)
Los 3:
- Sammeln und Befördern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) oder Papier und Pappe (ASN 15 01 01 / 20 01 01)
- Lagern von Papier und Pappe (ASN 15 01 01 / 20 01 01) für die vorgesehene Übergabestelle*
Los 4:
- Befördern** von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 20 03 01) oder Papier und Pappe (ASN 15 01 01 / 20 01 01)
- Lagern von Papier und Pappe (ASN 15 01 01 / 20 01 01) für die vorgesehene Übernahme-/Übergabestelle* (sofern optional angeboten)
- Lagern und/oder Verwerten und/oder Behandeln von Papier und Pappe (ASN 15 01 01 / 20 01 01) für die vorgesehene Sortieranlage* (sofern vorgesehen).
* Sofern der Standort der vorgesehenen Übernahmestelle/ Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsantrag vor, dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften. Vom Bieter ist jedoch
sicherzustellen, dass die geforderte Zertifizierung für den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standort bis spätestens 3 Monate nach dem Leistungsbeginn erteilt ist und vorliegt.
** Sofern das Unternehmen für die Transporte nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt dafür
ersatzweise eine Transportgenehmigung für die genannten Abfallarten vor.
c) Eigenerklärung zum Vorliegen eines BSI-Zertifikates und des dazugehörigen Zertifizierungsreportes für das
Behälteridentifikationssystem (nur für die Lose 1 und 3)
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Benennung der Referenzen (mindestens mit Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, des Leistungszeitraums, des Leistungsinhalts/-umfangs, des Leistungsgebietes und des Auftragswertes),
- die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigung/ Genehmigungsanträge, auch von bereits zertifizierten/genehmigten Standorten/Anlagen,
- das BSI-Zertifikat und den dazugehörigen Zertifizierungsreport,
- eine Beschreibung der Ausrüstung der Fahrzeuge hinsichtlich der Anforderungen zur Erfassung/
Dokumentation von Behälterentleerungen und Sonderereignissen über ein Behälteridentifikationssystem,
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
(2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung aller Leistungen einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen.
(3) Der Auftragnehmer (sowie dessen Unterauftragnehmer) verpflichten sich mit dem Angebot, die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten.
(4) Sämtliche für die Einsammlung und den Transport von Abfällen im Leistungszeitraum eingesetzte Fahrzeuge (einschließlich der Reservefahrzeuge) müssen mindestens über eine Abgasreinigung gemäß Euro-6-Norm verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y956YEB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]