Straßenreinigung innerhalb der Gemeinde Wandlitz Referenznummer der Bekanntmachung: Bhf-2022-09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenreinigung innerhalb der Gemeinde Wandlitz
Reinigung der Bundes-, Landessstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten sowie weiterer Gemeindestraßen, soweit die Reinigung nicht den Grundstückseigentümern übertragen ist.
Die Fahrbahnen der betreffenden Straßen innerhalb der Ortsdurchfahrten werden 4-wöchentlich maschinell gereinigt.
Straßenreinigung Nord
Straßenreinigung in den Ortsteilen Basdorf, Schönerlinde, Schönwalde
Maschinelle Fahrbanreinigung von ca. 915.984 m pro Jahr (12 Durchgänge)
Straßenreinigung Süd
Straßenreinigung in den Ortslagen Wandlitz, Zerpenschleuse, Klosterfelde, Lanke, Prenden, Stolzenhagen
Straßenreinigung mit einer Kehrlänge von ca. 1.188.768 m pro Jahr (12 Durchgänge)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenreinigung Nord
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Straßenreinigung Süd
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16227
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDM6YKF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/