Biologisches Monitoring der benthischen Diatomeen zur Indikation des ökologischen Zustandes gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie in Seen und Fließgewässern im Land Brandenburg 2023-2025 (TRV) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-231
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 210-603462)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Biologisches Monitoring der benthischen Diatomeen zur Indikation des ökologischen Zustandes gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie in Seen und Fließgewässern im Land Brandenburg 2023-2025 (TRV)
Zur Erfüllung von Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG ist die benthische Diatomeenflora in Fließgewässern und Seen des Landes Brandenburg nach dem PHYLIB-Verfahren im Zeitraum von 2023 bis 2025 zu erfassen und zu bewerten.
Die für die Probenahme und Bewertung maßgebende "Verfahrensanleitung für die ökologische Bewertung von Seen bzw. Fließgewässern zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos (jeweils aktueller Stand)" des Projektes "Phytobenthos und Makrophyten für ein Leitbildbezogenes Bewer-tungsverfahren - PHYLIB" ist auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt: https://www.lfu.bayern.de/wasser/gewaesserqualitaet_seen/phylib_deutsch/index.htm bzw. www.gewaesser-bewertung.de abrufbar und Bestandteil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Bei Abweichungen zu dieser Verfahrensanleitung gelten die in der Leistungsbeschreibung gemachten Angaben.
Die zur Bewertung benötigte Zuordnung der zu untersuchenden Gewässer zu den LAWA - Fließgewässertypen und zu den Diatomeentypen wird durch das Landesamt für Umwelt nach Auftragsvergabe zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen