Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienst- u. Schutzbekleidung bzw. Ausrüstung für die Feuerwehren der Stadt Rathenow Referenznummer der Bekanntmachung: 105/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rathenow.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienst- u. Schutzbekleidung bzw. Ausrüstung für die Feuerwehren der Stadt Rathenow
Die Stadt Rathenow benötigt für die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Dienst- und Schutzkleidung sowie Ausrüstung unterschiedlicher Art. Es soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienst- u. Schutzkleidung und Ausrüstung für die Jahre 2022 bis 2026 abgeschlossen werden.
Freiwillige Feuerwehr Rathenow Große Hagenstr. 32 14712 Rathenow
Die Stadt Rathenow benötigt für die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Dienst- und Schutzkleidung sowie Ausrüstung unterschiedlicher Art. Es soll eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Dienst- u. Schutzkleidung und Ausrüstung für die Jahre 2022 bis 2026 abgeschlossen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Dienst- und Schutzkleidung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Vergabeunterlagen "Hinweise zur elektronischen Rechnungsstellung an die Stadt Rathenow"
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6X6YS3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331 / 886-1610
Fax: +49 331 / 866-1652
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautete:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstößt gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Freistellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.