Hydraulischer Fachgutachter Kokerei LH

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bergbausanierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Hydraulischer Fachgutachter Kokerei LH

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71313000 Umwelttechnische Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Boden- und Grundwassersanierung am Standort Kokerei ist fachgutachterlich, konzeptionell sowie wissenschaftlich-technisch unter Bergrecht zu begleiten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Hauptort der Ausführung:

Kokerei Lauchhammer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Boden- und Grundwassersanierung auf dem ehem. Betriebsgelände der Kokerei Lauchhammer erfolgt unter Bergrecht und auf der Grundlage bestätigter Betriebspläne. Zur Erfüllung der bergrechtlichen Verpflichtungen aus den Genehmigungsbescheiden sowie der stetigen Entwicklung und Fortschreibung der Sanierungsstrategie für den Standort Kokerei, ist eine fachgutachterliche Begleitung der LMBV mit hydro-geochemischem Sachverstand erforderlich. Aufgabe ist es dabei, den Übergang von aktiven Sanierungsmaßnahmen hin zu passiven Maßnahmen ENA bzw. MNA (kontrolliertem natürlichen Rückhalt und Abbau von Schadstoffen) schrittweise vorzubereiten und fachgutachterlich zu begleiten. Ziele der Sanierung sind die schrittweise Überführung des Standortes in das allgemeine Umweltrecht, die Beendigung der Bergaufsicht und die Entlassung der LMBV aus ihrer Sanierungsverantwortung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Eventuelle Beauftragung der wiederkehrenden Leistungen für die Jahresscheiben 2026 und 2027

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vergabe-Nr.: 2302900108

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

.

Mit dem Vergabeverfahren soll die Weiterführung des hydraulischen Fachgutachtens der Kokerei in Lauchhammer durchgeführt werden. Aus folgenden Gründen ist die Leistung zwingend an die Firma SENSATEC GmbH zu vergeben:

.

Zur inhaltlichen Umsetzung der im SBP "Grundwassersanierung" festgelegten Aufgaben und den daraus resultierenden Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid ist die Beauftragung eines hydraulischen Fachgutachters für die Sanierung am Standort der ehemaligen Kokerei Lauchhammer seit Zulassung des Sonderbetriebsplanes in 2004 erforderlich.

Die Grundwassersanierung mit ihren Sanierungselementen pump & treat (aktiv, MPPE-Anlagen), funnel & gate (passives Dichtwandsystem mit Aktivkohle-Toren) sowie BIOX-Wand (Sauerstoffdirektgasinjektion) ist darauf ausgerichtet, dass die Schadstoffe im Untergrund soweit reduziert werden, dass die in den einzelnen Sonderbetriebsplänen vorgegebenen Sanierungszielwerte sicher erreicht werden und vom Werksgelände der ehemaligen Kokerei Lauchhammer keine Umweltgefährdungen mehr, insbesondere für das Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser, ausgehen dürfen. Hierbei dürfen die Schwellenwerte an den ABP-Grenzen (Orte der Beurteilung) nicht überschritten werden. Der Fokus des HFG liegt damit zum jetzigen Stand der Sanierung mittlerweile vornehmlich auch auf Migrationsbewertungen und Prognosen zur Schadstoffahne im Rahmen der Modellierung. Auch die Eingriffe in den Untergrund durch zukünftige Bodensanierungsmaßnahmen auf dem Kokereigelände haben erheblichen Einfluss auf die Mobilisierung und Eluierung von Schadstoffen in das Grundwasser. Diese Auswirkungen bedürfen ebenfalls der eingehenden fachgutachterlichen Bewertung.

Um dies abzusichern, bedarf es einer fundierten fachgutachterlichen Begleitung der Sanierungstätigkeit am Standort mit Bewertung der GW-Sanierung in jährlicher Berichterstattung zum GW-Monitoring sowie Modellierung der GW-Strömung und des Schadstofftarnsportes sowie Prognoseausweisungen.

Der aktuelle Vertrag über die Leistungen des hydraulischen Fachgutachters Kokerei Lauchhammer läuft zum 31.12.2022 aus. Der Anschlussvertrag soll zum 01.01.2023 beginnen. Die Leistungen sollen weiterhin von Sensatec erbracht werden, um eine lückenlose und qualitätsgerechte Fortsetzung der bisherigen Gutachtertätigkeit sicherzustellen und die Begleitung der Sanierung im Sinne der im SBP "Grundwasser-sanierung" festgelegten Aufgaben und den daraus resultierenden Nebenbestimmungen im Zulassungsbescheid umzusetzen.

Hierunter zählt unter anderem, dass das GW-Monitoring Kokerei Lauchhammer wie bisher durch den hydraul. Fachgutachter inhaltlich zu begleiten und die Ergebnisse unter Berücksichtigung aller aktiven und passiven Sanierungsmaßnahmen im jährlich zu erstellenden Grundwasser-Sanierungsbericht auszuwerten und notwendige Maßnahmen daraus abzuleiten sind. Diese Leistungen hängen maßgeblich mit der Modellierungs-tätigkeit des hydraulischen Fachgutachters zusammen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
02/11/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Abschluss der Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur

Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2022

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