Betreiben Bio-Oxidation Tanklager Kokerei Lauchhammer
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiben Bio-Oxidation Tanklager Kokerei Lauchhammer
Betreiben einer redoxgesteuerten Bio-Oxidationszone, durch gezielt gesteuerte und dosierte Zufuhr von Sauerstoffgas in das Erdreich, zur Abreinigung hydrophiler Stoffe im Grundwasser, wie z.B. Phenol und Alkylphenole, durch Beschleunigung mikrobieller Prozesse.
Kokerei Lauchhammer
Gemäß den berg- und wasserrechtlichen Zulassungs- bzw. Erlaubnisbescheiden ist im Bereich des Tanklagers der ehemaligen Kokerei Lauchhammer eine in situ Bio-Oxidation zur Unterstützung der hydraulischen Sanierung zu betreiben. Die hydraulische Sanierung des Schadensherdes mittels pump & treat-Verfahren mit Entnahme, Reinigung und Re-Infiltration ist auf eine Quellstärkenreduzierung ausgerichtet. Das anzuwendende Verfahren einer Bio-Oxidation zielt darauf ab, durch Zufuhr von Sauerstoffgas Bio-Oxidationszonen im Abstrom der Infiltrationsbrunnen zu formieren, um somit insbesondere die hydrophilen Stoffe, wie z.B. Phenol und Alkylphenole, die onsite in der Extraktionsanlage nicht entfernt werden, durch mikrobielle Prozesse in situ abzubauen und so die Bildung von Schadstofffahnen zu verhindern. Gleichzeitig ist durch die Sauerstoffgasinjektion die Grundwasserströmung nicht nachhaltig und negativ zu verändern, so dass der GW-Abstrom weiter auf die Förderbrunnen der pump- and treat-Maßnahme zielt. Durch den Sauerstoffgaseintrag ist auch eine Reinigung der kontaminierten Feststoffmatrix (Phenol, Alkylphenole, PAK und BTEX) vorzunehmen.
Vergabe-Nr.: 2302900104
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
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Mit dem Vergabeverfahren soll die Weiterführung des Betreibens des Bio-Oxidations-Tanklager in Lauchhammer durchgeführt werden. Aus folgenden Gründen ist die Leistung zwingend an die Firma SENSATEC GmbH zu vergeben:
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Das eingesetzte In-Situ-Verfahren zum Betreiben der Bio-Oxidationszone (Sauerstoff-Gaswand) auf dem Gelände der Kokerei Lauchhammer am Standort des ehemaligen Tanklagers basiert auf patentrechtlichen geschützten Elementen des BIOXWAND-Verfahrens der Berliner Wasserbetriebe und ergänzenden technologischen Komponenten (Redoxmesstechnik) der Fa. Sensatec (EP 1 550 519 B1). Das Betreiben der Bio-Oxidationszone wird durch den Verfahrensentwickler Sensatec unter Berücksichtigung der ihm vorliegenden Exklusivlizenz der Berliner Wasserbetriebe seit 2011 am Standort Kokerei Lauchhammer durchgeführt. Die Exklusivlizenz wurde durch die Berliner Wasserbetriebe allein der Firma Sensatec übertragen. Sensatec erteilt bis zum Auslaufen des Patentrechtes zum 21.12.2024 keine Unterlizenzen. Somit sind andere Firmen vom Wettbewerb ausgeschlossen. Die Lizenz bezieht sich auf das Verfahren UND die Vorrichtung/Anlagentechnik, die für die Verfahrensdurchführung notwendig ist. Die Vertragslaufzeit soll daher der restlichen Patentlaufzeit entsprechen.
Die Weiterführung des BIOXWAND-Verfahrens am Standort Tanklager der ehem. Kokerei LH ist abhängig von der Dauer des Anlagenbetriebes der MPPE-Anlage. Sofern die MPPE-Anlage am Standort Tanklager über das Jahr 2024 hinaus betrieben werden muss, ergibt sich in technologischer Abhängigkeit auch die Notwendigkeit eines entsprechenden Weiterbetriebes für die BIOXWAND zur Abreinigung der Phenole aus dem Anlagenablauf der MPPE-Anlage.
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Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland