SPNV-Leistungen Netz Nord-West-Brandenburg
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: D-14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mil.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: D-10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/sen/uvk
Abschnitt II: Gegenstand
SPNV-Leistungen Netz Nord-West-Brandenburg
Wittenberge, Wittstock (Dosse), Neuruppin, Berlin, Kremmen, Hennigsdorf
Die zu vergebenden Leistungen betreffen das fahrplanmäßige Angebot folgender Linien:
-RE6: Wittenberge - Wittstock (Dosse) - Neuruppin West - Hennigsdorf - Berlin
-RB55: Neuruppin West - Kremmen - Hennigsdorf - Berlin
Die Leistungen umfassen damit ca. 3,5 Mio. Zug km p. a.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung. Die anderslautende Angabe unter I.2 beruht ausschließlich darauf, dass das verwendete Onlineformular zwingend diese Angabe erfordert, möchte man bei mehreren zuständigen Behörden mehrere Abschnitte I.1. erstellen. Eine andere und zutreffende Angabe ist im Onlineformular auf Nachfrage beim TED Helpdesk nicht möglich. Für den gegenständlichen Auftrag wird es 2 Auftraggeber geben, welche jeweils für ihr Gebiet Vertragspartner werden. Die Beschaffung des öffentlichen Dienstleistungsauftrages erfolgt im Wege eines wettbewerblichen Vergabeverfahrens nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 131 Abs. 1 Satz 1 GWB in Form eines Offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV.
Die Auftraggeber planen derzeit das Risiko der Wiederverwendung von Neufahrzeugen nach Ablauf des Verkehrsvertrags unter bestimmten Voraussetzungen zu übernehmen (Nachnutzungszusage).
Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 Untervabs. 1 der Verordnung 1370/2007 begründen die Auftraggeber keine rechtliche Bindung.