HB05b Metallbau Konstruktion Klimaboxen. Balkone Referenznummer der Bekanntmachung: 93035
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.europa-uni.de
Abschnitt II: Gegenstand
HB05b Metallbau Konstruktion Klimaboxen. Balkone
Stahlbauarbeiten für Unterkonstruktionen Klimaboxen. Stahlträger, Konstruktion Balkone. Verbunddecke Balkon
Stiftung Europa-Universität Viadrina Logenstraße 3 15230 Frankfurt (Oder)
Stahlbauarbeiten für Unterkonstruktionen Klimaboxen. Stahlträger, Konstruktion Balkone. Verbunddecke Balkon
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
aktueller Auszug aus dem Gewerberegister
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
nein
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRQ6Y09
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
Wir weisen darauf hin, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß
nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 GWB) Die Rechtsbehelfsfristen und
Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten!
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrecht aller Beteiligten nach § 165 GWB mit der konkreten
Möglichkeit rechnen muss, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur
Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.