Betreiben Pumpstation Schönau-Berzdorf
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreiben Pumpstation Schönau-Berzdorf
Durch bergbauliche Beeinflussung wurde dem östlich der verlegten Pließnitz gelegenen Ortsteil der Gemeinde Schönau-Berzdorf die natürliche Vorflut entzogen. Für den nachbergbaulichen Endzustand ist im Rahmen der Wiedernutzbarmachung gemäß Abschlussbetriebsplan "Tagebau Berzdorf" eine Vorflutentwässerung für den betreffenden Ortsteil herzustellen. Dementsprechend wurde 2002 eine Anlage zur Oberflächenentwässerung und dauerhaften Grundwasserabsenkung im betroffenen Ortsteil der Gemeinde Schönau-Berzdorf errichtet. Zu dieser Anlagen gehören Filterbrunnen, Enteisenung und eine Pumpstation).
Gemeinde Schönau-Berzdorf
Die Leistung beinhaltet das Aufnehmen und Ableiten von Oberflächenwasser, das Heben von Grundwasser sowie die Enteisenung von Grundwasser und das Ableiten in die Pließnitz zur Schaffung einer dauerhaften Oberflächenentwässerung und Grundwasserabsenkung eines Ortteiles der Gemeinde Schönau-Berzdorf. Die technischen Anlagen und Ableitungen sind zu warten, instand zu halten und die anfallenden Schlämme und Rückstände fachgerecht zu entsorgen. Es ist eine tägliche Sichtkontrolle der Brunnen und des Entleerungsschachtes durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Durch bergbauliche Beeinflussung wurde dem östlich der verlegten Pließnitz gelegenen Ortsteil der Gemeinde Schönau-Berzdorf die natürliche Vorflut entzogen. Für den nachbergbaulichen Endzustand ist im Rahmen der Wiedernutzbarmachung gemäß Abschlussbetriebsplan "Tagebau Berzdorf" eine Vorflutentwässerung für den betreffenden Ortsteil herzustellen. Dementsprechend wurde 2002 eine Anlage zur Oberflächenentwässerung und dauerhaften Grundwasserabsenkung im betroffenen Ortsteil der Gemeinde Schönau-Berzdorf errichtet. Bis zur Übergabe der Pumpstation an die Gemeinde ist im Rahmen der bergrechtlichen Verpflichtung der Betrieb durch die LMBV zu gewährleisten.
Die notwendigen Datenleitungen zum Betreiben und Überwachen der Anlagen (Filterbrunnen, Enteisenung und Pumpstation) sowie zur Reglung der Oberflächenentwässerung und zur Grundwasserabsenkung im Bereich der Gemeinde Schönau-Berzdorf wurden im unter Gemeindehoheit stehenden Klärwerk Kiesdorf installiert.
Somit ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb möglich, womit der Tatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV erfüllt ist.
Die Klärung bzw. Entscheidung zur Verfahrensweise und den Bedingungen für die Übergabe der Pumpstation ist zeitnah nicht zu erwarten. Wie bereits in den Vorjahren können die dargestellten Leistungen auch in den Jahren 2023 bis 2025 entsprechend o. g. Begründungen nur durch die Gemeinde Schönau-Berzdorf realisiert werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönau-Berzdorf
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02899
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]