Betreiben Pumpstation Schönau-Berzdorf

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bergbausanierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betreiben Pumpstation Schönau-Berzdorf

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65120000 Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durch bergbauliche Beeinflussung wurde dem östlich der verlegten Pließnitz gelegenen Ortsteil der Gemeinde Schönau-Berzdorf die natürliche Vorflut entzogen. Für den nachbergbaulichen Endzustand ist im Rahmen der Wiedernutzbarmachung gemäß Abschlussbetriebsplan "Tagebau Berzdorf" eine Vorflutentwässerung für den betreffenden Ortsteil herzustellen. Dementsprechend wurde 2002 eine Anlage zur Oberflächenentwässerung und dauerhaften Grundwasserabsenkung im betroffenen Ortsteil der Gemeinde Schönau-Berzdorf errichtet. Zu dieser Anlagen gehören Filterbrunnen, Enteisenung und eine Pumpstation).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung:

Gemeinde Schönau-Berzdorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung beinhaltet das Aufnehmen und Ableiten von Oberflächenwasser, das Heben von Grundwasser sowie die Enteisenung von Grundwasser und das Ableiten in die Pließnitz zur Schaffung einer dauerhaften Oberflächenentwässerung und Grundwasserabsenkung eines Ortteiles der Gemeinde Schönau-Berzdorf. Die technischen Anlagen und Ableitungen sind zu warten, instand zu halten und die anfallenden Schlämme und Rückstände fachgerecht zu entsorgen. Es ist eine tägliche Sichtkontrolle der Brunnen und des Entleerungsschachtes durchzuführen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Durch bergbauliche Beeinflussung wurde dem östlich der verlegten Pließnitz gelegenen Ortsteil der Gemeinde Schönau-Berzdorf die natürliche Vorflut entzogen. Für den nachbergbaulichen Endzustand ist im Rahmen der Wiedernutzbarmachung gemäß Abschlussbetriebsplan "Tagebau Berzdorf" eine Vorflutentwässerung für den betreffenden Ortsteil herzustellen. Dementsprechend wurde 2002 eine Anlage zur Oberflächenentwässerung und dauerhaften Grundwasserabsenkung im betroffenen Ortsteil der Gemeinde Schönau-Berzdorf errichtet. Bis zur Übergabe der Pumpstation an die Gemeinde ist im Rahmen der bergrechtlichen Verpflichtung der Betrieb durch die LMBV zu gewährleisten.

Die notwendigen Datenleitungen zum Betreiben und Überwachen der Anlagen (Filterbrunnen, Enteisenung und Pumpstation) sowie zur Reglung der Oberflächenentwässerung und zur Grundwasserabsenkung im Bereich der Gemeinde Schönau-Berzdorf wurden im unter Gemeindehoheit stehenden Klärwerk Kiesdorf installiert.

Somit ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb möglich, womit der Tatbestand nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV erfüllt ist.

Die Klärung bzw. Entscheidung zur Verfahrensweise und den Bedingungen für die Übergabe der Pumpstation ist zeitnah nicht zu erwarten. Wie bereits in den Vorjahren können die dargestellten Leistungen auch in den Jahren 2023 bis 2025 entsprechend o. g. Begründungen nur durch die Gemeinde Schönau-Berzdorf realisiert werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
27/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönau-Berzdorf
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02899
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/10/2022

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