Landkreis Oberhavel: Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans Referenznummer der Bekanntmachung: VV015.22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Oberhavel: Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans
Die Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes verfolgt hauptsächlich folgende Ziele:
- Erfassung von Veränderungen des Bestandes der natürlichen Verhältnisse, der Flächennutzung, des Schutzgebietssystems und der planerischen Rahmenbedingungen (Landesplanung, Regionalplanung, Landschaftsprogramm und Landschaftspläne).
- Berücksichtigung geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen seit der Erstaufstellung.
- Überarbeitung, Korrektur und ggf. Neuaufstellung der planerischen Vorstellungen des Landkreises bezüglich der zukünftigen Entwicklung in Einzelplänen.
Landkreis Oberhavel Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg
Die Landschaftsrahmenpläne aus den Jahren 1996 und 1997 bestehen jeweils aus zwei Teilen.
Altkreis Gransee: Band 1 "Planung" stellt die Planung in einem 103-seitigen Textteil mit 6 Karten und Band 2 "Grundlagen, Bestandsaufnahme und Bewertung" mit 208-seitigem Textteil, einem 72-seitigem Anhang und 9 Karten den Status quo von 1995/1996 dar.
Altkreis Oranienburg: Der LRP besteht hier aus zwei Textbänden. Band 1 "Planung" und Band 2 "Ökologische Grundlagen und Bedingungen". Die Textbände umfassen ca. 247 Seiten. Es sind 14 Karten zu den einzelnen Themenbereichen vorhanden.
Es ist des Weiteren ein Biotopverbundkonzept aus dem Jahr 2006 vorhanden. Es besteht aus einem kreisweiten Grobkonzept, dem Teilgebiet "Welsengraben / Baumgraben" und dem Teilgebiet "Grabensystem nordöstlich Großwoltersdorf / Neuglögow". Das Konzept liegt in drei Ordnern mit insgesamt 260-seitigem Textteil und 4 Karten sowie in digitaler Form vor.
Die Planwerke sind zu sichten und nach vorgegebenen Kriterien (siehe Leistungsbeschreibung) zu überarbeiten.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind dem Formular Bewerbungsbedingungen (Ziffern 3.3 sowie 3.4 inkl. Bewertungsmatrix) zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittels dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" in den Teilnahmeunterlagen werden folgende Angaben
gefordert:
- Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübuung vorliegt.
Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Mittels dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" in den Teilnahmeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
- Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Mindestnettoumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr.
Bei einer Bietergemeinschaft sind diese Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung besteht.
Ein entsprechender Nachweis einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung wird auf Verlangen des Auftraggebers sofort, ansonsten spätestens vor Zuschlagserteilung, vorgelegt.
Bei Bietergemeinschaften ist dieser Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen.
Mittels dem Formular "Eigenerklärung zur Eignung" in den Teilnahmeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
- Angabe von mind. 3 Referenzen zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Unternehmensreferenzen) mit Angaben zum Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten, Ausführungszeitraum, Angaben zu Art der ausgeführten Leistung bzw. Beschreibung des Leistungsinhalts (Art des Planwerks, ggf. Leistungsbild, ggf. Leistungsphasen), Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs, Flächengröße des Plangebiets, Angaben zum untersuchten Landschaftsraum
Eine im vorgenannten Sinne vergleichbare Leistung muss dabei folgende Mindestanforderungen je Referenz erfüllen:
-> Fertigstellung der Leistung nach dem 31.12.2012 und spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist,
-> Erstellung eines landschaftsplanerischen Planwerkes gemäß der in Teil 2 Abschnitt 2. Landschaftsplanung, §§ 22-27 der HOAI genannten Leistungsbilder
-> Leistung umfasste ein Gebiet mit einer Fläche von mindestens 400 Hektar
- Erklärung zur technischen Ausstattung
- Erklärung zur Anzahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahlen der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die o.g. Erklärungen/Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB.
(Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied zu erbringen.)
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft.
(Bei einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem Mitglied zu erbringen.)
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist zur Bestätigung der Erklärungen ein Nachweis vorzulegen.
1. Geschäftssprache: deutsch
2. Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde
auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).
Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bewerberfragen:
Fragen oder Hinweise sind möglichst bis spätestens zum 23.11.2022 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R17F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberhavel.de