Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-286 TRV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring Fließgewässer Makrozoobenthos 2023
Es handelt sich hierbei um den Projektraum für das teilrückversetzte Verfahren VB-22-286. Die Auftragsbekanntmachung wurde um eine Zuschlagslimitierung und Hinweise zu selbiger ergänzt. Die Hinweise finden Sie im Bereich "Weitere Angaben" und hier bei den "Zusätzlichen Angaben".
Die Leistung umfasst die Untersuchung von Messstellen in Oberflächenwasserkörpern, auf die wenigstens eines der folgenden Kriterien zutrifft:
- ökologische Vorrangfunktion im Fließgewässerverbundsystem,
- Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes sind geplant oder durchgeführt worden
- vorliegende Befunde chemisch-physikalischer oder chemischer Parameter weisen Überschreitungen von Orientierungswerten und / oder klare Grenzwertüberschreitungen auf
- die Gewässer unterliegen bergbaulichen Einflüssen oder nachbergbaulichen Belastungen oder stehen in Verbindung mit bergbaubeeinflussten Fließgewässern
- es liegen bislang keine biologischen Daten vor
- die Eignung als Messstelle im nationalen Bezugsnetz der Referenzgewässer ist zu überprüfen.
An je einem Frühjahrstermin, der möglichst in einer Niedrigwasserphase liegen sollte, sollen in den Messstrecken Beprobungen des Makrozoobenthos durchgeführt werden. Beifänge von Fischen sind im Feldprotokoll nach Art und Anzahl zu erfassen.
Das Makrozoobenthos der gesammelten Proben ist den Inhalten der nachfolgenden Kapitel entsprechend zu bestimmen. Die Daten zum Makrozoobenthos und zu Beifängen von Fischen, die im Gelände zu erhebenden Angaben zu den Gewässermerkmalen und Belastungen, die Habitatfotos und die verbalen Kurzbeschreibungen sind digital in der durch das Landesamt für Umwelt (LfU) bereitgestellten, auszufüllenden Datenmaske zu übergeben. Die ausgefüllten Feldprotokolle sind für die Dauer des dritten Bewirtschaftungsplans (bis 31.12.2027) durch den Auftragnehmer zur Beweissicherung aufzubewahren.
Südost - Spree
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem das Leistungsergebnis zu übergeben ist, sind die Monitoringleistungen an Messstellen zu erbringen, die über das Land Brandenburg verteilt sind.
Die Liste der Messstellen befindet sich als Anlage am Ende der Leistungsbeschreibung.
Die Fließgewässerabschnitte sind im Zeitraum März - April 2023 zu beproben. Verschiebungen bis in den Mai oder gar in den Juni hinein sind nur bei längeren Hochwasserperioden oder mehrwöchigem Frost im Zeitraum März bis April zulässig.
Bis zum 01.06. 2023 ist ein kurzer schriftlicher Zwischenbericht mit kurzen tabellarischen Auflistungen des Bearbeitungsstandes und beprobungs- bzw. bewertungsrelevanter Probleme der Beprobungen aus dem Frühjahr 2023, sowie Angaben über die Zweckmäßigkeit eines Fischmonitorings vorzulegen. Gleichzeitig ist die Vorlage einer ersten Teilrechnung in Höhe von ca. 35 % der Gesamtsumme möglich.
Spätestens mit der Rechnungslegung ist auch die Fotodatensammlung zu übergeben.
Bis 31.10.2023 sind die Daten des Untersuchungsjahrs 2023 und ein Entwurf des Abschussberichts über die Ergebnisse der Untersuchungsjahres 2023 vorzulegen. Die Datenlieferung erfolgt digital per e-mail an ...@lfu.brandenburg.de. Gleichzeitig ist die Vorlage einer zweiten Teilrechnung in Höhe von ca. 35 % der Gesamtsumme möglich.
Die überarbeitete Endfassung des schriftlichen Abschlussberichtes in 2 Druckexemplaren (in A4-Ordnern, mit beschrifteten Rücken und so schmal wie möglich+Datensammlung) und die Abschlussrechnung (voraussichtlich ca. 30 % der Gesamtsumme) sind spätestens am 28.02.2023 vorzulegen.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit und somit auch Verlängerungen sind gem. § 132 GWB möglich.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin + Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die das Zweifache des günstigsten Angebotspreises übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Teamvorstellung
Das Kriterium ist untersetzt in die Unterkriterien
- Qualifikation des Teamleiters I
- Qualifikation des Teamleiters II
- Qualifikation des Erstbestimmers I
- Qualifikation des Erstbestimmers II
- Einbeziehung von Taxonomen nachgewiesen
- Erstellung des Abschlussberichts durch einen erfahrenen Hydrobiologen
III. Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt
Dieses Kriterium wird wie folgt bewertet:
5 Punkte - sehr gut strukturierte, nachvollziehbare, hervorragende Zeitkalkulation
3 Punkte - gut strukturierte, nachvollziehbare Zeitkalkulation
1 Punkt - ausreichende, nachvollziehbare Zeitkalkulation
Dieses Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Zeitkalkulation für Probenahme, Sortierung, Determination und Qualitätssicherung insgesamt weniger als 8,5h/Probe vorsieht. Andere Konstellationen, die mit 0 Punkten bewertet werden, sind vorstellbar.
IV. Die in II. aufgeführten Unterkriterien werden in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien mit einer Beschreibung sowie Hinweisen zur Bewertung untersetzt. Die Matrix kann den Vergabeunterlagen im Bereich "Sonstiges" entnommen werden.
Werden in einem der Unterkriterien der qualitativen Kriterien "Teamvorstellung" oder "Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt" 0 Punkte vergeben, ist der Bieter zwingend auszuschließen.
V. Bei Punktgleichstand im Gesamtergebnis der Bewertung wird das Angebot bevorzugt, welches in den qualitativen Kriterien die höhere Punktzahl erreicht hat. Sollte auch hier ein Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten bestehen, entscheidet das Los.
Nordwest - Havel
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem das Leistungsergebnis zu übergeben ist, sind die Monitoringleistungen an Messstellen zu erbringen, die über das Land Brandenburg verteilt sind.
Die Liste der Messstellen befindet sich als Anlage am Ende der Leistungsbeschreibung.
Die Fließgewässerabschnitte sind im Zeitraum März - April 2023 zu beproben. Verschiebungen bis in den Mai oder gar in den Juni hinein sind nur bei längeren Hochwasserperioden oder mehrwöchigem Frost im Zeitraum März bis April zulässig.
Bis zum 01.06. 2023 ist ein kurzer schriftlicher Zwischenbericht mit kurzen tabellarischen Auflistungen des Bearbeitungsstandes und beprobungs- bzw. bewertungsrelevanter Probleme der Beprobungen aus dem Frühjahr 2023, sowie Angaben über die Zweckmäßigkeit eines Fischmonitorings vorzulegen. Gleichzeitig ist die Vorlage einer ersten Teilrechnung in Höhe von ca. 35 % der Gesamtsumme möglich.
Spätestens mit der Rechnungslegung ist auch die Fotodatensammlung zu übergeben.
Bis 31.10.2023 sind die Daten des Untersuchungsjahrs 2023 und ein Entwurf des Abschussberichts über die Ergebnisse der Untersuchungsjahres 2023 vorzulegen. Die Datenlieferung erfolgt digital per e-mail an ...@lfu.brandenburg.de. Gleichzeitig ist die Vorlage einer zweiten Teilrechnung in Höhe von ca. 35 % der Gesamtsumme möglich.
Die überarbeitete Endfassung des schriftlichen Abschlussberichtes in 2 Druckexemplaren (in A4-Ordnern, mit beschrifteten Rücken und so schmal wie möglich+Datensammlung) und die Abschlussrechnung (voraussichtlich ca. 30 % der Gesamtsumme) sind spätestens am 28.02.2023 vorzulegen.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit und somit auch Verlängerungen sind gem. § 132 GWB möglich.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin + Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die das Zweifache des günstigsten Angebotspreises übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Teamvorstellung
Das Kriterium ist untersetzt in die Unterkriterien
- Qualifikation des Teamleiters I
- Qualifikation des Teamleiters II
- Qualifikation des Erstbestimmers I
- Qualifikation des Erstbestimmers II
- Einbeziehung von Taxonomen nachgewiesen
- Erstellung des Abschlussberichts durch einen erfahrenen Hydrobiologen
III. Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt
Dieses Kriterium wird wie folgt bewertet:
5 Punkte - sehr gut strukturierte, nachvollziehbare, hervorragende Zeitkalkulation
3 Punkte - gut strukturierte, nachvollziehbare Zeitkalkulation
1 Punkt - ausreichende, nachvollziehbare Zeitkalkulation
Dieses Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Zeitkalkulation für Probenahme, Sortierung, Determination und Qualitätssicherung insgesamt weniger als 8,5h/Probe vorsieht. Andere Konstellationen, die mit 0 Punkten bewertet werden, sind vorstellbar.
IV. Die in II. aufgeführten Unterkriterien werden in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien mit einer Beschreibung sowie Hinweisen zur Bewertung untersetzt. Die Matrix kann den Vergabeunterlagen im Bereich "Sonstiges" entnommen werden.
Werden in einem der Unterkriterien der qualitativen Kriterien "Teamvorstellung" oder "Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt" 0 Punkte vergeben, ist der Bieter zwingend auszuschließen.
V. Bei Punktgleichstand im Gesamtergebnis der Bewertung wird das Angebot bevorzugt, welches in den qualitativen Kriterien die höhere Punktzahl erreicht hat. Sollte auch hier ein Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten bestehen, entscheidet das Los.
Nordost - Oder
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem das Leistungsergebnis zu übergeben ist, sind die Monitoringleistungen an Messstellen zu erbringen, die über das Land Brandenburg verteilt sind.
Die Liste der Messstellen befindet sich als Anlage am Ende der Leistungsbeschreibung.
Die Fließgewässerabschnitte sind im Zeitraum März - April 2023 zu beproben. Verschiebungen bis in den Mai oder gar in den Juni hinein sind nur bei längeren Hochwasserperioden oder mehrwöchigem Frost im Zeitraum März bis April zulässig.
Bis zum 01.06. 2023 ist ein kurzer schriftlicher Zwischenbericht mit kurzen tabellarischen Auflistungen des Bearbeitungsstandes und beprobungs- bzw. bewertungsrelevanter Probleme der Beprobungen aus dem Frühjahr 2023, sowie Angaben über die Zweckmäßigkeit eines Fischmonitorings vorzulegen. Gleichzeitig ist die Vorlage einer ersten Teilrechnung in Höhe von ca. 35 % der Gesamtsumme möglich.
Spätestens mit der Rechnungslegung ist auch die Fotodatensammlung zu übergeben.
Bis 31.10.2023 sind die Daten des Untersuchungsjahrs 2023 und ein Entwurf des Abschussberichts über die Ergebnisse der Untersuchungsjahres 2023 vorzulegen. Die Datenlieferung erfolgt digital per e-mail an ...@lfu.brandenburg.de. Gleichzeitig ist die Vorlage einer zweiten Teilrechnung in Höhe von ca. 35 % der Gesamtsumme möglich.
Die überarbeitete Endfassung des schriftlichen Abschlussberichtes in 2 Druckexemplaren (in A4-Ordnern, mit beschrifteten Rücken und so schmal wie möglich+Datensammlung) und die Abschlussrechnung (voraussichtlich ca. 30 % der Gesamtsumme) sind spätestens am 28.02.2023 vorzulegen.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit und somit auch Verlängerungen sind gem. § 132 GWB möglich.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin + Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die das Zweifache des günstigsten Angebotspreises übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Teamvorstellung
Das Kriterium ist untersetzt in die Unterkriterien
- Qualifikation des Teamleiters I
- Qualifikation des Teamleiters II
- Qualifikation des Erstbestimmers I
- Qualifikation des Erstbestimmers II
- Einbeziehung von Taxonomen nachgewiesen
- Erstellung des Abschlussberichts durch einen erfahrenen Hydrobiologen
III. Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt
Dieses Kriterium wird wie folgt bewertet:
5 Punkte - sehr gut strukturierte, nachvollziehbare, hervorragende Zeitkalkulation
3 Punkte - gut strukturierte, nachvollziehbare Zeitkalkulation
1 Punkt - ausreichende, nachvollziehbare Zeitkalkulation
Dieses Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Zeitkalkulation für Probenahme, Sortierung, Determination und Qualitätssicherung insgesamt weniger als 8,5h/Probe vorsieht. Andere Konstellationen, die mit 0 Punkten bewertet werden, sind vorstellbar.
IV. Die in II. aufgeführten Unterkriterien werden in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien mit einer Beschreibung sowie Hinweisen zur Bewertung untersetzt. Die Matrix kann den Vergabeunterlagen im Bereich "Sonstiges" entnommen werden.
Werden in einem der Unterkriterien der qualitativen Kriterien "Teamvorstellung" oder "Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt" 0 Punkte vergeben, ist der Bieter zwingend auszuschließen.
V. Bei Punktgleichstand im Gesamtergebnis der Bewertung wird das Angebot bevorzugt, welches in den qualitativen Kriterien die höhere Punktzahl erreicht hat. Sollte auch hier ein Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten bestehen, entscheidet das Los.
Südwest - Schwarze Elster
Landesamt für Umwelt (LfU) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem das Leistungsergebnis zu übergeben ist, sind die Monitoringleistungen an Messstellen zu erbringen, die über das Land Brandenburg verteilt sind.
Die Liste der Messstellen befindet sich als Anlage am Ende der Leistungsbeschreibung.
Die Fließgewässerabschnitte sind im Zeitraum März - April 2023 zu beproben. Verschiebungen bis in den Mai oder gar in den Juni hinein sind nur bei längeren Hochwasserperioden oder mehrwöchigem Frost im Zeitraum März bis April zulässig.
Bis zum 01.06. 2023 ist ein kurzer schriftlicher Zwischenbericht mit kurzen tabellarischen Auflistungen des Bearbeitungsstandes und beprobungs- bzw. bewertungsrelevanter Probleme der Beprobungen aus dem Frühjahr 2023, sowie Angaben über die Zweckmäßigkeit eines Fischmonitorings vorzulegen. Gleichzeitig ist die Vorlage einer ersten Teilrechnung in Höhe von ca. 35 % der Gesamtsumme möglich.
Spätestens mit der Rechnungslegung ist auch die Fotodatensammlung zu übergeben.
Bis 31.10.2023 sind die Daten des Untersuchungsjahrs 2023 und ein Entwurf des Abschussberichts über die Ergebnisse der Untersuchungsjahres 2023 vorzulegen. Die Datenlieferung erfolgt digital per e-mail an ...@lfu.brandenburg.de. Gleichzeitig ist die Vorlage einer zweiten Teilrechnung in Höhe von ca. 35 % der Gesamtsumme möglich.
Die überarbeitete Endfassung des schriftlichen Abschlussberichtes in 2 Druckexemplaren (in A4-Ordnern, mit beschrifteten Rücken und so schmal wie möglich+Datensammlung) und die Abschlussrechnung (voraussichtlich ca. 30 % der Gesamtsumme) sind spätestens am 28.02.2023 vorzulegen.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit und somit auch Verlängerungen sind gem. § 132 GWB möglich.
I. Die Bewertung des Preises erfolgt nach der sog. linearen Interpolationsmethode (Preispunkte = Pp - (Pi - Pmin)/Pmin + Pp)
Die niedrigste Angebotssumme wird von der zu bewertenden Angebotssumme abgezogen und dann durch die günstigste Angebotssumme dividiert. Das Ergebnis wird mit der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis multipliziert und von der maximal erreichbaren Punktzahl für das Kriterium Preis abgezogen. Alle Angebotspreise, die das Zweifache des günstigsten Angebotspreises übersteigen, werden mit 0 Punkten gewertet, statt mit negativen Zahlen.
Die Formel entnehmen Sie bitte der Bewertungsmatrix - Zuschlagskriterien, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Teamvorstellung
Das Kriterium ist untersetzt in die Unterkriterien
- Qualifikation des Teamleiters I
- Qualifikation des Teamleiters II
- Qualifikation des Erstbestimmers I
- Qualifikation des Erstbestimmers II
- Einbeziehung von Taxonomen nachgewiesen
- Erstellung des Abschlussberichts durch einen erfahrenen Hydrobiologen
III. Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt
Dieses Kriterium wird wie folgt bewertet:
5 Punkte - sehr gut strukturierte, nachvollziehbare, hervorragende Zeitkalkulation
3 Punkte - gut strukturierte, nachvollziehbare Zeitkalkulation
1 Punkt - ausreichende, nachvollziehbare Zeitkalkulation
Dieses Kriterium wird mit 0 Punkten bewertet, wenn die Zeitkalkulation für Probenahme, Sortierung, Determination und Qualitätssicherung insgesamt weniger als 8,5h/Probe vorsieht. Andere Konstellationen, die mit 0 Punkten bewertet werden, sind vorstellbar.
IV. Die in II. aufgeführten Unterkriterien werden in der Bewertungsmatrix für die Zuschlagskriterien mit einer Beschreibung sowie Hinweisen zur Bewertung untersetzt. Die Matrix kann den Vergabeunterlagen im Bereich "Sonstiges" entnommen werden.
Werden in einem der Unterkriterien der qualitativen Kriterien "Teamvorstellung" oder "Arbeits- und Zeitplan für Gesamtprojekt" 0 Punkte vergeben, ist der Bieter zwingend auszuschließen.
V. Bei Punktgleichstand im Gesamtergebnis der Bewertung wird das Angebot bevorzugt, welches in den qualitativen Kriterien die höhere Punktzahl erreicht hat. Sollte auch hier ein Gleichstand zwischen zwei oder mehr Angeboten bestehen, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 44 VgV zu erbringen. Hierfür sind folgende Nachweise alternativ/kumulativ mit dem Angebot einzureichen:
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise und/ oder
- Studienabschluss der Firmeninhaberin/ des Firmeninhabers über ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium einer naturwissenschaftlichen Fachrichtung, bei dem Grundlagen sowohl der Methoden biologisch-ökologischer Feldarbeiten zur Erfassung von Tieren als auch artgenaue Bestimmungen von Tieren vermittelt wurden, z. B. Geoökologie, Zoologie, Limnologie. Ein Studienabschluss in einem weder mit Limnologie noch mit Taxonomie verbundenen Hochschulstudiengang wird als gleichwertig beurteilt, wenn mit einer Master- oder Doktorarbeit in den Fachgebieten Taxonomie oder Ökologie aquatischer Organismen eine besondere Qualifikation für Gewässeruntersuchungen mit biologisch gestützten Freilandmethoden nachgewiesen wird. Hierfür sind Kopien von Zeugnissen, Zertifikaten, Abschlussurkunden o. ä. einzureichen.
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei je Schadensfall mindestens 1.0 Mio. EUR für Personen und mindestens 1.0 Mio. EUR für Sachschäden betragen.
Der Nachweis kann durch eine aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung erbracht werden.
Mindestanforderungen:
I. Es sind geeignete Referenzen gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 1 VgV über in den letzten sechs (6, 2016 - 2021) Jahren erbrachte wesentliche Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
- Erfassung und Zustandsbewertung von Fließgewässern der Ökoregion Zentrales Tiefland anhand des Makrozoobenthos unter Anwendung des LAWA-Verfahrens PERLODES
- Erfassung und Zustandsbewertung von Fließgewässern der Ökoregion Mittelgebirge anhand des Makrozoobenthos unter Anwendung des LAWA-Verfahrens PERLODES
Mindestanforderungen: Jeder Tätigkeitsbereich ist mindestens mit einer (1) Referenz nachzuweisen, wobei eine Referenz auch beide Tätigkeitsbereiche abdecken kann.
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers erbracht werden.
II. Es ist eine Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 3 VgV dem Angebot beizulegen.
Mindestanforderungen: Probenahmefahrzeuge, Spezialkescher und Siebsätze gemäß PERLODES-Handbuch sowie hochauflösende Stereomikroskope
Der Nachweis kann durch eine Eigenerklärung erbracht werden.
Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU),
- bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU),
- bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU),
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU),
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) und
- die Eigenerklärung zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt.
V. Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal ein Los pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Siehe hierzu auch die entsprechenden Angaben in der Auftragsbekanntmachung. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten:
1.Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und bezuschlagt (einziges Zuschlagskriterium hier: Preis).
2.Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht ebenfalls bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist.
3.Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die wettbewerbsförderliche Loslimitierung durch den Auftraggeber zum dann übergeordneten Ziel der vollständigen Bedarfsdeckung aufgehoben werden. In der Folge kann einem Bieter mehr als ein Los zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die für die verbleibenden Lose auch ein Angebot abgegeben haben und keinen eigenen Kapazitätsbeschränkungen unterliegen. Auf diese ist bereits mit der Angebotsabgabe hinzuweisen. Die Verteilung erfolgt nach den vorgenannten Punkten und unter steter Berücksichtigung des Ziels der vollständigen Bedarfsdeckung. Haben die Bieter in der Reihenfolge der Bezuschlagung jeweils für mehrere Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, erfolgt die Zuschlagserteilung jeweils so, dass im Anschluss die maximal mögliche Anzahl an Losen vergeben werden kann.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY46YMK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]