Nichtoffener architektonischer und landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb und Ideenteil Referenznummer der Bekanntmachung: SW-GS-RPW
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener architektonischer und landschaftsarchitektonischer Realisierungswettbewerb und Ideenteil
Die Gemeinde Wandlitz plant den Neubau einer dreizügigen Grundschule für insgesamt rd. 540 Kinder und einer Zweifeldsporthalle inklusive der dazugehörigen Freiflächen. Eine Erweiterungsoption zu einer Vierzügigkeit soll im laufenden Schulbetrieb später realisierbar sein. Weitere Merkmale des neuen Schulstandortes sind die Hortnutzung, die Mensa, eine Vollküche, eine Zweifeldsporthalle, Außensportanlagen und eine ÖPNV-Anbindung.
Für das Bauvorhaben wurde eine BGF von rd. 9.620m² und einer Kostenschätzung KG300+400+500 von rd. 27.7Mio.EUR brutto ermittelt.
Das Baugrundstück in Wandlitz im Ortsteil Schönwalde hat eine Gesamtgröße von ca. 36.000m². Das Grundstück teilt ein Graben mit einem Gewässer zweiter Ordnung. Die auf dem Wettbewerbsgrundstück liegenden Öffentlichen Sportflächen sollen erhalten und öffentlich nutzbar bleiben.
Es ist geplant die Baumaßnahme bis 2026 zu realiseren.
Im Anschluss an den Wettbewerb nach RPW 2013 wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 70 VgV durchgeführt. Ziel des Verhandlungsverfahrens ist der Abschluss eines Generalplanungsvertrags bestehend aus Gebäudeplanung, Freianlagen, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (A1 Abwasser-, Wasser-, und Gasanlagen; A2 Wärmeversorgungsanlagen, A3 Lufttechnische Anlagen, A4 Starkstromanlagen, A5 Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen, A6 Förderanlagen, A7 Nutzungsspezifische Anlagen-Küchentechnische Anlagen, A8 Gebäudeautomation), Brandschutzplanung einschl. Beratung/Planung Wärme- und Schallschutz unter Federführung des Architekten.
Das Bauvorhaben soll im Standard Silber nach dem "Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen" in der entsprechenden Systemvariante zertifiziert werden.
Dem Wettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zu Grunde, soweit nachstehend nichts Anderes ausgeführt ist. Der Planungswettbewerb wird als nichtoffener, anonymer Wettbewerb gem. § 3Abs. (3) RPW 2013 i. V. m. § 69 ff VgV und § 78 ff VgV ausgelobt.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Ergebnisse des Wettbewerbs wurden durch ein Preisgericht nach derzeitigem Bearbeitungsstand nach folgenden Kriterien beurteilt:
- stadträumliche Einordnung der Gebäude
- funktionelle Zuordnung der Nutzungen
- Gestaltung und Materialität der Bauten
- Massenaufbau und Gliederung der Baukörper
- freiraumplanerische Funktionsbeziehungen
- Gestaltung der Freiflächen
- Aussagen zu Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz
- Baukosten.
Die finalen Entscheidungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten wurden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDM6Y62
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/