Rahmenvereinbarung Geotechnische Sachverständigenleistungen Lausitz - Los 4c

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lmbv-einkauf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Unternehmen des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bergbausanierung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Geotechnische Sachverständigenleistungen Lausitz - Los 4c

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Auf der Grundlage der Sanierungsrahmenpläne und der Abschlussbetriebspläne erfolgt die bergtechnische Sicherung der Lausitzer Kippenflächen durch die LMBV mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit der gekippten, locker gelagerten Böden wieder herzustellen und die Beendigung der Bergaufsicht für diese Bereiche zu erlangen.

Um dieser Zielstellung nachzukommen und Aussagen zu den noch erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sowohl an den Restlochböschungen wie auch den Innenkippenflächen treffen zu können, ist die geotechnische Bewertung der Bereiche erforderlich.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Hauptort der Ausführung:

Lausitz, Brandenburg, Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ingenieurtechnische Dienstleistungen für bodenmechanisch-geotechnische Bearbeitungen/Gutachtertätigkeit als Sachverständiger für Geotechnik/Böschungen (SfG/SfB) im Sanierungsgebiet Lausitz für die Jahre 2023-2026 sowie optional für die Jahresscheiben 2027-2030. Durchschnittlich sind pro Jahr ingenieurtechnische Dienstleistungen im Umfang von etwas 500 Stunden für den geotechnischen Sachverständigen (SfG/SfB), 1500 Stunden für den wissenschaftlich-.technischen Mitarbeiter und 500 Stunden für sonstige Mitarbeiter zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Leistungen für die Jahresscheiben 2027 bis 2030 werden als Option vereinbart.

Die Beauftragung der Optionen erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

1. Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung der Braunkohlesanierung über das VII. Verwaltungsabkommen gesichert ist.

2. Auftragsgegenstand sind ingenieurtechnische Dienstleistungen für die bodenmechanisch-geotechnische Bearbeitung zur Erreichung des Sanierungsziels "dauerhafte Herstellung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit" auf den Flächen ehemaliger Braunkohlentagebaue in der Lausitz im Verantwortungsbereich der LMBV. Für die Erreichung des Sanierungsziels ist zwingend eine kontinuierliche Bearbeitung der einzelnen Sanierungsobjekte unter durchgehender geotechnischer Begleitung erforderlich (Planung bis Beendigung der Bergaufsicht). Ein Wechsel des AN ist auf Grund der spezifischen Kenntnisse der Kippenhistorie, der hydrologischen und geotechnischen Verhältnisse sowie der bisherigen Arbeiten (Standsicherheitseinschätzungen, Standsicherheitsnachweise und Verdichtungsnachweise) nicht möglich. Das Ziel der "dauerhaften Herstellung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit" sowie der "Beendigung der Bergaufsicht" ist aufgrund der komplexen Zusammenhänge in der Sanierung in den Projektgebieten nach 4 Jahren Vertragslaufzeit nicht erreichbar. Es wird daher die optionale Beauftragung in den Jahresscheiben 2027-2030 für notwendig erachtet.

Die Beauftragung der Option erfolgt dabei jährlich bis spätestens 31.10. des vorhergehenden Vertragsjahres.

Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Auftragsgegenstand sind ingenieurtechnische Dienstleistungen für die bodenmechanisch-geotechnische Bearbeitung zur Erreichung des Sanierungsziels "dauerhafte Herstellung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit" auf den Flächen ehemaliger Braunkohlentagebau in der Lausitz im Verantwortungsbereich der LMBV. Für die Erreichung des Sanierungsziels ist zwingend eine weitere kontinuierliche Bearbeitung der einzelnen Sanierungsobjekte unter durchgehender geotechnischer Begleitung erforderlich (Planung bis Beendigung der Bergaufsicht). Ein Wechsel des AN ist auf Grund der spezifischen Kenntnisse der Kippenhistorie, der hydrologischen und geotechnischen Verhältnisse sowie der bisherigen Arbeiten (Standsicherheitseinschätzungen, Standsicherheitsnachweise und Verdichtungsnachweise) nicht möglich, da eine kontinuierliche Sanierung der einzelnen Sanierungsobjekte unter durchgängiger geotechnischer Begleitung durch das jeweilige beauftragte Ingenieurbüro SfG/SfB zur Wahrung der öffentlichen und geotechnischen Sicherheit erfolgen muss.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung geotechnische Sachverständigenleistungen Lausitz - Los 4c

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
20/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/10/2022

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