Digitale Displays für den Landkreis Teltow-Fläming Referenznummer der Bekanntmachung: 318/22-2.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.teltow-flaeming.de
Adresse des Beschafferprofils: www.teltow-flaeming.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Displays für den Landkreis Teltow-Fläming
Beschaffung, Installation und Wartung von 16 digitalen Outdoor- und 6 Indoor Informationsgeräten (Displays) für den Landkreis Teltow-Fläming
Landkreis Teltow-Fläming Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde siehe Gesamtübersicht 22 Standorte
Gegenstand des Verfahrens ist die Beschaffung, Installation und Wartung von 16 digitalen Outdoor- und 6 digitalen Indoor-Informationsgeräten (Displays) für den Landkreis Teltow Fläming an 22 verschiedenen Standorten
85056443
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
a) 21.10.2022 ohne Antrag auf Übertragung der Fördermittel, siehe Aufforderungsschreiben
b) 31.12.2022 mit Antrag auf Übertragung der Fördermittel, siehe Aufforderungsschreiben
Das Projekt wird gefördert. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) finanziert. Die Fördermittel sind zwingend unter Einhaltung der weiteren Abrufvoraussetzungen
vollständig bis zum 30.10.2022 abzurufen. Eine Übertragung der Zuwendung in nachfolgende Haushaltsjahre
ist nur auf schriftlichen Antrag mit Angabe der Gründe möglich. Dieser muss spätestens bis zum Ende der
Abruffrist bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden. D. h., bei Nichteinhaltung
der Frist unter a) bis zum 21.10.2022 ist unverzüglich eine schriftliche Information mit der Begründung an den
Auftraggeber zu senden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitale Displays für den Landkreis Teltow-Fläming
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Bietergemeinschaften sind alle jeweiligen Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevoll-mächtigter Vertreter zu benennen. Sie müssen insgesamt die Eignungskriterien erfüllen.
Wenn Sie beabsichtigen, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, sind diese Unternehmen zusammen mit den jeweils erfüllten Eignungsanforderungen zu benennen.
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis erteilt.
Das Angebot besteht neben den einzureichenden Nachweisen aus folgenden weiteren Erklärungen:
1. die verpreisten Leistungsverzeichnisse (siehe Ordner Leistungsbeschreibung)
2. eine kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Struktur, Schwerpunkte, Mitarbeiterzahl etc.)
3. Referenzen aus den letzten 5 Jahren zum Nachweis der Errichtung digitaler Displays an mindestens 10 Standorten, die räumlich voneinander getrennt waren und unterschiedliche Standortvoraussetzungen aufweisen und Gegenstand eines Auftrages waren
4. Nachweise der technischen Mindestvorgaben durch Vorlage der entsprechenden Produktdatenblätter
5. Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021)
6. Erklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von min-destens 3,0 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (der Nachweis der abgeschlossenen Berufshaftpflichversicherung wird von dem für den Zuschlag vorgese-henen Bieter vor Zuschlagserteilung verlangt, sofern der Nachweis nicht bereits mit der Angebotsabgabe erbracht wird)
7. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Der Vertrag wird auf der Grundlage der VOL/B, der Leistungsverzeichnisse und den Leistungsbeschreibungen geschlossen.
Zudem wird ein Wartungsvertrag geschlossen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y526YYP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.