Abschleppen, Sicherstellen, Bergen, Verwahren und Verwerten von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: V-22/0506
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://polizei.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppen, Sicherstellen, Bergen, Verwahren und Verwerten von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Polizei
Im Auftrag der Polizei sind innerhalb eines festgelegten Bereiches Fahrzeuge aller Art sicherzustellen, zu bergen bzw. umzusetzen und sichergestellte Fahrzeuge bei Bedarf der umweltgerechten Verwertung bzw. Verschrottung zuzuführen.
P-Los Falkensee, Schönwalde-Glien, Brieselang, Dallgow-Döberitz Nauen, Ketzin, Wustermark
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
P-Los: Rathenow, Premnitz, Milower Land, Amt Rhinow, Amt Nennhausen, Amt Friesack
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
E-Los: Falkensee, Schönwalde-Glien, Brieselang, Dallgow-Döberitz Nauen, Ketzin, Wustermark Rathenow, Premnitz, Milower Land, Amt Rhinow, Amt Nennhausen, Amt Friesack
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
L-Los: Falkensee, Schönwalde-Glien, Brieselang, Dallgow-Döberitz Nauen, Ketzin, Wustermark
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
L-Los: Rathenow, Premnitz, Milower Land, Amt Rhinow, Amt Nennhausen, Amt Friesack
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
P-Los: Brandenburg an der Havel, Amt Wusterwitz, Amt Beetzsee, Groß Kreutz
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
P-Los: Beelitz, Michendorf, Seddiner See, Kloster Lehnin Belzig, Wiesenburg/Mark, Amt Ziesar, Amt Brück, Treuenbrietzen, Amt Niemegk
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
E-Los: Brandenburg an der Havel, Amt Wusterwitz, Amt Beetzsee, Groß Kreutz Beelitz, Michendorf, Seddiner See, Kloster Lehnin Belzig, Wiesenburg/Mark, Amt Ziesar, Amt Brück, Treuenbrietzen, Amt Niemegk
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
L-Los: Brandenburg an der Havel, Amt Wusterwitz, Amt Beetzsee, Groß Kreutz
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
L-Los: Beelitz, Michendorf, Seddiner See, Kloster Lehnin Belzig, Wiesenburg/Mark, Amt Ziesar, Amt Brück, Treuenbrietzen, Amt Niemegk
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
P-Los: BAB 2, km 44 (Landesgrenze Sachsen-Anhalt) - BAB 2, km 15,2 (AS Brandenburg)
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
P-Los: BAB 2, km 15,2 (AS Brandenburg) - BAB 10, km 114,2 ( AS Groß Kreutz) und BAB 10, km 102,2 (AS Glindow)
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
E-Los: BAB 2, km 44 (Landesgrenze Sachsen-Anhalt) - BAB 2, km 15,2 (AS Brandenburg)
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
E-Los: BAB 2, km 15,2 (AS Brandenburg) - BAB 10, km 114,2 ( AS Groß Kreutz) und BAB 10, km 102,2 (AS Glindow)
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
L-Los: BAB 2, km 44 (Landesgrenze Sachsen-Anhalt) - BAB 2, km 15,2 (AS Brandenburg)
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
L-Los: BAB 9, km 19,4 (AS Brück) - BAB 10, km 102,2 (AS Glindow) und BAB 10, km 90,7 (AS Michendorf)
14469 Potsdam
Der Auftrag der Sicherstellung umfasst regelmäßig das Aufladen, Abschleppen oder Schleppen, die Aufbewahrung auf betriebseigenem Gelände (einschließlich Ladung und mitgeführter Gegenstände) sowie die Herausgabe an einen Berechtigten. Es können zusätzlich Bergungs-, Aufräum- und/oder Reinigungsmaßnahmen am Abschlepport erforderlich sein.
24 Monate + 2x12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wir weisen unsere Mitarbeiter auf die Möglichkeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Brandenburg hin.
Wir verpflichten uns,
- nur vertrauenswürdige Personen mit der Projektabwicklung zu betrauen,
- keine Personen einzusetzen, die der Auftraggeber nach polizeilicher Überprüfung aus Sicherheitsgründen ablehnt,
- die eingesetzten Mitarbeiter anzuhalten, beim Betreten von Dienstgebäuden der Polizei Brandenburg einen Reisepass oder Personalausweis vorzulegen,
- die aus dem Bereich der Auftraggeber erlangten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten,
- mündliche Weisungen eines Berechtigten des Auftraggebers zur Aufrechterhaltung der Sicherheit zu befolgen.
Der Bieter erklärt, dass
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
- das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen nicht versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, nicht versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Ferner wird erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen und die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit eingehalten werden.
Wir erklären, dass wir als Bieter über eine gültige Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pauschal für Personen- und Sachschäden sowie[Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden absichert. Die Obergrenze für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist dabei auf jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (oder höher) festgesetzt.
Wir erklären, dass unsere Firma / unser Unternehmen über eine aktuell gültige Bergungs- und Abschlepp-Haftungsversicherung verfügt, die das Kraftfahrzeugtransportrisiko, welches weiterhin alle während der Verwahrung entstandenen Schäden nach Maßgabe der §§ 425, 428, 429 HGB abzudecken hat, einschließlich derjenigen, die durch unbefugte Benutzung oder Verlust des Fahrzeuges oder der mitgeführten Gegenstände entstanden ist.
Folgende Risiken sind mindestens abzudecken:
- Befördern und Heben von Gütern mittels Kran, Hebezeugen und Hilfsmitteln,
- Abschleppen, Schleppen, Befördern und Abfahren von Fahrzeugen sowie deren Inhalt und Ladung,
- Einstellen, Verwahren und Sicherstellen der den Auftrag umfassenden Objekte. Risiken aus den Arbeiten im Tätigkeitsbereich sowie aus Arbeiten auf fremden Grundstücken
- gewerbliche Güterbeförderung mit Kranfahrzeugen,
- Pannenhilfe außerhalb des Betriebsgrundstückes des Versicherungsnehmers
Die Höchsthaftungssumme beträgt:
- bei Pkw (P-Los, E-Los) [Betrag gelöscht] EUR
- für den Schwerverkehr (L-Los) [Betrag gelöscht] EUR
Wir erklären, dass unsere Firma / unser Unternehmen über eine aktuell gültige Güterschadenhaftpflichtversicherung verfügt. Die Versicherung muss für die Fachlose (P, E und L) mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR ausgestattet sein.
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab:
1. Der / die Auftragnehmer gehört / gehören nicht zu den
in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Auftragnehmers oder dessen Niederlassung in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a) zutrifft, am Auftragnehmer über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln des Auftragnehmers im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a) und/oder b) zutreffen
2. Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der weiteren Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung der Aufgaben betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Eine nach dem Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung dieser Personen auf die Wahrung des Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
2. Der Auftraggeber wird die Mitarbeiter des Auftragnehmers vor der Aufnahme der Tätigkeit nach dem Verpflichtungsgesetz auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichten.
3. Der Auftragnehmer darf grundsätzlich nicht auf personenbezogene Daten zurückgreifen, welche der Auftraggeber verarbeitet. Sofern der Auftragnehmer abweichend hiervon zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auf personenbezogene Daten zugreifen soll, sind die entsprechenden Datenarten sowie die Zwecke, für die der Zugriff erfolgen darf, festzulegen. Der Auftragnehmer ist nicht befugt, Daten für eigene Zwecke oder für Zwecke Dritter zu verwenden.
In jedem Fall liegt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten und die Erfüllung der Rechte der Betroffenen beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen.
4. Der Auftragnehmer hat alle ihm aufgrund oder gelegentlich der Erfüllung der Aufgaben aus diesem Vertrag zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern. Dies gilt auch über das Ende dieses Vertrages hinaus.
5. Der Auftragnehmer verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers.
Er verwendet die Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und Datenvereinbarungsprogramme.
Es ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber Zugriff auf die schriftlichen Unterlagen (Ausdrucke und Dokumente) hat.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen und erstellten Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.
Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach BSI-konform zu löschen.
6. Der Auftragnehmer wird Teilaufgaben aus diesem Vertrag an Unterauftragnehmer nur übertragen, wenn sich diese in gleicher Art zu dem Datenschutz und der Datensicherheit verpflichten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
Bekanntmachungs-ID: CXSDYYDYHW3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.polizei.brandenburg.de