Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffsammlung) aus dem Landkreis Barnim Referenznummer der Bekanntmachung: BDG/207/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreiswerke-barnim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffsammlung) aus dem Landkreis Barnim
Gestellung von Sammel- und Transportbehältern sowie Beförderung und Entsorgung der an den stationären Annahmestellen der Recyclinghöfe Bernau und Eberswalde angenommenen gefährlichen Abfälle (Schadstoffe) aus privaten Haushaltungen oder anderen Herkunftsbereichen sowie Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Schadstoffen in haushaltsüblichen Kleinmengen aus privaten Haushaltungen im Landkreis Barnim (Schadstoffmobil) für den Zeitraum vom 01.07.2023 - 30.06.2027, mit Verlängerungsoptionen.
Recyclinghof Eberswalde, Ostender Höhen 70, 16225 Eberswalde; Recyclinghof Bernau, Marie-Curie-Str. 9, 16321 Bernau, Landkreis Barnim
Gestellung von Sammel- und Transportbehältern sowie Beförderung und Entsorgung der an den stationären Annahmestellen der Recyclinghöfe Bernau und Eberswalde angenommenen gefährlichen Abfälle (Schadstoffe) aus privaten Haushaltungen oder anderen Herkunftsbereichen sowie Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Schadstoffen in haushaltsüblichen Kleinmengen aus privaten Haushaltungen im Landkreis Barnim (Schadstoffmobil) für den Zeitraum vom 01.07.2023 - 30.06.2027, mit Verlängerungsoptionen.
Der Vertrag kann einseitig durch den AG um ein Jahr, d.h. bis zum 30.06.2028, und bei beidseitiger Zustimmung nochmals um ein Jahr, d.h. bis zum 30.06.2029, verlängert werden (Verlängerungsoptionen). Die Nutzung der 1. Verlängerungsoption ist durch den AG bis 30.06.2026 schriftlich mitzuteilen. Die Nutzung der 2. Verlängerungsoption ist durch den AG bis zum 31.05.2027 schriftlich mitzuteilen, der AN hat die Verlängerung dann bis zum 30.06.2027 abzulehnen, wenn er der Verlängerung nicht zustimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen (Schadstoffsammlung) aus dem Landkreis Barnim
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV abgesehen.
Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert [Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL7R13H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsantrags sind insbesondere folgende Vorschriften zu beachten, die u. a. Rügeobliegenheiten und Fristen betreffen: § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 1 und 2 lauten: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 (Informations- und Wartepflicht) verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist, (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de