Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten an den Standorten Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-160-22
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 194-549236)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfüllung der Pflichtaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten und Migranten an den Standorten
Der vorliegende Leistungsgegenstand beinhaltet die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten
Los1: An den Kopfweiden 30 in 14473 Potsdam,
Los 2: Handelshof 20 in 14478 Potsdam,
Los 3: David-Gilly-Str. 5 in 14469 Potsdam und Peter-Huchel-Str. 4 in 14469 Potsdam.
Gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sind die Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische soziale Unterstützung der in § 4 LAufnG genannten Personen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes öffentliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Der Auftragnehmer hat unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle spätestens bis zum 31.12.2022 ein einrichtungsbezogenes Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat unter Mitwirkung der zuständigen Polizeidienststelle 3 Monate nach Betriebsaufnahme ein einrichtungsbezogenes Sicherheitskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber vorzulegen.
Die Änderung in II.2.4 gilt für Los 1, Los 2 und Los 3.