Monitoring Lausitzer Neiße - Deutsche Seite
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Monitoring Lausitzer Neiße - Deutsche Seite
Qualitative und quantitative Überwachung der Lausitzer Neiße im Zusammenhang mit der Wasserentnahme
Zum Nachweis der Umweltverträglichkeit der Flutungswasserentnahme aus der Lausitzer Neiße sowie entsprechend der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses "Spreetal/ Neißewasserüberleitung" wird ein maßnahmebegleitendes Monitoring durchgeführt, welches die quantitativen und qualitativen Auswirkungen auf die Lausitzer Neiße erfasst.
Der Leistungszeitraum ist für den 01.01.2023 bis zum 31.12.2025 vorgesehen.
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Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2026 werden als Option vereinbart.
Die eventuelle Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 30.09.2025.
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Die Beauftragung der Option erfolgt unter nachfolgender Bedingung:
- Unterzeichnung des VII. ergänzenden Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung
der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die
Finanzierung der Braunkohlesanierung in dem Jahr 2026.
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Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen,
selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
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Vergabe-Nr.: 2318200105
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Mit dem Vergabeverfahren soll die Weiterführung des Monitorings der Lausitzer Neiße durchgeführt werden.
Aus folgenden Gründen ist die Leistung zwingend an das Dresdner Grundwasserforschungszentrum e. V. (DGFZ e.V) in Dresden zu vergeben:
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Zum Nachweis der Umweltverträglichkeit der Flutungswasserentnahme aus der Lausitzer Neiße und als Basis für mögliche Ausgleichszahlungen bei nachweisbaren Schadensansprüchen, die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Flutungswasserentnahme stehen, soll die von deutscher Seite geplante Flutungswasserentnahme durch ein umfassendes, vor allem den öffentlichen Interessen Rechnung tragendes Monitoring überwacht werden.
Entsprechend der, in den Beratungen der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission getroffenen Festlegungen und in den Planfeststellungsbeschlüssen „Berzdorfer See“ und „Spreetal/Neißewasserüberleitung“ festgeschriebenen Nebenbestimmungen ist ein Monitoring für die, von der Entnahme von Flutungswasser aus der Lausitzer Neiße betroffenen Gebiete durchzuführen. Die Wasserentnahme aus der Lausitzer Neiße wird durch die Deutsch-Polnische Grenzgewässerkommission auf der Grundlage der Monitoringergebnisse überwacht und bewertet.
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Die Durchführung des Nullmonitorings in den Jahren 2002/03, die Durchführung des Monitorings von 2004 bis 2021, die laufenden Arbeiten des Jahres 2022, die Jahresberichterstattung und die Erarbeitung des zusammenfassenden Berichtes für jede Jahresscheibe, zur Vorlage bei der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission, erfolgte durch das DGFZ.
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Das DGFZ soll mit der Weiterführung des, im Jahr 2002, begonnenen Monitorings im Bereich der Lausitzer Neiße auf der polnischen Seite auch für die Jahre 2023 bis 2026 beauftragt werden.
Die Leistungen umfassen die Erfassung der Klimadaten, der oberirdischen Abflüsse, der Grundwasserstände, der Wasserbeschaffenheit, des Biomonitorings und des Technischen Monitorings. Die Ergebnisse sind jeweils in Jahresberichten zu dokumentieren. Die Erstellung des jährlichen zusammenfassenden Berichtes, welcher die Ergebnisse des Monitorings auf der deutschen und polnischen Neißeseite gegenüberstellt und der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission vorgelegt wird, ist ebenfalls Gegenstand der Leistung. Darüber hinaus sind die Berechnungen der Entschädigungsleistungen durchzuführen.
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Aufgrund der langjährigen intensiven Bearbeitung der Thematik Monitoring Lausitzer Neiße auf der deutschen Seite sowie der Erarbeitung und Mitwirkung bei der Fortschreibung des Monitoringkonzeptes hat nur das DGFZ die notwendige Fachkompetenz und das Detailwissen, um die Arbeiten in der erforderlichen Qualität ausführen zu können. Die erworbenen Kenntnisse aus den vorangegangenen Jahren über die Biozönose, zur Gewährleistung einer konsistenten Datenbasis im Biomonitoring sowie die Dateninterpretation zur Bewertung nach den Maßgaben der EU-WRRL, sind nicht übertragbar.
Explizit wird im Protokoll der 22. Sitzung der Deutsch-Polnischen Grenzgewässerkommission unter Punkt 3.3.3 "Monitoring im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Wasserentnahme aus der Lausitzer Neiße zur Flutung des Tagebaurestlochs Berzdorf und zur Überleitung in das Einzugsgebiet der Spree" gefordert: "Die Monitoringergebnisse werden laufend durch die zuständigen Einrichtungen beider Seiten eingehend analysiert". Die zuständige Einrichtung auf der deutschen Seite ist hierbei, wie zuvor dargelegt, DGFZ.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Abschluss des Vertrages erfolgt frühestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland