Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 18 Maler- und Lackierarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0472/2020-65
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 18 Maler- und Lackierarbeiten
Neubau einer Grundschule im Ortsteil Friedrichsthal
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt im Ortsteil Friedrichsthal den Neubau einer Grundschule. Im Schulgebäude sind Unterrichtsräume, ein Hort, Schulküche und eine Aula vorgesehen.
Das Bauwerk besteht aus drei Geschossen und ist nicht unterkellert.
Die einzelnen Baukörper werden in Massivbauweise erstellt. Die tragenden Wände werden als Stahlbeton-Konstruktion geplant.
Der Baukörper kragt auf der Nordwestseite auf einem Drittel der Gebäudelänge mit den oberen beiden Geschossen aus.
Nichttragende Wände sind als Mauerwerk und als Trockenbauwand vorgesehen.
Das Baufeld befindet sich in einem Wasserschutzgebiet.
Neubau Grundschule Friedrichsthal Friedrichsthaler Chaussee 65 16515 Oranienburg
MALER- UND LACKIERARBEITEN
Inhalt der Ausschreibung im Überblick:
1. Vorarbeiten
1.1. Reinigen der zu beschichtenden Flächen
1.2. Verspachtelung der zu bemalenden Flächen
1.3. Abdeckung Bodenflächen/Fenster/Türen
2. Wände
2.1. Anstrich Wandflächen
2.1.10. Anstrich Reinweiß auf Silikatspachtel/ Putz STB/MW Wand SILIKATFARBE bis 3,5 m Raumhöhe
2.2. Anstrich Fensterleibung
2.3. Anstrich Treppenhaus
2.4. Wandmalerei Eingang/ Beschriftungen
3. Decken
3.1. Anstrich Decken
4. Anstrich Geländer/Stahlzargen
4.1. Anstrich Geländer
4.2. Anstrich Stahlzargen
Gebäudeabmessungen: Hauptgebäudeteil: rund 78 x 18 m, Gebäudeteil Aula: rund 35 x 10 m
BGF: 4.597,65 m2
NGF: 3.952,80 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ)
mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist.
Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1. Erklärung zur Eintragung im Handelsregister, für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle, bei der Industrie- und Handwerkskammer oder ob keine Verpflichtung zur Eintragung in die genannten Register besteht.
2. Erklärung, dass
- keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen,
- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde,
- ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt - falls zutreffend,
- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie und Handelskammer.
Falls zutreffend sind folgende Formulare zu verwenden:
a)
Werden Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular 234 (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) aus dem sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter (federführend) ergeben, auszufüllen. Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.
b)
Werden Unterauftragnehmer eingesetzt, müssen diese den jeweiligen Leistungsbereich oder Teile davon übernehmen. Der Bieter hat das Formblatt 233 (Verzeichnis Nachunternehmerleistungen) einzureichen.
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ)
mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist.
Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Mindestjahresumsatz für den Hauptauftragnehmer jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss [Betrag gelöscht] EUR betragen.
2.
Erklärung, dass
-ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
4.
Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 3.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt,
zu 4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Des Weiteren ist der folgende Nachweis einzureichen:
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EURO für Vermögensschäden pro Versicherungsfall.
a.)
Die Stadt Oranienburg fordert als Mindestbedingung vom Hauptauftragnehmer einen Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre von mind. [Betrag gelöscht] EUR.
Das Unterschreiten des Mindestjahresumsatzes führt zum Ausschluss.
b.)
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als ein Jahr) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden sowie einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EURO für Vermögensschäden pro Versicherungsfall.
Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird (BEREITSTELLUNGSERKLÄRUNG).
Im Falle der Teilnahme einer Bietergemeinschaft hat lediglich ein Mitglied der Bietergemeinschaft den Nachweis ausreichender Deckungssummen zu erbringen.
PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ)
mit dem Angebot. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist.
Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen.
1.
Erklärungen, dass in den LETZTEN FÜNF ABGESCHLOSSENEN KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.
2.
Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:
zu 1.
Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:
- Bezeichnung des Bauvorhabens,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Auftraggeber/in,
- Ansprechpartner/in
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,
- Ausführungszeitraum und
- Auftragssumme.
zu 2.
Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
A.
- ERKLÄRUNG, dass der Bewerber nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn
a)
russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER
c)
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
- ERKLÄRUNG, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- ERKLÄRUNG, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
B.
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
C.
Bei der Vergabe von Bauleistungen muss gem. § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) immer eine Sozialkassenbescheinigung (SOKA-Bau-Bescheinigung) von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter abgefordert werden. Das heißt, die Vorlage der Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblichen Beschäftigten, für den Fall, dass kein Nachweis nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation) vorliegt.
Die SOKA-Bau-Bescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein, sofern dieser nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 5 Abs. 1 Brandenburgisches Vergabegesetz (Präqualifikation) ist. Die SOKA-Bau-Bescheinigung kann auch schon mit dem Angebot abgegeben werden.
Für den Fall, dass der Bieter nicht präqualifiziert ist oder an keinem Sozialkassenverfahren teilnimmt, hat der Bieter eine Negativbescheinigung oder eine Eigenerklärung vorzulegen, dass er nicht zur Teilnahme an einem Sozialkassenverfahren verpflichtet ist. Die Negativbescheinigung wird auf Antrag durch die SOKA-Bau ausgestellt.
War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Näheres dazu regelt § 5 Abs. 2 BbgVergG.
D.
Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
E.
Die Urkalkulation (passwortgeschützte Datei) wird NUR vom Bieter abgefordert, dessen Auftrag in die engere Wahl der Beauftragung kommt.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen.
Es sind KEINE Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen, da die Angebotsabgabe auf dem elektronischen Wege erfolgt.
Das Submissionsergebnis wird den beteiligten Bietern über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg ZEITNAH nach dem Eröffnungstermin zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 10.11.2022 um 23:59 Uhr über die Vergabeplattform gestellt werden.
Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
2.
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3.
Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4.
Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
5.
Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RTQC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.