Unterhaltungspflege Gartendenkmal Schlosspark Marquardt (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-101-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungspflege Gartendenkmal Schlosspark Marquardt (2 Lose)
Im Rahmen der Unterhaltungspflege für den Schlosspark Marquardt wird ein Konzept angestrebt, das sowohl gärtnerische als auch landschaftspflegerische Aspekte in Einklang bringt. Ziel dieser Anpassung der Grünflächenunterhaltung ist es neben den landschaftsgärtnerischen Leistungen auch mehr umweltbezogene Anforderungen zu berücksichtigen, um einen funktionsfähigen, verkehrssicheren und denkmalgerechten Zustand der Parkanlage zu gewährleisten.
Der Schlosspark Marquardt steht nicht nur unter Denkmalschutz. Der Schlosspark Marquardt liegt im Landschaftsschutzgebiet Potsdamer Wald- und Havelseengebiet. Teilflächen sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Biotope.
Gärtnerische Leistungen
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die landschaftsgärtnerischen sowie landschaftspflegerischen Leistungen sind im Schlosspark Marquardt zu erbringen.
Eine Besichtigung der Flächen wird dringend vor Angebotsabgabe empfohlen.
Im Straßenbegleitgrün sowie in Grünanlagen und Spielplätzen befinden sich Gehölze und Bäume oder andere Ausstattungsgegenstände, welche nicht immer den Einsatz großer Kommunaltechnik erlauben.
Denkmalgerechte Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von ca. 6.800 m2 Gebrauchsrasen, ca. 6.600 m2 Landschaftsrasen, ca. 6.000 m2 Gehölzflächen/ Sträucher/ Hecken, ca. 4.200 m2 wassergebundene Wegedecken (keine Grauflächen wie Asphalt und Beton), ca. 2.400 m2 unbefestigte (historische) Wege (in teils naturschutzrechtlich geschützten Bereichen)
(Straßenreinigung oder Baumpflege- und Baumfällarbeiten sind nicht vertragsgegenständlich).
Eine Besichtigung der Flächen wird dringend vor Angebotsabgabe empfohlen.
Bieter können Angebote nur für beide Lose einreichen, da diese nur zusammen vergeben werden. Es besteht aber die Möglichkeit dies im Rahmen einer Bietergemeinschaft zu tun oder sich der Eignungsleihe oder Nachunternehmen zu bedienen.
Landschaftspflegerische Leistungen
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die landschaftsgärtnerischen sowie landschaftspflegerischen Leistungen sind im Schlosspark Marquardt zu erbringen.
Eine Besichtigung der Flächen wird dringend vor Angebotsabgabe empfohlen.
Im Straßenbegleitgrün sowie in Grünanlagen und Spielplätzen befinden sich Gehölze und Bäume oder andere Ausstattungsgegenstände, welche nicht immer den Einsatz großer Kommunaltechnik erlauben.
Beweidung von ca. 5 ha Extensivrasengesellschaften/ Wiesen mit traditionellen Nutztierrassen.
Insekten-, Amphibien- und Avifauna schonendes, ökologisches Mahdregime mittels geeigneter Technik und zeitlich vorzuschlagender Abläufe unter Berücksichtigung der Nutzergruppen in der öffentlich genutzten Parkanlage.
Eine Besichtigung der Flächen wird dringend vor Angebotsabgabe empfohlen.
Bieter können Angebote nur für beide Lose einreichen, da diese nur zusammen vergeben werden. Es besteht aber die Möglichkeit dies im Rahmen einer Bietergemeinschaft zu tun oder sich der Eignungsleihe oder Nachunternehmen zu bedienen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftsgärtnerische Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bornholdt-gmbh.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftspflegerische Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bornholdt-gmbh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRT2B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit