Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges MLF Referenznummer der Bekanntmachung: FW_2022_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baruth/Mark
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-baruth-mark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges MLF
Die Stadt Baruth/Mark beabsichtigt die Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr in Baruth/Mark (Ortswehr Mückendorf). Angeboten werden soll das Fahrgestell bzw. der Aufbau sowie die Beladung gem. Leistungsverzeichnis als ein zusammenhängendes Los.
Feuerwehr Baruth/Mark (OW Mückendorf) Paplitzer Str. 7A 15837 Baruth/Mark OT Mückendorf
Die Stadt Baruth/Mark beabsichtigt die Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr in Baruth/Mark (Ortswehr Mückendorf). Angeboten werden soll das Fahrgestell bzw. der Aufbau sowie die Beladung gem. Leistungsverzeichnis als ein zusammenhängendes Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MLF Mückendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.magirusgroup.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4FRTGF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland