Digitale Einsatzdokumentation und Qualitätssicherung für den Rettungsdienst Teltow-Fläming Referenznummer der Bekanntmachung: 81 01.11.81 / IV/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.teltow-flaeming.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Einsatzdokumentation und Qualitätssicherung für den Rettungsdienst Teltow-Fläming
Digitale Einsatzdokumentation und Qualitätssicherung für den Rettungs-dienst Teltow-Fläming
Rettungsdienst Teltow-Fläming, Eigenbetrieb des Landkreises Teltow-Fläming Am Nuthefließ 2 14943 Luckenwalde
Der zukünftige Auftragnehmer liefert ein komplettes, betriebsfähiges Gesamtsystem (Software und Hardware) für die digitale Einsatzdokumentation, die medizinische Qualitätssicherung und die Schnittstellenkonfiguration.
Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Zusammenhang insbesondere
- die Bereitstellung der Einsatzdokumentationssoftware und Tablets zur Miete,
- den Einsatzdokumentationsserver als SaaS-Lösung,
- Lieferung und Einbau der weiteren Fahrzeugausstattung,
- Schnittstellenkonfiguration,
- Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems und
- Softwareservice (Wartung und Pflege des Gesamtsystems).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y52RTGZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]