Rahmenvertrag VMware Referenznummer der Bekanntmachung: VE 22.02.218
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag VMware
Rahmenvertrag VMware
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin , Detaillierte Adressangaben der einzelnen Rundfunkanstalten und ARD-Einrichtungen sind in den Besonderen Vertragsbedingungen hinterlegt.
Federführend für die in der ARD zusammen geschlossenen Landesrundfunkanstalten Bayerischer Rundfunk, Mitteldeutscher Rundfunk, Norddeutscher Rundfunk, Radio Bremen, Rundfunk Berlin-Brandenburg, Saarländischer Rundfunk, Südwestrundfunk, Zweites Deutsches Fernsehen, Deutsche Welle, Deutschlandradio und die im Mehrheitsbesitz der o.g. Anstalten befindlichen rechtlich selbstständigen Unternehmen und Gemeinschaftseinrichtungen
erfolgt durch den rbb die Vergabe für den Abschluss eines Rahmenvertrages zur Beschaffung von VMware-Produkten mit einer Laufzeit von 36 Monaten (Beratungsleistungen, Neulizenzen, Upgrade-Lizenzen und deren Wartung sowie Bestandslizenzen/installierte Basis und deren Wartung).
Vertragsbeginn ist der 01.11.2022.
Der spätere Vertragsbeitritt weiterer Landesrundfunkanstalten ist möglich.
Detaillierte Angaben zu den Zuschlagskriterien.
Pro Produktkategorie werden die jeweiligen Rabattsätze mit dem angegeben Gewichtungsfaktor multipliziert und anschließend addiert. Der Bieter, der nach Summierung aller einzelnen Wertungsgrößen den höchsten Wert erreicht, erhält den Zuschlag.
Im Fall eines Gleichstandes erhält der Bieter den Zuschlag, der in den Produktkategorien für Wartung der Bestandslizenzen (ELA und non ELA) unter Punkt 1 der Bietererklärung Preis nach Summierung der einzelnen Wertgrößen den höchsten Wert erreicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag VMware
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJRWSV/documents
per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur
Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen
Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine
Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die
Vergabeplattform beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ6HTS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]19
Internet-Adresse: http://www.rbb-online.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.