Lieferung, Aufstellen, Montieren und Ausrichten von Möbeln Kita Friedrich Fröbel Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0011/2022-40
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Aufstellen, Montieren und Ausrichten von Möbeln Kita Friedrich Fröbel
Lieferung, Aufstellen, Montieren und Ausrichten von Möbeln Kita Friedrich Fröbel.
Die Kindertageseinrichtung wird derzeit modernisiert/ saniert. Das Gebäude besteht aus 3 Etagen. Betreut werden Kinder ab Krippenalter bis zum Schuleintritt.
Das Mobiliar soll nach derzeitigem Stand der Planungen im Dezember 2022 eingebracht werden. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich beispielsweise durch unvorhergesehene Verzögerungen beim Baufortschritt, ein späterer Zeitpunkt zur Einbringung ergibt.
Möbel für Gruppenräume und Nebenräume
Kita Friedrich Fröbel Kitzbüheler Str. 1 16515 Oranienburg
Möbel für Gruppenräume und Nebenräume Kita Friedrich Fröbel
Möbel für Garderoben und Sanitärräume
Kita Friedrich Fröbel Kitzbüheler Str. 1 16515 Oranienburg
Möbel für Garderoben und Sanitärräume Kita Friedrich Fröbel
Möbel für Büroräume, Speiseraum, Kinder- und Personalküche
Kita Friedrich Fröbel Kitzbüheler Str. 1 16515 Oranienburg
Möbel für Büroräume, Speiseraum, Kinder- und Personalküche Kita Friedrich Fröbel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung, Aufstellen, Montieren u. Ausrichten v. Möbeln Kita Friedrich Fröbel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Apolda
NUTS-Code: DEG0G Weimarer Land
Postleitzahl: 99510
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RT84
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.