Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0320/2022-37

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1RTAV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1RTAV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Überseecontainer als Splitterschutzwand

Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0320/2022-37
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63111000 Containerumschlag
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei einem Kampfmittelfund oder eines eventuellen Bombenkörpers ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Sicherheit rund um den Fundort die Einrichtung eines inneren Sperrkreises in den meisten Fällen notwendig. Im bestätigtem Ergebnis eines Bombenkörpers durch das UltraTEM-Verfahren empfiehlt der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) die sofortige Einrichtung eines ca. 100m Sperrkreises, welche die Stadt Oranienburg als Ordnungsbehörde folgt.

Für diese Sicherung sollen Überseecontainer als Splitterschutzwand zum Schutz der Anwohner nach Empfehlung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes aufgestellt werden.

Mengenmäßig können je nach Lage vor Ort bis zu 40 Container benötigt werden. Die angefragten Größen liegen bei 40 und 20 Fuß Überseecontainern in Abhängigkeit der Platzkapazitäten vor Ort und Preis je Container. Die Container sind zweifach übereinander aufzustellen. Die untenstehenden Container sind mit 24.000 Liter Wasser oder 20 Tonnen Sand zu befüllen, um einen ausreichenden Schutz der umliegenden Gebäude vor einer möglichen Druckwelle zu gewährleisten. Die Container sind zwingend über Container-Klammern/ Bridge Fittings miteinander zu verbinden und zu sichern.

Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM muss sofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird.

Bei Aufstellung der Container ist zu gewährleisten, dass diese über einen sicheren Stand verfügen, um ein Absacken bzw. eine Neuausrichtung der Container zu vermeiden. Bei fehlender Standsicherheit sind die Container neu auszurichten.

Es wird von 2 Maßnahmen pro Jahr ausgegangen.

Die Container müssen für einen längeren Zeitraum (ca. 10 Wochen) vorgehalten werden können. Die Vorhaltung gilt hierbei erst ab Bereitstellung/Aufbau vor Ort.

Die Anlieferung, Abholung, Aufbau und Rückbau der Container ist Bestandteil der geforderten Leistungen.

Die Container werden mitunter auch in Wohngebieten aufgestellt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44613210 Wasserkammern
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Stadt Oranienburg, Der Bürgermeister Schloßplatz 1 16515 Oranienburg Der Erfüllungsort ist maßnahmebezogen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Abruf der Überseecontainer erfolgt Maßnahme bezogen. Der Auftraggeber legt fest, wie viele Überseecontainer abgerufen werden. Dabei erfolgt der Abruf der Leistungen in schriftlicher Form (Einzelauftrag) durch den Auftraggeber. Nach Bestätigung durch das technische Verfahren UltraTEM muss sofort mit der Aufstellung der Container begonnen werden. Es wird vorab informiert, wann mit der Aussage UltraTEM gerechnet wird. Mengenmäßig können je nach Lage vor Ort bis zu 40 Container benötigt werden. Die angefragten Größen liegen bei 40 und 20 Fuß Überseecontainern in Abhängigkeit der Platzkapazitäten vor Ort und Preis je Container.

Die Aufstellpositionen werden vor Ort mit dem Auftragnehmer abgefahren. Die Positionen legen die Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Sachgebiet Kampfmittel vorab fest.

Die Container müssen für einen längeren Zeitraum (Monate) vorgehalten werden können. Die Vorhaltung gilt hierbei erst ab Bereitstellung/Aufbau vor Ort.

Die Anlieferung, Abholung, Aufbau und Rückbau der Container ist Bestandteil der geforderten Leistungen.

Die untenstehenden Container sind mit 24.000 Liter Wasser oder 20 Tonnen Sand zu befüllen, um einen ausreichenden Schutz der umliegenden Gebäude vor einer möglichen Druckwelle zu gewährleisten. Die Container sind zwingend über Container-Klammern/ Bridge Fittings miteinander zu verbinden und zu sichern.

Bei Aufstellung der Container ist zu gewährleisten, dass diese über einen sicheren Stand verfügen, um ein Absacken bzw. eine Neuausrichtung der Container zu vermeiden. Bei fehlender Standsicherheit sind die Container neu auszurichten.

Die Überseecontainer verbleiben bis zum Abschluss der Maßnahme am Einsatzort.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag 2- mal für ein Jahr zu verlängern. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mit, dass das Vertragsverhältnis beendet wird, verlängert sich die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewertungsvorgehen (inkl. Gewichtung)

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis von 01. Angebotspreis (40%) 02. Konzept (60%) = gesamt: 100%.

Darstellung für die Ermittlung der Bewertungspunkte / Wertungszahl aufgrund Zuschlagskriterien Bewertungsmatrix:

Der Bieter erzielt neben der Wertungszahl für den Angebotspreis auch Bewertungszahlen für das Konzept.

Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:

01. Angebotspreis max. erreichbare Wertungszahl = 160

02. Konzept

- Methoden zur Erreichung der Standsicherheit der Container max. erreichbare Wertungszahl = 80

- Art und Weise sowie Zeitfenster der Anlieferung, Aufstellung und Befüllung max. erreichbare Wertungszahl = 80

- Transportweg der Container max. erreichbare Wertungszahl = 40

- Zeitfenster für Neuausrichtung bzw. Korrektur oder Neubefüllung max. erreichbare Wertungszahl = 40

Summe: max. erreichbare Wertungszahl gesamt = 400

Der Bietende kann als Wertungszahl gesamt maximal 400 Bewertungspunkte erhalten, siehe Anlage "Zuschlagsmatrix Splitterschutzcontainer" zur Ausschreibung VGV-0320/2022-37.

Methoden zur Erreichung der Standsicherheit der Container:

Welche Methoden angeboten werden können, um den Containern bei der Aufstellung einen sicheren Stand zu verleihen, sodass diese nicht neu ausgerichtet werden müssen. Je besser die Ausführung mit den angebotenen Methoden nachvollziehbar scheint, je mehr Punkte können erzielt werden.

Art und Weise sowie Zeitfenster der Anlieferung, Aufstellung und Befüllung:

Auf welche Art und Weise und in welchem Zeitfenster die Anlieferung, Aufstellung und Befüllung der bis zu 40 Container nach Abruf erfolgen können. Je wahrscheinlicher anhand des Konzeptes eine schnelle Ausführung scheint, je mehr Punkte können erzielt werden.

Transportweg der Container:

Von woher die Container zum Einsatzort transportiert werden müssen. Ein kürzerer Transportweg wird aus Nachhaltigkeitsgründen höher bewertet.

Zeitfenster für Neuausrichtung bzw. Korrektur oder Neubefüllung:

Wie schnell eine Neuausrichtung bzw. Korrektur bei fehlender Standsicherheit oder Neubefüllung bei Verlust der Befüllung erfolgen kann. Je kurzfristiger diese Nachbesserungen erfolgen können, je mehr Punkte können erzielt werden.

Auswertung der Angebote

Das Vorgehen ist dabei wie folgt:

Aus allen wertbaren Angeboten wird die Wertungszahl (Wz) aus der Summe gesamt: Summe Wertungsbereich 01. Angebotspreis (Ap) plus der Summe von 02. Konzept

(K), gebildet:

Wertungszahl (Wz) = 01.Ap + 02.K

Das Angebot mit der höchsten Wertungszahl gesamt wird zum führenden Angebot und erhält den Zuschlag.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

- Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer.

Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht.

2. Erklärung, dass

- keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen,

- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde,

- ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend,

- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.

Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

2. Erklärung, dass

- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.

3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.

4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.

Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärungen, dass in den LETZTEN DREI KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden.

2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:

- Auftraggeber/in,

- Ansprechpartner/in

- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,

- Art der ausgeführten Leistung,

- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs,

- Ausführungszeitraum und

- Auftragssumme.

zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

A.

- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn

a)

russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b)

juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER

c)

natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf

Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.

- Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

- Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

B.

Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.

C.

Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.

D.

Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/11/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/11/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.

Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 09.11.2022, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.

2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.

Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.

3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.

4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).

5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

6. Unterauftragnehmer:

Bei der Beauftragung von Unterauftragnehmer oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.

Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung über die Unterauftragnehmerschaft (Formular 4.4.1 EU) einzureichen. Darüber hinaus ist von dem Bieter anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden (Erklärung Unteraufträge, Formular 4.3.1 EU). Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.

In diesem Fall sind auch für den Unterauftragnehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweise unaufgefordert einzureichen.

Der Auftraggeber legt folgendes zur Unterauftragnehmerschaft fest:

a) Nachunternehmer (auch: Unterauftragnehmer) sind zugelassen.

b) Eine Nachunternehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Nachunternehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.

c) Fachhändler und Versicherungsunternehmen gelten nicht als Nachunternehmer im Sinne dieser Ausschreibung.

d) Bieter müssen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, und die Unterauftragnehmer in dem Vordruck Erklärung Unteraufträge 4.3.1 EU angeben.

e) Alle Unterauftragnehmer müssen eine Verpflichtungserklärung gemäß dem Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 4.4.1 EU in Textform gemäß § 126b BGB abgeben.

f) Abweichend von den vorstehenden Absätze c) und d) müssen Fachhändler oder Versicherungsunternehmen, die Unterauftragnehmer sind, nicht im Vordruck Erklärung Unteraufträge 4.3.1 EU benannt werden und den Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 4.4.1 EU nicht abgeben.

7. Bietergemeinschaften:

- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften (Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 4.2 EU)

- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 4.2 EU), dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.

Der Auftraggeber legt folgendes zur Bietergemeinschaft fest:

a) Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie stehen Einzelbietern gleich.

b) Fachhändler und Versicherungsunternehmen müssen nach dieser Ausschreibung nicht Mitglied einer Bietergemeinschaft werden und in diesem Falle auch nicht den Vordruck Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 4.2 EU abgeben.

c) Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 4.2 EU jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RTAV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2022

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Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
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Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
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Treuenbrietzen
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Werder (Havel)
Werneuchen
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Wusterhausen/Dosse
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