Park Sanssouci, PR II/III erw.Bauhauptarbeiten - Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2221138
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://spsg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Park Sanssouci, PR II/III erw.Bauhauptarbeiten - Rohbauarbeiten
Erweiterte Bauhauptarbeiten - Rohbauarbeiten
Park Sanssouci Parkreviere II / III Maulbeerallee 5 14469 Potsdam
Neubau
130 m3 Bodenplatte, Stahlbeton,
Dicke = 30 cm, gescheibt, beschichtet
130 m3 Bodenplatte, Dicke = 20 cm, Stahlbeton,
als Fußboden für Lagerhallen,
76 m2 Mauerwerk Fassadenbekleidung
Bestandssanierung
1.210 m2 Gerüstbauarbeiten staubdicht
500 m2 Wetterschutzdach
885 lfm Korrosionsschutzarbeiten
760 m2 schadstoffbelastete Dächer entfernen
1.350 m2 Reinigung und Sanierung
Bestandswände
390 m2 Putzarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Elster Bau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zahna-Elster
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06895
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYYG0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://spsg.de