Planung Komplexmaßnahme B97 S130 Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer: 2304300132
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Komplexmaßnahme B97 S130
Erarbeitung der Grundlagenermittlung und Projektbegleitung, Optional Leistungen der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Mitwirkung bei der Vergabe sowie allgemeine Projekt- und Baubegleitung
Spree-Neiße Gebiet
Erarbeitung der Grundlagenermittlung und Projektbegleitung, Optional Leistungen der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Mitwirkung bei der Vergabe sowie allgemeine Projekt- und Baubegleitung
siehe II.2.11) Angaben zu Optionen
TEILNAHMEWETTBEWERB – 1. VERFAHRENSSTUFE:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: Für die einzelnen Auswahlkriterien ergeben sich unterschiedliche Gewichtungen. Die Rangfolge der Bewerber richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Wird die Anzahl durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet das Losverfahren über den Rang. Für die nachfolgend benannten Auswahlkriterien mit den entsprechenden Schwerpunkten wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs vom Bieter eine Referenz abgefordert. Die Mehrfachnennung von Referenzen ist möglich. Zur Prüfung der Referenzen sind entsprechende Kontaktdaten des Auftraggebers oder eine positive Bestätigung des Auftraggebers beizulegen. Die Referenzen müssen prüffähige Angaben enthalten (Auftragsbezeichnung, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
AUSWAHLKRITERIEN:
•Vertreterregelung
-Es muss beim Bearbeitungsteam eine qualifizierte Vertretungsregelung und das entsprechende Personal vorhanden sein um im Falle eines personellen Ausfalls die Bearbeitung adäquat fortsetzen zu können – Darstellung der Stellvertreter- dem Bearbeitungsteam muss mind. 1 Bearbeiter mit einem Hochschulabschluss in der Infrastruktur- oder Verkehrsplanung oder gleichwertig angehören.
Wertung: siehe Vergabeunterlagen (Anlage 08_NWA-Bewerberauswahl_KM B97_S130 und Anlage A der Nutzwertanalyse)
•Bearbeitungsteam
-Das Bearbeitungsteam soll über Erfahrungen und Kompetenzen in den Bereichen Infrastruktur- und Verkehrsplanung, Medienplanung und Planung geotechnischer Sicherungsmaßnahmen verfügen - Darstellung und Zuordnung der Referenz bezogen auf das Bearbeitungsteam.
Wertung: siehe Vergabeunterlagen (Anlage 08_NWA-Bewerberauswahl_KM B97_S130 und Anlage A der Nutzwertanalyse)
•Referenzen für vergleichbare Leistungen
-Angabe von mind. 1 geeigneten Referenz über vergleichbare ingenieurtechnische Leistungen zur Planung und Begleitung von komplexen Großmaßnahmen (Bausumme größer 10 Mio. €) der letzten 10 Jahre gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
-Angabe von mind. 1 geeigneten Referenz über vergleichbare ingenieurtechnische Leistungen zur Gesamtplanung in der Infrastruktur- und /oder Verkehrsplanung der letzten 6 Jahre gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
-Angabe von mind. 1 geeigneten Referenz über vergleichbare ingenieurtechnische Leistungen im Bereich von grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen der letzten 10 Jahre gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
-Angabe von mind. 1 geeigneten Referenz über vergleichbare ingenieurtechnische Leistungen im Bereich von Medienplanungen der letzten 6 Jahre gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
Wertung: siehe Vergabeunterlagen (Anlage 08_NWA-Bewerberauswahl_KM B97_S130 und Anlage A der Nutzwertanalyse)
Hinweise:
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge muss im AVA-System unter dem Reiter "Positionen" in der Materialposition ein fiktiver Preis von z. Bsp. [Betrag gelöscht] EUR eingetragen werden!
Bei elektronischer Übermittlung der Teilnahmeanträge in Textform ist der Bewerber und die natürliche Person, die die Bewerbung abgibt zu benennen. Die Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über das Elektronische Bieterportal [gelöscht] zu übermitteln.
SIEHE VERGABEUNTERLAGE (AUFFÜHRUNG DER BEPUNKTUNG ZU DEN KRITERIEN)
Die Punktevergabe der Auswahlkriterien erfolgt gemäß Nutzwertanalyse.
Für die Beteiligung an der 2. Stufe des Verfahrens ist eine Gesamtpunktzahl von mindestens 300 zu erreichen (Grad der Eignung 60 %). Bei gleicher Gesamtpunktzahl mehrerer Bewerber entscheidet das Los.
Es ist zur Frist für die Teilnahmeanträge am 11.11.2022 noch kein Angebot einzureichen.
Die Leistungen ab 2024 bzw. ab dem Leistungsabschnitt 2 sind optional und werden jeweils zum 30.09 des jeweiligen Vorjahres unter folgenden Bedingungen abgerufen:
- gesichertes Budget für die Durchführung der Leistungen
- zufriedenstellender Abschluss der bis dahin ausgeführten Leistungen
- die Vorlage entsprechender behördlicher Genehmigungen zur Durchführung der Baumaßnahme
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Der Auftrag endet mit dem Abschluss der gesamten Komplexmaßnahme Sicherung Bundesstraße B97, der Staatstraße S130 wie der im Bearbeitungsgebiet befindlichen überregionalen Medien.
Vergabenummer: 2304300132
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
TEILNAHMEKRITERIEN:
-Eigenerklärung das keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB bestehen
TEILNAHMEKRITERIEN:
- Angaben über den Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluß des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Nachweis über die Zahl der beim Bieter in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Nachweise einer Berufshaftplfichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind,:
a) für Personenschäden : 3.000.000 €
b) für sonstige Schäden 250.000 € bis zu einem Objektwert von 3 Mio. €
Ab einem Objektwert größer 3 Mio. € ist eine Mindestdeckungssumme für sonstige Schäden in Höhe von 10 % des Objektwertes nachzuweisen.
Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zur KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG der Kommission)
Als Nachweis gilt auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV
TEILNAHMEKRITERIEN:
Erklärung / Nachweise gemäß § 46 VgV (SIMAP-Bekanntmachung Pkt. III1.3):
-Eigenerklärung des Bewerbers, dass während der Gesamtlaufzeit des Vertrages mindestens 1 Mitarbeiter/Planer mit abgeschlossenem Studium der Fachrichtung Infrastruktur- oder Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Studienrichtung angehört
-Eigenerklärung des Bewerbers, dass während der Gesamtlaufzeit des Vertrages mindestens 1 Mitarbeiter/Planer mit abgeschlossenem Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Studienrichtung angehört
-Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Projektleitung eine Berufszulassung als Ingenieur/in (Fachrichtungen Bergbau, Bau, Infrastruktur oder Verkehrsplanung oder einer vergleichbaren Studienrichtung) hat
Die Punktevergabe der Auswahlkriterien erfolgt gemäß Nutzwertanalyse.
Für die Beteiligung an der 2. Stufe des Verfahrens ist eine Gesamtpunktzahl von mindestens 300 zu erreichen (Grad der Eignung 60 %). Bei gleicher Gesamtpunktzahl mehrerer Bewerber entscheidet das Los.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich teilweise in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen: ja
ANGEBOT und KONZEPTIDEE - 2. VERFAHRENSSTUFE:
Mit dem Angebot haben nur die ausgewählten Teilnehmer eine Konzeptidee mit dem Angebot einzureichen.
Detaillierte Angaben zum Zuschlagskriterium "Konzept" sind der Anlage 10" Nutzwertanalyse Angebotsbewertung" und Anlage 06_Kurzaufgabe zur Ausschreibung zu entnehmen.
Angebotspreis: In der 2. Stufe des Vergabeverfahrens sind die Anlagen zur Ausschreibung entsprechend den Vorgaben der Vergabeunterlagen vom Bieter auszufüllen und einzureichen.
Die Vergabe der Leistung erfolgt auf Basis des eingereichten Konzepts sowie dem Angebotspreis. Insgesamt vergibt der Auftraggeber 100 Prozent-Punkte. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, welcher mit der höchsten Prozentzahl bewertet wird. In die Gesamtbewertung geht das Kriterium „Konzept“ zu 60 % gemäß der in Anlage 10" Nutzwertanalyse Angebotsbewertung" erläuterten Punktebewertung ein sowie Anlage 09 - Bewertungsmatrix Kurzaufgabe und das Kriterium „Angebotspreis“ geht zu 40 % in die Gesamtwertung ein.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen (Fbl. 631 EU Pkt. C):
- Formblatt 633 - Angebotsschreiben
- Honorarermittlungsblätter (abschnittsweise Ermittlungsblätter beachten)
- Eigenerklärung wg. Art.5k EU-VO 2022-576_Sanktionen
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter/Arbeitsgemeinschaft (falls zutreffend)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zutreffend)
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (falls zutreffend)
- Formblatt 124-LD Eigenerklärung oder EEE bzw. Präqualifikationsverzeichnis
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen (Fbl. 631 EU Pkt. D):
- bei Nachauftragnehmereinsatz: Referenzen/Eignungsnachweise Nachauftragnehmer
- Grundlagen der Preisermittlung (auf Verlagen des AG)
- Kalkulationsgrundlagen/Urkalkulation
Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich.
Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Land: Deutschland