Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0278/2022-37

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1RTA5/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YR1RTA5
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung für Sicherheitsdienstleistungen zur Bewachung und Absicherung des inneren Sperrkreises im Rahmen der Kampfmittelbeseitigung

Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0278/2022-37
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Oranienburg wurde im zweiten Weltkrieg stark von den Alliierten Streitkräften bombadiert, wodurch das Stadtgebiet mit Kampfmitteln stark gefährdet und belastet ist. Noch heute liegen unzählige Blindgänger und Verdachtspunkte vor, die das Wohl von Leib und Leben gefährden und eine Gefahr für die Bürger darstellen. (Spyra-Gutachten Link: https://oranienburg.de/Rathaus-Service/B%C3%BCrgerinformationen/Kampfmittelsuche/)

Bei einem Kampfmittelfund oder eines eventuellen Bombenkörpers ist im Rahmen der Gefahrenabwehr für die Sicherheit rund um den Fundort die Einrichtung eines inneren Sperrkreises in den meisten Fällen notwendig. Im bestätigtem Ergebnis eines Bombenkörpers durch das UltraTEM-Verfahren spricht der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) eine Empfehlung aus, eine sofortige Einrichtung eines ca. 100m Sperrkreises durchzuführen, welcher die Stadt Oranienburg als Ordnungsbehörde folgt. Auch bei kleineren Kampfmittelfunden kann die Einrichtung eines inneren Sperrkreise erforderlich werden, wenn der KMBD dies empfiehlt. Hierzu werden je nach örtlicher Lage des Fundes (Wald, Stadtgebiet) eine gewisse Anzahl an Sicherheitsposten zur Absicherung bis zur möglichen Bomben-Entschärfung bzw. der Kampfmittelbergung benötigt.

Bis zur möglichen Bomben-Entschärfung kann die Absicherung sowie die Vorhaltung der Posten mehrere Wochen bzw. Monate andauern und sollte bei der Planung berücksichtigt werden. Die Dauer und Anzahl der Posten hängt von der Lage des Kampfmittelfundes bzw. des Bombenkörpers im Boden und deren Umgebung ab und der Einschätzung des KMBD.

Der Abruf der Leistungen erfolgt in der Regel 5 Werktage vor Einsatzbeginn. Bei einem Zufallsfund sind Sofortmaßnahmen zur Absicherung zwingend notwendig. Diese erfordern eine schnelle Reaktionszeit von 2 Stunden bei Stellung der Posten am selben Tag, nach telefonischer Information.

Es sind bis zu 5 Sicherheitskräfte im Bedarfsfall zu stellen. Bei einer Maßnahme pro Jahr wird durchschnittlich Wachschutz für 10 Wochen benötigt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

16515 Oranienburg Der Abruf der Sicherheitsdienstleistung erfolgt Maßnahme bezogen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Abruf der Sicherheitsdienstleistung erfolgt Maßnahme bezogen. Der Auftraggeber legt fest, wie viele Sicherheitskräfte abgerufen werden. Dabei erfolgt der Abruf der Leistungen in schriftlicher Form (Einzelauftrag) durch den Auftraggeber. Der Abruf der Leistungen erfolgt in der Regel 5 Werktage vor Einsatzbeginn. Bei einem Zufallsfund sind Sofortmaßnahmen zur Absicherung zwingend notwendig. Diese erfordern eine schnelle Reaktionszeit von 2 Stunden bei Stellung der Posten am selben Tag, nach telefonischer Information. Der Ausführungsort mit den einzelnen Positionen am Sperrkreis wird vor Ort mit der Sicherheitsfirma abgefahren, wenn die Positionen nicht eindeutig aus der Beschreibung hervorgehen. Die Positionen legen die Mitarbeiter des Amtes für Brandschutz, Sachgebiet Kampfmittel vorab fest. Vor jedem Einsatz verpflichtet sich der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber, alle erforderlichen Kontaktpersonen und alle einzusetzenden Mitarbeiter/innen die zur Vorbereitung sowie Unterstützung während der Maßnahme beitragen, zu benennen. Die Auflistung ist mit einem Bestätigungsvermerk zu versehen, dass alle Sicherheitskräfte die Sachkundeprüfung (Qualifikation) bestanden haben. Die Meldungen erfolgen schriftlich. Der Auftraggeber behält sich eine Eignungsprüfung vor. Den Sicherheitskräften des Auftragnehmers werden vom Auftraggeber dessen Rechte der Selbsthilfe gemäß §§ 859 und 860 BGB übertragen. ("Selbsthilfe des Besitzdieners"). Die zeitlichen und organisatorischen Vorgaben erfolgen durch den Auftraggeber. Die Einweisung erfolgt durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer muss je nach Anforderung des Auftraggebers mindestens eine Sicherheitskraft und im Bedarfsfall bis zu fünf Sicherheitskräfte stellen. Die Absicherung des inneren Sperrkreises endet am Tag der Einrichtung des äußeren Sperrkreises durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass für den Ausfall von Sicherheitskräften Reservekräfte vorgehalten werden. Der Auftragnehmer hat, wenn nötig, für den Wachschutz der unter freiem Himmel positioniert ist, für Unterstände zu sorgen. Der Auftragnehmer hat dem Wachpersonal mobile Toilettenkabinen selbst zur Verfügung zu stellen und den durch das Wachpersonal anfallenden Müll zu entsorgen. Zu dem Umfang der Sicherheitsdienstleistungen gehören weiterhin:

- Die Sicherheitskräfte tragen einheitliche Dienstkleidung, einen Dienstausweis der ihre Zugehörigkeit zum Auftragnehmer erkennen lässt, sowie den Sozialversicherungsausweis bei sich (§ 10 MRTV gültig ab 01.10.2018).

- Es sind sämtliche Sicherheitskräfte durch den Auftragnehmer mit Mobilfunk oder Funkgeräten auszustatten, um einen Kontakt mit der Einsatzleitung, Zentrale des Auftragnehmers und untereinander zu gewährleisten.

- Die Sicherheitskräfte müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

- Die Sicherheitskräfte müssen den Beginn und die Ablöse durch die nächstfolgende Sicherheitskraft in einem Übergabeprotokoll festhalten (Datum, Uhrzeit, Name, Unterschrift).

- Alle Vorkommnisse sind unverzüglich an die zuständige Behörde (Ordnungsbehörde/Polizei) mittels Feststellungsanzeige zu melden (Anlage 4). Verstöße gegen § 11 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Oranienburg -Stadtordnung -sind in dem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formular aufzunehmen und diesem innerhalb von 3 Werktagen mitzuteilen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag 2- mal für ein Jahr zu verlängern. Teilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht 3 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich mit, dass das Vertragsverhältnis beendet wird, verlängert sich die Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bewertungsvorgehen (inkl. Gewichtung)

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, also das Angebot mit dem besten Verhältnis von 01. Angebotspreis (30%) 02. Konzept (70%) = gesamt: 100%.

Darstellung für die Ermittlung der Bewertungspunkte / Wertungszahl aufgrund Zuschlagskriterien Bewertungsmatrix:

Der Bieter erzielt neben der Wertungszahl für den Angebotspreis auch Bewertungszahlen für das Konzept.

Maßgebende Kriterien für die Angebotswertung:

01. Angebotspreis max. erreichbare Wertungszahl = 120

02. Konzept

- Reaktionszeit max. erreichbare Wertungszahl = 60

- Stammpersonal und Reservekräfte max. erreichbare Wertungszahl = 40

- Ausstattung, Ausrüstung und Versorgung max. erreichbare Wertungszahl = 40

- Kommunikationsmittel max. erreichbare Wertungszahl = 40

- Ständiger Wachschutz max. erreichbare Wertungszahl = 100

Summe: max. erreichbare Wertungszahl gesamt = 400

Der Bietende kann als Wertungszahl gesamt maximal 400 Bewertungspunkte erhalten, siehe Anlage "Zuschlagsmatrix Wachschutz" zur Ausschreibung VGV-0278/2022-37.

Reaktionszeit:

Wie bei einem Zufallsfund eine schnelle Reaktionszeit von 2 Stunden zur Stellung der Posten gewährleistet wird. Je wahrscheinlicher die Wahrung der Reaktionszeit anhand des Konzeptes scheint, je mehr Punkte können erzielt werden.

Stammpersonal und Reservekräfte:

Wie viel Stammpersonal und Reservekräfte für einen eventuellen Ausfall von Sicherheitskräften vorhanden sind. Je höher der Anteil an Stammpersonal ist und je mehr Reservekräfte vorhanden sind, je mehr Punkte können erzielt werden.

Ausstattung, Ausrüstung und Versorgung:

Art und Umfang der verwendeten Ausstattung, Ausrüstung sowie Versorgung der Sicherheitskräfte vor Ort. Je besser die Ausführung mit der dargestellten Ausstattung, Ausrüstung sowie Versorgung der Sicherheitskräfte vor Ort nachzuvollziehen ist, je mehr Punkte können erzielt werden.

Kommunikationsmittel:

Verwendete Kommunikationsmittel der Sicherheitskräfte. Je besser die Ausführung mit den verwendeten Kommunikationsmitteln nachzuvollziehen ist, je mehr Punkte können erzielt werden.

Ständiger Wachschutz:

Wie gewährleistet wird, dass die Kampfmittelräumstelle ohne Unterbrechung bewacht wird. Je wahrscheinlicher die ständige Bewachung anhand des Konzeptes scheint, je mehr Punkte können erzielt werden.

Auswertung der Angebote

Das Vorgehen ist dabei wie folgt:

Aus allen wertbaren Angeboten wird die Wertungszahl (Wz) aus der Summe gesamt: Summe Wertungsbereich 01. Angebotspreis (Ap) plus der Summe von 02. Konzept

(K), gebildet:

Wertungszahl (Wz) = 01.Ap + 02.K

Das Angebot mit der höchsten Wertungszahl gesamt wird zum führenden Angebot und erhält den Zuschlag.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

- Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer.

Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärung zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder, ob keine Verpflichtung zur Eintragung in ein Berufsregister besteht.

2. Erklärung, dass

- keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen,

- in den letzten 2 Jahren kein Verstoß gegen Vorschriften vorliegt, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt wurde,

- ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt - falls zutreffend,

- zwar ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen wurden, durch die die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde - falls zutreffend.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 1) Bescheinigung über die Eintragung in das Berufsregister.

Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

2. Erklärung, dass

- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,

- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.

3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.

4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 3) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.

Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

NICHT PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärung auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) geführt werden.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Das Formblatt 124 LD "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer- und Dienstleistungen 124 LD" liegt den Vergabeunterlagen zum Download bei und enthält folgende Erklärungen:

1. Erklärungen, dass in den LETZTEN DREI KALENDERJAHREN vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden mit mindestens einer auftragsspezifischen Referenz für Wachschutz mit Kampfmittelhintergrund.

2. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen.

3. Mindestens vier Sachkundenachweise des Sicherheitspersonals.

4. Übersicht zur Zusammensetzung des Lohnes der Sicherheitsposten.

5. Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200.

6. Erlaubnis gemäß § 34a GewO.

Folgende Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen der Stadt Oranienburg innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen:

zu 1) Drei Referenznachweise mit den nachfolgenden Angaben:

- Auftraggeber/in,

- Ansprechpartner/in

- Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners bzw. der Ansprechpartnerin,

- Art der ausgeführten Leistung,

- Kurzbeschreibung des Leistungsumfangs,

- Ausführungszeitraum und

- Auftragssumme.

zu 2) Angabe über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.

Stattdessen können PRÄQUALIFIZIERTE UNTERNEHMEN den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) ODER Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) mit dem Angebot erbringen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.

Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe einzeln zu erbringen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Hauptsitz oder eine Zweigstelle des Auftragnehmers liegt zur Wahrung der 2-stündigen Reaktionszeit bei Zufallsfunden innerhalb eines 100 Kilometer Radius (Luftlinie) von Oranienburg entfernt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

A.

- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn

a)

russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b)

juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER

c)

natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf

Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.

- Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

- Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

B.

Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.

C.

Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.

D.

Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/11/2022
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/12/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/11/2022
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.

Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 07.11.2022, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.

2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.

Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.

3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.

4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).

5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

6. Unterauftragnehmer:

Bei der Beauftragung von Unterauftragnehmer oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.

Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung über die Unterauftragnehmerschaft (Formular 4.4.1 EU) einzureichen. Darüber hinaus ist von dem Bieter anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden (Erklärung Unteraufträge, Formular 4.3.1 EU). Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.

In diesem Fall sind auch für den Unterauftragnehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweise unaufgefordert einzureichen.

Der Auftraggeber legt folgendes zur Unterauftragnehmerschaft fest:

a) Nachunternehmer (auch: Unterauftragnehmer) sind zugelassen.

b) Eine Nachunternehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Nachunternehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.

c) Fachhändler und Versicherungsunternehmen gelten nicht als Nachunternehmer im Sinne dieser Ausschreibung.

d) Bieter müssen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, und die Unterauftragnehmer in dem Vordruck Erklärung Unteraufträge 4.3.1 EU angeben.

e) Alle Unterauftragnehmer müssen eine Verpflichtungserklärung gemäß dem Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 4.4.1 EU in Textform gemäß § 126b BGB abgeben.

f) Abweichend von den vorstehenden Absätze c) und d) müssen Fachhändler oder Versicherungsunternehmen, die Unterauftragnehmer sind, nicht im Vordruck Erklärung Unteraufträge 4.3.1 EU benannt werden und den Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 4.4.1 EU nicht abgeben.

7. Bietergemeinschaften:

- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften (Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 4.2 EU)

- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 4.2 EU), dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.

Der Auftraggeber legt folgendes zur Bietergemeinschaft fest:

a) Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie stehen Einzelbietern gleich.

b) Fachhändler und Versicherungsunternehmen müssen nach dieser Ausschreibung nicht Mitglied einer Bietergemeinschaft werden und in diesem Falle auch nicht den Vordruck Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 4.2 EU abgeben.

c) Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 4.2 EU jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RTA5

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/10/2022

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Brieskow-Finkenheerd
Britz
Brück
Brüssow
Burg
Calau
Chorin
Cottbus
Dahme-Mark
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Drebkau
Eberswalde
Eichwalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkensee
Fehrbellin
Finsterwalde
Forst (Lausitz)
Frankfurt (Oder)
Fredersdorf-Vogelsdorf
Friesack
Fürstenberg
Fürstenwalde
Glienicke
Golßen
Gransee
Groß Köris
Groß Kreutz (Havel)
Großbeeren
Großräschen
Grünheide (Mark)
Guben
Heidesee
Heiligengrabe
Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hohenseefeld
Hoppegarten
Joachimsthal
Ketzin/Havel
Kleinmachnow
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Leegebruch
Letschin
Liebenwalde
Lindow
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Lychen
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthe-Urstromtal
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Putlitz
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Röderland
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
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Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
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Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
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Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
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Spremberg
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Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
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Trebbin
Treuenbrietzen
Uebigau-Wahrenbrück
Vetschau/Spreewald
Waldsieversdorf
Walsleben
Wandlitz
Welzow
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
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Wusterhausen/Dosse
Wustermark
Wusterwitz
Zehdenick
Zeuthen
Zossen