Stadt Königs Wusterhausen, Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-106-OV

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koenigs-wusterhausen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Königs Wusterhausen, Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs (HLF 20)

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-106-OV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Freiwillige Feuerwehr Niederlehme in Königs Wusterhausen soll ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzueg (HLF 20) nach DIN 14 530 Teil 27 geliefert werden, gemäß Leistungsbeschreibung (Los 1 Fahrgestell und Los 2 Aufbau).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgestell

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Hauptort der Ausführung:

Stadt Königs Wusterhausen, Feuerwache Köpenicker Straße 27 15711 Königs Wusterhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung eines Fahrgestells für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 20

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ausstattung/Qualität / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 60
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1.) Der Auftragnehmer von Los 1 (Fahrgestellhersteller) hat nach Auftragserteilung und nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer von Los 2 (Aufbauhersteller) das Fahrgestell zum Herstellerwerk vom Aufbauhersteller zu liefern.

Das einsatzbereite Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 20) soll spätestens 36 Monate nach Zuschlagserteilung an den Auftraggeber ausgeliefert werden.

2.) Das Fahrzeug muss den Richtlinien des Landes Brandenburgs entsprechen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. EU-Richtlinien, Produktsicherheitsgesetz, StVZO, DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten.

3.) Verantwortlich für die Einhaltung sind Fahrergestell- und Aufbauhersteller (Auftragnehmer Los 1 und Los 2).

4.) Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten und die Einhaltung der Qualitätsforderungen beim Auftragnehmer informieren.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Aufbau

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34144213 Feuerlöschfahrzeuge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Hauptort der Ausführung:

Stadt Königs Wusterhausen, Feuerwache Köpenicker Straße 27 15711 Königs Wusterhausen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Feuerwehrtechnischer Aufbau zu Los 1 (Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 20)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ausstattung/Qualität / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1.) Das einsatzbereite Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug ist verbindlich bis spätestens 36 Monate nach Auftragsteilung an den Auftraggeber auszuliefern.

2.) Werden in der Ausschreibung Produkte bestimmter Hersteller gefordert, sind diese mit dem Hinweis "oder gleichwertig" gekennzeichnet, so muss bei der Wahl von Produkten anderer Hersteller die Vergleichbarkeit durch den Bieter im Angebot nachgewiesen werden.

3.) Das Fahrzeug muss den Richtlinien des Landes Brandenburgs entsprechen. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. EU-Richtlinien, Produktsicherheitsgesetz, StVZO, DIN-Normen, Unfallverhütungsvorschriften, VBG etc.) bzw. weiterführende Normen sind einzuhalten.

4.) Verantwortlich für die Einhaltung sind Fahrergestell- und Aufbauhersteller (Auftragnehmer Los 1 und Los 2).

5.) Der Auftraggeber kann sich jederzeit kurzfristig über den Stand der Arbeiten und die Einhaltung der Qualitätsforderungen beim Auftragnehmer informieren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 126-357819
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Fahrgestell

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13599
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Fahrzeugaufbau

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
21/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dissen
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49201
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Ergänzung zu Abschnitt III:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den

Eintrag in ein amtliches Verzeichnis (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates

im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische

Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass

diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ergänzt durch geforderte

auftragsspezifische Einzelnachweise.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung

mit dem Angebot entweder das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine

Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,

vorzulegen.

Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für

diese abzugeben, ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen

Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in dem amtlichen Verzeichnis

(Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische

Einzelnachweise.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen

Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der

EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Verweise auf das Unternehmer- und

Lieferantenverzeichnis (ULV) sind zugelassen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,

ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

2.) Vergabeplattform ist der Vergabemarktplatz Brandenburg. Auskünfte werden ausschließlich auf in Textform

eingereichte Fragen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erteilt.

Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich

ist. Eine Registrierung stellt weiterhin sicher, dass Bewerber/Bieter insbesondere über Änderungen in den

Vergabeunterlagen und über Stellungnahmen zu eingehenden Fragen unverzüglich informiert werden.

Sämtliche Informationen werden auf den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform hinterlegt und sind Teil

der Vergabeunterlagen. Diese sind bei der Erstellung der Angebote zu berücksichtigen.

Fragen sollten bis spätestens 6 Kalendertage (Tag der Abgabe ausgenommen) vor Ablauf der Angebotsfrist

über den Kommunikationsbereich eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass für die Kommunikation über die

o. g. Online-Plattform eine Registrierung erforderlich ist. Bewerber/Bieter, welche sich bei diesem Verfahren

anonym registriert haben, weisen wir darauf hin, dass eine automatische Benachrichtigung von Änderungen,

sonstige Informationen oder Nachsendungen nicht erfolgen. Dem Bewerber/Bieter obliegt die Pflicht der

Informationsbeschaffung

3.) Elektronisch übermittelte Angebote müssen über die o. g. Vergabeplattform eingereicht werden, andernfalls

wird das Angebot ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass Angebote, welche über E-Mail oder über

den Bereich "Kommunikation" des Vergabeportals (Vergabemarktplatz Brandenburg) eingereicht werden, nicht

berücksichtigt werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWRTAD

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3318660
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den

Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen

Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich

in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer

Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die

betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen

werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10

Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den

Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige

Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. [...]"

§ 135 GWB Unwirksamkeit:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen

Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem

Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

§ 160 (1) GWB: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

§ 160 (2) GWB: Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung

in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei

ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.

§ 160 (3) GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der

Fristnach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden;

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1

Nr.2.GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2022

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