IT-Ausstattung der Grace-Hopper-Gesamtschule in Teltow-Schullösung GHIT2022_VE3 Referenznummer der Bekanntmachung: 44-2022 EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Ausstattung der Grace-Hopper-Gesamtschule in Teltow-Schullösung GHIT2022_VE3
Im Rahmen des Gesamtprojektes GHIT2022 wurde die Vergabeeinheit 3 gebildet, in der eine Schullösung beschafft werden soll, mittels derer zwei logisch getrennte Benutzerdomänen zu implementieren sind und die den Benutzern beider Bereiche eine effiziente Abarbeitung der jeweiligen bereichsspezifischen Arbeitsaufgaben ermöglicht. Die Beschaffung erfolgt mittels einer Ausschreibung, in deren Ergebnis ein Vertrag auf Basis von VOL/B und EVB-IT Systemvertrag zur Beschaffung von
- einer Softwarelösung, bestehend aus
o Software für die zentralen Netzwerk- und Domänendienste
o Software zur Unterstützung des Schulbetriebs
- Support- und Wartungsleistungen für die Folgejahre
- Leistungen zur Konzeption und Implementierung der geforderten Softwarelösung
- Leistungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs und zur Weiterentwicklung des Gesamtsystems
zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, im Nachfolgenden Auftraggeber (AG) genannt, und einem Bieter, im Nachfolgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt, abgeschlossen werden soll.
Neubau der Grace-Hopper Gesamtschule in Teltow Mahlower Straße 146 14512 Teltow
Der Neubau der Grace-Hopper Gesamtschule stellt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur verbesserten Unterstützung pädagogischer Bildungskonzepte mit digitalen Systemen und modernen Mitteln der Wissensvermittlung dar. Die über dem bisherigen Standard erfolgende Ausstattung mit zeitgemäßen Computersystemen und Schüler-gebundenen Tablets in Verbindung mit interaktiven Präsentationsmöglichkeiten und Unterrichts-unterstützenden Anwendungen soll den Heranwachsenden ermöglichen, im Kontext der fortschreitenden umfassenden Digitalisierung der Gesellschaft komplexe Lernstoffe auf neuen Wegen zu erschließen, kreative Möglichkeiten zur Präsentation von Informationen und Inhalten zu erforschen und Medienkompetenz zu erlangen, die dabei hilft, sich in der Masse der zur Verfügung stehenden Informationen aus verschiedenen Quellen zu orientieren.
Die Vergabeeinheit 3 - Schullösung im Rahmen des Gesamtprojektes GHIT2022 hat zum Inhalt, zusammen mit anderen Projektbeteiligten für die Bereiche Verwaltung und Schulbetrieb logisch getrennte Benutzerdomänen zu implementieren, die den Benutzern beider Bereiche eine effiziente Abarbeitung der jeweiligen bereichsspezifischen Arbeitsaufgaben ermöglicht. Der Auftraggeber erwartet ein funktionales und mit wenig Aufwand zu administrierendes Gesamtsystem, das für alle am Schulbetrieb Beteiligten eine sichere, angemessen verfügbare und flexible Basis für die aktive Mitarbeit bietet.
Folgende Zielstellungen sollen erreicht werden:
- höchstmögliche Unterstützung der Lehr- und Lernprozesse durch Nutzung mobiler Computersysteme einschließlich Anwendungen zur Vermittlung von Lehrstoffen sowie zur Erarbeitung und Präsentation von Unterrichtsmaterialien und Schülerarbeiten in verschiedenen Gestaltungsformen
- flexible Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen IT-Infrastruktur der Grace-Hopper-Gesamtschule, weitestgehend unabhängig von Aufenthaltsort und Uhrzeit
- unkomplizierte und unaufwändige Anpassungen von Zugriffsmöglichkeiten der Nutzer auf Anwendungen und Netzwerkressourcen
- Datenschutzkonforme und Persönlichkeitsrechtswahrende Möglichkeiten zur Nutzung von externen Diensten in der Cloud oder im Internet
- effiziente Verwaltung von Berechtigungen über Rollen und Gruppen
- Möglichkeiten zur flexiblen Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen und Anforderungen
- Begrenzung der notwendigen Aufwände zur Administration und zum kontinuierlichen Betrieb der Lösung
- Gewährleistung der IT-Sicherheit, des Jugendschutzes und des Datenschutzes
Für die gesamte Schule sollen durch den Auftragnehmer dieser Vergabeeinheit im Rahmen der Schullösung zentrale Netzwerkdienste wie DNS, DHCP, Verwaltungsmöglichkeiten für Benutzer und Zugriffsberechtigungen mit Rollenkonzept und individuellen Zugriffsrechten für die unterschiedlichen Benutzergruppen sowie notwendige Zertifikats-Strukturen bereitgestellt werden, die zum Betrieb von Domänen sowie zur Nutzung externer Dienste und Anwendungen erforderlich sind.
Im Zusammenhang mit der Geräteverwaltung mittels der vorhandenen Produkte Apple School Manager und Jamf School soll eine einfache Verwaltung der Benutzer ermöglicht werden. Hierzu zählen auch das Update-Management für die Clientsysteme mittels Gruppensteuerung, die dynamische Zuordnung von Lehrkräften und Schülern zu Unterrichtsräumen, um die Gruppenarbeit zu unterstützen sowie intuitiv zu bedienende und den besonderen Anforderungen des Schulbetriebs gerecht werdende Werkzeuge für die IT-Administration.
Der Auftraggeber legt Wert auf eine Gesamtlösung, die hinsichtlich aller Komponenten so aufeinander abgestimmt ist, dass alle Benutzer bei der Erfüllung ihrer spezifischen Aufgaben optimal unterstützt werden und keine Systembrüche erkennbar werden. Hierzu sollen auch Single Sign-on Mechanismen beitragen, so dass die Benutzer alle benötigten Subsysteme und Anwendungen weitestgehend ohne erneute Authentifizierung nutzen können.
Zur Umsetzung der Leistungen werden vom Auftragnehmer dieser Vergabeeinheit erwartet:
- ein hohes Maß der Fokussierung auf die zu erreichenden Ziele
- Flexibilität bezüglich dynamischer Prozesse in der Zusammenarbeit mit den weiteren Projektbeteiligten
- sehr gute Fähigkeiten zur Kommunikation und Vermittlung spezifischer technischer Inhalte in der Abstimmung mit anderen Beteiligten des Projektes
Der Auftragnehmer wird am Gesamterfolg des Projektes und seiner Anteile daran gemessen. Der Auftraggeber legt Wert auf ein funktionales Gesamtsystem, dass zum Zieltermin in der geforderten Qualität übergeben wird.
Der Bedarfsträger behält sich vor, die optional abgefragten Leistungen zu beauftragen. Die gegenständlichen Bedarfspositionen werden in den Vergabeunterlagen näher beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Ausstattung der Grace-Hopper-Gesamtschule in Teltow - Schullösung GHIT2022_VE3
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabenummer lautet: 44-2022 EU.
Die Referenznummer lautet: GHIT2022_VE3.
1) Durch diese Bekanntmachung wird das Angebotsverfahren begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen sowie den weiteren Erklärungen gemäß Vergabeunterlagen mit einem Angebot um den Auftrag bewerben.
2) Bewerber und Bieter müssen zur Erstellung der Angebote zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare verwenden. Angebote, die diese Vorgaben nicht beachten, werden ausgeschlossen. Zusätzlich geforderte Anlagen sind beizufügen.
3) Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 18.08.2022, 12.00 Uhr an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bietern zum Angebot sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bieteranfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
5. Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRTNV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]