Grund- und Oberflächenwassermonitoring Ostsachsen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Oberflächenwassermonitoring Ostsachsen
Im Gebiet der Monitoringbereiche Ostsachsen muss im Rahmen der Abschlussbetriebspläne die Sanierung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse überwacht werden. Die zu realisierenden Leistungen fallen in den Geltungsbereich des Bundesberggesetzes (BBergG) der BRD. Die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV mbH), Sanierungsbereich Lausitz betreibt in diesem Bereich auf der Grundlage des Merkblattes Montanhydrologisches Monitoring der LMBV mbH Grundwasserstandsmessungen, Grundwasserprobennahme und -analytik, Seewasserprobennahme und -analytik, Tiefenprofilaufnahme, Fließgewässerprobennahme und -analytik, Durchflussmessungen sowie Wartung und Pflege des Messnetzes
Ostsachsen, Landkreis Bautzen
Wesentliche Inhalte der zu erbringenden Leistung sind:
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- Grundwasserstandsmessungen an ca. 1.230 Grundwassermessstellen mit verschiedenen Messzyklen
- Beprobung von ca. 115 Grundwasserbeschaffenheitsmessstellen und Analytik sowie digitaler Aufzeichnung der Vor-Ort-Parameter in Echtzeit und geförderter GW-Menge
- Probenahme und Analytik (chemische und biologische) an 35 Seemessstellen mit Boot und Hubschrauber zu vorgegebenen Probenahmezeiten, digitale Aufnahme von Tiefenprofilen mittels Multiparametersonde
in Echtzeit
- Probenahme und Analytik (chemische) an 36 Fließgewässermessstellen in vorgegebenen Messzyklen sowie Durchflussmessungen an 30 Fließgewässermessstellen mit unterschiedlichen Messzyklen
- Wartung und Pflege des Messnetzes
- Freischnitt der Zuwegungen
- Rückbau von Grundwassermessstellen
- Plausibilitätskontrolle der Messergebnisse und Erarbeitung von Jahresberichten zur Auswertung der Messkampagnen
Die jeweils wiederkehrenden Leistungen für die Jahre 2025 und 2026 werden als Optionen vereinbart.
Die eventuelle Beauftragung der Optionen ist bis spätestens 30.09. des vorhergehenden Vertragsjahres vorgesehen.
Vergabe-Nr.: 2318200104
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grund- und Oberflächenwassermonitoring Ostsachsen
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht: ja.
Die Fläche, auf der die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen: ja
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Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich.
Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
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Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 633 – Angebotsschreiben
- Formblatt 221/222 – Angaben zur Preisermittlung
- Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend)
- Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal für Leitung und Aufsicht
- Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend)
- Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 2022-576_Sanktionen
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Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-Punkt D):
- Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise und/oder Urkalkulation
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
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Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (631-EU-Punkt 3.2):
- Urkalkulation
- Eignungsnachweise Nachunternehmer
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Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland