Sanierung Potsdamer Straße 83 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_wobaukwh_ps83_GP
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wobauge-kw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Potsdamer Straße 83
Potsdamer Straße 83 15711 Königs Wusterhausen, Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH Fontaneplatz 1 15711 Königs Wusterhausen
Es handelt sich um ein Gebäude mit insgesamt 16 Wohnungen und 1.006 m² Wohnfläche. Das 5-geschossige Gebäude wurde ca. 1970 in Mauerwerksbau errichtet. Das Gebäude ist voll unterkellert. Die Erschließung erfolgt über zwei Treppenhäuser mit straßenseitigem Zugang.
Das Dachgeschoss als Vollgeschoss wird als Gemeinschaftsfläche genutzt. Das Dach ist als Schmetterlingsdach mit Betonsparren ausgebildet. Bei der Fassaden handelt es sich um eine Putzfassade. Die Beheizung des Objekts / der Wohnungen erfolgt mit verschiedenen Energieträgern. Die Bäder und Küchen werden über Gasthermen beheizt. Diese dienen gleichzeitig der Warmwassergewinnung. Die restlichen Räume werden im wesentlichen über Ofenheizungen beheizt. Die Steigestränge in den Bädern entsprechen ihrem Erstellungsdatum und wurden nur partiell gemäß Erfordernis instandgesetzt. Die Fenster wurden ca. in 2004 komplett erneuert und die Balkone inkl. den Brüstungen wurden ca. in 2007 instandgesetzt bzw. erneuert.
Das Objekt ist gekennzeichnet von regelmäßigen baulichen Instandhaltungen, aber ohne durchgreifende Modernisierungen bzw. Instandsetzungen. Die Wohnungen sind vollständig vermietet, d.h. die Baumaßnahmen werden im bewohnten Zustand durchgeführt.
Die Planungsleistungen beinhalten Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (im Folgenden HOAI) für die Grundleistungen der Leistungsphasen (LP) 1 bis 3 und Besondere Leistungen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI,
- Freianlagenplanung nach § 39 HOAI,
- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI und
- Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI mit den Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen)
sowie Leistungen für Brandschutz nach Heft Nr. 17 der AHO- Schriftenreihe, 3. Auflage 2015, LP 1 bis 3 und Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 15, Stand März 2011 - Leistungen der Baustellenverordnung, LP 1.
Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und seinen Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL4RX96
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL4RQPM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnisgegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zustellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß §135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur
festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Potsdamer Straße 83 15711 Königs Wusterhausen, Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH Fontaneplatz 1 15711 Königs Wusterhausen
Es handelt sich um ein Gebäude mit insgesamt 16 Wohnungen und 1.006 m² Wohnfläche. Das 5-geschossige Gebäude wurde ca. 1970 in Mauerwerksbau errichtet. Das Gebäude ist voll unterkellert. Die Erschließung erfolgt über zwei Treppenhäuser mit straßenseitigem Zugang.
Das Dachgeschoss als Vollgeschoss wird als Gemeinschaftsfläche genutzt. Das Dach ist als Schmetterlingsdach mit Betonsparren ausgebildet. Bei der Fassaden handelt es sich um eine Putzfassade. Die Beheizung des Objekts / der Wohnungen erfolgt mit verschiedenen Energieträgern. Die Bäder und Küchen werden über Gasthermen beheizt. Diese dienen gleichzeitig der Warmwassergewinnung. Die restlichen Räume werden im wesentlichen über Ofenheizungen beheizt. Die Steigestränge in den Bädern entsprechen ihrem Erstellungsdatum und wurden nur partiell gemäß Erfordernis instandgesetzt. Die Fenster wurden ca. in 2004 komplett erneuert und die Balkone inkl. den Brüstungen wurden ca. in 2007 instandgesetzt bzw. erneuert.
Das Objekt ist gekennzeichnet von regelmäßigen baulichen Instandhaltungen, aber ohne durchgreifende Modernisierungen bzw. Instandsetzungen. Die Wohnungen sind vollständig vermietet, d.h. die Baumaßnahmen werden im bewohnten Zustand durchgeführt.
Die Planungsleistungen beinhalten Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure Stand 2021 (im Folgenden HOAI) für die Grundleistungen der Leistungsphasen (LP) 1 bis 3 und Besondere Leistungen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI,
- Freianlagenplanung nach § 39 HOAI,
- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI und
- Technische Ausrüstung nach § 55 HOAI mit den Anlagengruppen 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen), 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen)
sowie Leistungen für Brandschutz nach Heft Nr. 17 der AHO- Schriftenreihe, 3. Auflage 2015, LP 1 bis 3 und Leistungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach AHO-Schriftenreihe, Heft Nr. 15, Stand März 2011 - Leistungen der Baustellenverordnung, LP 1.
Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem Vertrag und seinen Anlagen.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
§ 34 HOAI (Leistungsbild Gebäude)
Im Rahmen der Bauzustandsanalyse wurde festgelegt, dass die vorhandenen Balkonplatten im Kontext der gesetzlichen Vorgabe im Zuge einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle und einer zukünftigen Nutzung und Instandhaltung zurückgebaut werden und im Sinne einer für den Auftraggeber und Bewohner sinnvollen Schnittstellenbildung durch Vorstellbalkone ersetzt werden sollen.
§ 39 HOAI (Leistungsbild Außenanlagen)
Nunmehr wird die Realisierung von notwendigen Stellplätzen gem. Stellplatzsatzung der Stadt Königs Wusterhausen auf eigenem Grundstück notwendig. Des Weiteren kann die Zufahrt zu dem Bereich der bisherigen Abstellflächen zukünftig nicht mehr genutzt werden (Verbreiterung von Bestandswänden). Unter Einbezug des Nachbargrundstücks wird eine umfangreichere Planung und Ausführung der Außenanlagen notwendig.
§ 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4)
Gemeinsam mit dem Generalplaner wurde im Rahmen der Objekt- und Wohnungsbegehung bzgl. des ursprünglich ausgeschriebenen Bauvorhabens festgestellt, dass die dort vorhandene Elektroinstallation grundsätzlich nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht und auch aus Sicherheitsgesichtspunkten erneuert werden muss, um das Risiko der Gefährdung der Bewohner zu reduzieren und um eine zeitnahe Maßnahme nach Ausführung des ursprünglich beauftragten Umfangs und einem damit verbundenen Mietausfall zu vermeiden. Die Elektro- und Medieninstallation muss entsprechend den heutigen Standards erneuert und ausgetauscht werden.
Bei der Vergabe des ursprünglichen Auftrags konnte nach den Spezifika des konkreten Auftragsgegenstandes und des am Markt Üblichen mit der hier vorzunehmenden Auftragserweiterung insbesondere unter Berücksichtigung des erheblichen ursprünglichen Auftragsvolumens und dem komplexen Planungsauftrag der Sanierung nicht gerechnet werden. Die Auftragserweiterung führt auch nicht dazu, dass der Gesamtcharakter des Auftrags eine erhebliche Änderung oder Ausdehnung erfährt. Da eine letzte Sanierung im Jahr 2004 erfolgte, war nicht erkennbar, dass der Stand der Technik nun so veraltet ist, dass Sicherheitsrisiken bestehen.
Die Sicherheitsrisiken für die Bewohner erlauben keine weitere Aufschiebung der geänderten Modernisierungsmaßnahmen.
Darüber hinaus ist ein Auftragnehmerwechsel aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ausgeschlossen und mit beträchtlichen Zusatzkosten verbunden:
- Es entstünden zusätzliche planerische Schnittstellen zu den bisherigen Planungsleistungen, diese erfordern einen erhöhten Koordinierungs- und Abstimmungsaufwand. Die Auftraggeberin verfügt in dieser Hinsicht nicht über ausreichend Personalressourcen um diesen Mehraufwand abzudecken. Dies hätte zur Folge, dass weitere externe Dienstleister bzw. Leistungen diesbezüglich vergeben werden müssten.
- Die ursprünglichen Planungsleistungen sind so weit fortgeschritten, dass die Vergabe der geänderten Leistungen an einen anderen als den bisherigen Auftragnehmer, einen erheblichen und damit verbunden kostenintensiven Einarbeitungsaufwand zur Folge hätte.
- Ein Wechsel des Auftragnehmers führt dazu, dass die bisherige Terminplanung bzw. die bisherigen Ausführungszeitraume nicht mehr eingehalten werden können
- Die Erfolgsaussicht eines weiteren Vergabeverfahrens für die isolierte, hier gegenständliche Leistung wäre im hohen Maß ungewiss, da sich der interimsweise Auftragnehmer in ein bereits fortlaufendes Projekt einarbeiten, Datenerhebungen durchführen und bisher vorhandene Daten analysieren und ggfs. anpassen müsste, sodass der Auftrag für ihn im Ergebnis unwirtschaftlich wäre.