Server Storage
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03050
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sana.de/herzzentrum-cottbus
Abschnitt II: Gegenstand
Server Storage
Das Sana-Herzzentrum Cottbus plant den TechRefresh des vorhandenen NetApp Storage für die Shared Infrastructure (VMware) und die FileServices (CIFS/SMB). Die sich bisher im Ein-satz befindliche Backup Software Commvault muss weiterhin eingesetzt werden, welche die Hardware SnapShots des derzeitigen Storagesystems (NetApp) und des zukünftigen Storage-systems unterstützt.
Das Sana-Herzzentrum Cottbus plant den TechRefresh des vorhandenen NetApp Storage für die Shared Infrastructure (VMware) und die FileServices (CIFS/SMB). Die sich bisher im Ein-satz befindliche Backup Software Commvault muss weiterhin eingesetzt werden, welche die Hardware SnapShots des derzeitigen Storagesystems (NetApp) und des zukünftigen Storage-systems unterstützt.
Dabei ist das Sana-Herzzentrum Cottbus gleichermaßen auf eine bewährte, kostengünstige Datacenter-Lösung angewiesen, die sowohl virtualisierte als auch nicht virtualisierte Res-sourcen unterstützt, die sich problemlos in großen IT-Umgebungen implementieren und in bestehenden Infrastrukturen managen lässt und die unterbrechungsfrei skalierbar ist, sodass sie an zukünftige Cloud Computing-Vorhaben angepasst werden kann.
Die zu beschaffende Speicher-Lösung muss eine zukunftssichere, einheitliche und validierte Architektur unterstützten, um mehrere Workloads mit allen Storage Protokollen zu unter-stützen. Dabei muss sie sich nahtlos in die bestehende Infrastruktur der Sana-Herzzentrum Cottbus einfügen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Aktueller Handelsregisterauszug in Kopie bzw. Nachweis, dass der Bieter zur gewerbsmäßigen Erbringungder Leistung berechtigt ist.
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamterhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege-und Arbeitslosenversicherung) sowie der Berufsgenossenschaft vollständig und pünktlich nachgekommen ist.
3. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 3 GWB, § 42VgV vorliegen bzw. § 125 GWB Maßnahmen zur Selbstreinigung erfolgt sind.
4. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1Nr. 2 GWB vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, §21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG vorliegen.
6. Gewerbezentralregisterauszug 7. Alle vorgenannten Nachweise müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags 2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
i.H.v 2.000.000 3. Alle vorgenannten Nachweise müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers 2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen 3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt 4. Herstellerzertifizierung 5. Alle vorgenannten Nachweise müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1)genanntenVergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.Grundsätzlicherfolgt dies innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rügenichtabhelfen zu wollen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB) bzw. innerhalb von 15 Kalendertagen nachAbsendungder Information gemäß § 134 Abs. 2 GWB (ggf. Verkürzung der Wartefrist auf zehn KalendertagebeiInformation per Fax oder auf elektronischen Wege).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor EinreichendesNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüberdemAuftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestensbiszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzuwollen, vergangen sind, (das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 S.2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nichtgerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.