Austausch von Rechnern für virtuelle Maschinen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-16-PIK
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pik-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Austausch von Rechnern für virtuelle Maschinen
Ziel der Beschaffung ist der Ersatz von sechs Rechnern der seit Ende 2017 beim Auftraggeber betriebenen "hochintegrierten ITInfrastruktur für die Bereitstellung virtueller Maschinen", im folgenden kurz "die vorhandene Infrastruktur" genannt durch vier neue, zu den verbleibenden Rechnern der vorhandenen Infrastruktur vollständig kompatibler Rechner, im folgenden kurz "die angebotene Lösung" genannt. Technologische Basis der vorhandenen Infrastruktur sind zwei Lenovo HX / Nutanix AOS / AHV Maschinengruppen [Cluster], mit aktuell jeweils fünf Rechnern.
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. Telegrafenberg A56 14473 Potsdam
Ziel der Beschaffung ist der Ersatz von sechs Rechnern der seit Ende 2017 beim Auftraggeber betriebenen "hochintegrierten ITInfrastruktur für die Bereitstellung virtueller Maschinen", im folgenden kurz "die vorhandene Infrastruktur" genannt durch vier neue, zu den verbleibenden Rechnern der vorhandenen Infrastruktur vollständig kompatibler Rechner, im folgenden kurz "die angebotene Lösung" genannt. Technologische Basis der vorhandenen Infrastruktur sind zwei Lenovo HX / Nutanix AOS / AHV Maschinengruppen [Cluster], mit aktuell jeweils fünf Rechnern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Nachweis über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist.
2. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer.
4. Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je nach Leistungsanteil - erbracht werden (Formular 4.2 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung).
5. Im Falle von Unteraufträgen/Eignungsleihe ist Formular 4.3 EU (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe) und Formular 4.4 EU (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) einzureichen.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläufigen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beabsichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müssen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eignungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einreichen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonseiten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".
1. Formfreie Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
2. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall (nicht älter als 6 Monate). Alternativ Verpflichtung des Abschlusses einer Versicherungspolice im Auftragsfall.
3. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, ist durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 - 2 genannte Erklärung/Nachweis, unter Berücksichtigung des jeweils zu erbringenden Leistungsanteils innerhalb der Bietergemeinschaft, der grob zu beschreiben ist, vorzulegen.
4. Der Auftraggeber erkennt als Nachweise/Erklärungen im jeweils dort geprüften Umfang auch die Eintragung in die allgemein zugänglichen Präqualifizierungsdatenbanken an, soweit diese mit den geforderten Nachweisen/Erklärungen inhaltlich identisch sind. Weitergehend oder ergänzend geforderte Nachweise/Erklärungen müssen auch von präqualifizierten Unternehmen beigebracht werden.
5.Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener, Unterlagen (z.B. Patronatserklärung, Eignungsleihe) belegen.
6. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU) - auch vom Nachunternehmer.
- Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Die Nachweise müssen von den Beteiligten gemeinsam - je nach Leistungsanteil - erbracht werden.
- Die Nachweise können durch eine Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ ersetzt werden, soweit keine darüber hinausgehenden Anforderungen gestellt werden.
Sonstiges (EEE)
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Ein-heitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Mög-lichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nach-weise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Ver-fahrens erforderlich ist.
Link zur Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) :
https://eee.evergabe-online.de/
Jedes Unternehmen, das im eigenen Namen als Bewerber oder Bieter an einem Vergabeverfahren teilnimmt und freiwillig oder gemäß den Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers eine EEE als vorläu-figen Beleg für seine Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden beab-sichtigt, füllt ein eigenes Standardformular gemäß Anhang 2 VO (EU) 2016/7 vollständig aus und - soweit gefordert oder notwendig - unterzeichnet dieses.
Erleichterungen gelten für präqualifizierte Unternehmen, die in einem amtlichen Verzeichnis einge-tragen sind oder über eine Zertifizierung gemäß § 47 Abs. 8 VgV verfügen. Diese Unternehmen müs-sen Angaben zu den in den Teilen III, IV und V des Formulars abgefragten Informationen nur insoweit machen, als diese nicht bereits ihrer Präqualifikation zugrunde liegen und für die daher nicht die Eig-nungsvermutung gemäß § 48 Abs. 8 VgV gilt.
Europäische Unternehmen, die an einer Ausschreibung im Ausland teilnehmen und eine EEE einrei-chen sollen oder möchten, finden sämtliche Sprachfassungen des Standardformulars in dem vonsei-ten der Europäischen Kommission bereitgestellten elektronischen Informationssystem "e-Certis".
Zum Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit sind durch Bieter Nachweise über die Erfüllung der folgenden Anforderungen in Form von Eigenerklärungen und Erläuterungen zu erbringen:
1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
3. Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
4. Vom Bieter sind zum Nachweis seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit mindestens drei Referenzen für Systeminstallationen, die der angebotenen Lösung hinsichtlich Hard- und Softwareausstattung im wesentlichen entsprechen und die im Zeitraum vom 1. Juni 2020 bis zum 30. Juni 2022 erfolgreich abgenommen wurden, anzugeben. Darüber hinaus sind vom Bieter Nachweise zur Zertifizierung durch die Hersteller der wesentlichen angebotenen Hard- und Softwarekomponenten der angebotenen Lösung vorzulegen
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen sind einzuhalten und durch die Unterschrift und Einreichung der Angebotspreise im LV und den EVB-IT Verträgen zu bestätigen.
Mit Abgabe eines Angebotes, bestätigt der Bieter, dass die von ihm angebotene Lösung in der Leistungsbeschreibung genannten Mindestanforderungen vollständig und ohne Einschränkungen erfüllt.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor einer Zuschlagserteilung vom Bieter Nachweise über die Erfüllung einzelner Mindestanforderungen zu fordern.
Vertragsabschluss der Verträge:
- EVB-IT Systemlieferungsvertrag
- Hinweis: Seit dem 09.04.2022 besteht geltendes Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren,
soweit Personen oder Unternehmen, die nach der Vorschrift [Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands] Russland zuzuordnen sind, unmittelbar als Bewerber oder Bieter auftreten oder als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind und mehr als 10% des Auftragswertes auf das betroffene Unternehmen entfallen.
Zu diesem Zweck ist die Abgabe einer Eigenerklärung zum Bezug zu Russland im Sinne der o.g. Vorschrift von jedem Verfahrensteilnehmer (auch Unterauftragnehmer) auszufüllen und bei Angebotsabgabe beizubringen.Ein Muster befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz Brandenburg "online"
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y40RTD3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Widersprüche, hat er das PIK unverzüglich und vor Einreichung des Angebots schriftlich darauf hinzuweisen. Die Hinweise sind an die benannten Kontaktstellen (über den Vergabemarktplatz Brandenburg) zu richten. Widersprüche oder Unklarheiten, die nach Einreichen der Angebote bzw. nach Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote zur Kenntnis gegeben werden, gehen nicht zu Lasten des Auftraggebers.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB.
Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwe.brandenburg.de