Rahmenvereinbarung Clients + Monitore Referenznummer der Bekanntmachung: DIKOM-2022-006 (Bekanntmachung vergebener Aufträge)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dikom-bb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Clients + Monitore
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Desktop-Computern, Notebooks, Tabletts und Monitoren
Clients und Monitore
Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg Gewerbeweg 3 03044 Cottbus Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) ist Dienstleister für Kommunen und Landkreise des Bundeslandes Brandenburg. Die mit diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen sind bei verschiedenen Mitgliedskommunen in Land Brandenburg zu erbringen.
Monitore 24", 27", 32", teilweise mit integrierter Halterung, Standard-Desktop-Rechner für Schule und Verwaltung, Advanced PC für Schule und Verwaltung
optionale Aufpreise für 5 Jahre Garantie, Softwarebetankung und Rollout
mobile Win-Clients
Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg Gewerbeweg 3 03044 Cottbus Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) ist Dienstleister für Kommunen und Landkreise des Bundeslandes Brandenburg. Die mit diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen sind bei verschiedenen Mitgliedskommunen in Land Brandenburg zu erbringen.
Standard-Notebooks 14", 15,6" für Schule und Verwaltung, Convertible Notebook für Schulen, Docking-Stations, Tastaturen, Mäuse, Notebooktaschen
Aufpreise für WWAN Module, Smart Card Reader, 5 Jahre Garantie
mobile iOS-Clients
Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg Gewerbeweg 3 03044 Cottbus Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) ist Dienstleister für Kommunen und Landkreise des Bundeslandes Brandenburg. Die mit diesem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen sind bei verschiedenen Mitgliedskommunen in Land Brandenburg zu erbringen.
Ipad, Ipad Air, Ipad Pro, MacBook & Zubehör
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Clients und Monitore
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bechtle.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
mobile Win-Clients
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bechtle.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
mobile iOS-Clients
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rednet.ag/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YXDRTBR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabebestimmungen sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen. Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist. Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer des Landes Brandenburg schriftlich gestellt werden.
Beantragt ein Unternehmen die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens, ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Frist nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.