Betriebsführung Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigsfelde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung Straßenbeleuchtung
Gegenstand des Auftrags ist die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von Ludwigsfelde, bestehend u.a. aus Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Dokumentation.
Die Leistungen umfassen unter anderem:
- Betrieb und Instandhaltung (Störungsbeseitigung, Inspektion, Wartung etc.)
- Erneuerung (Ersetzen von Lichtmasten und Leuchtenträgern)
- Bestandsdokumentation und Berichtswesen
Stadt Ludwigsfelde 14974 Ludwigsfelde
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von Ludwigsfelde, bestehend u.a. aus Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Dokumentation. In der Stadt Ludwigsfelde bestehen derzeit 4.553 Lichtpunkte. Die vorgenannten Leuchtpunkte stehen im Eigentum der Stadt Ludwigsfelde; sie sind vollständig vom Straßenbeleuchtungsvertrag umfasst.
Der Betrieb umfasst sämtliche Maßnahmen zur Herbeiführung des Beleuchtungserfolges, insbesondere
- die Bestellung eines Anlageverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100
- das Störungsmanagement
- die Arbeitsvorbereitung für sämtliche Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten
- die Dokumentation des gesamten Anlagenbestandes sowie des Betriebs und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage
- Informationspflichten/Reporting
Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung, inklusive der Störungsbeseitigung sowie das Beseitigen von Unfall- und Vandalismusschäden und Schäden aufgrund von höherer Gewalt. Die Erneuerung beinhaltet alle Maßnahmen zum Ersatz der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage einschließlich Planungsleistungen für Erneuerungsmaßnahmen.
Leistungsbestandteil sind nicht Neubaumaßnahmen und Stromlieferungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDBRTB1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.