Betriebsführung Straßenbeleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2022

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigsfelde.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betriebsführung Straßenbeleuchtung

Referenznummer der Bekanntmachung: 11/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand des Auftrags ist die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von Ludwigsfelde, bestehend u.a. aus Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Dokumentation.

Die Leistungen umfassen unter anderem:

- Betrieb und Instandhaltung (Störungsbeseitigung, Inspektion, Wartung etc.)

- Erneuerung (Ersetzen von Lichtmasten und Leuchtenträgern)

- Bestandsdokumentation und Berichtswesen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34928500 Straßenbeleuchtungseinrichtungen
34928510 Straßenbeleuchtungsmasten
34928530 Straßenlaternen
45316110 Installation von Straßenbeleuchtungsanlagen
34993000 Straßenbeleuchtung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Hauptort der Ausführung:

Stadt Ludwigsfelde 14974 Ludwigsfelde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet von Ludwigsfelde, bestehend u.a. aus Betrieb, Instandhaltung, Erneuerung und Dokumentation. In der Stadt Ludwigsfelde bestehen derzeit 4.553 Lichtpunkte. Die vorgenannten Leuchtpunkte stehen im Eigentum der Stadt Ludwigsfelde; sie sind vollständig vom Straßenbeleuchtungsvertrag umfasst.

Der Betrieb umfasst sämtliche Maßnahmen zur Herbeiführung des Beleuchtungserfolges, insbesondere

- die Bestellung eines Anlageverantwortlichen gemäß DIN VDE 0105-100

- das Störungsmanagement

- die Arbeitsvorbereitung für sämtliche Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten

- die Dokumentation des gesamten Anlagenbestandes sowie des Betriebs und der Instandhaltung der Straßenbeleuchtungsanlage

- Informationspflichten/Reporting

Die Instandhaltung umfasst die Inspektion, Wartung und Instandsetzung, inklusive der Störungsbeseitigung sowie das Beseitigen von Unfall- und Vandalismusschäden und Schäden aufgrund von höherer Gewalt. Die Erneuerung beinhaltet alle Maßnahmen zum Ersatz der bestehenden Straßenbeleuchtungsanlage einschließlich Planungsleistungen für Erneuerungsmaßnahmen.

Leistungsbestandteil sind nicht Neubaumaßnahmen und Stromlieferungen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Betriebsführungskonzept / Gewichtung: 9 %
Qualitätskriterium - Name: Störungsbeseitigungskonzept / Gewichtung: 7,2 %
Qualitätskriterium - Name: Erreichbarkeit / Gewichtung: 2,4 %
Qualitätskriterium - Name: Wiederherstellungszeiten / Gewichtung: 2,4 %
Qualitätskriterium - Name: Dokumentation und Qualitätssicherung / Gewichtung: 6 %
Qualitätskriterium - Name: Erneuerungskonzept / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Innovationskonzept Steuerungs-/Regelungstechnik / Gewichtung: 3 %
Qualitätskriterium - Name: Innovationskonzept Technologiepfad / Gewichtung: 2 %
Qualitätskriterium - Name: Koordinations- und Abstimmungskonzept / Gewichtung: 3 %
Kostenkriterium - Name: Entgelt Betrieb und Instandhaltung / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Umfang der LED-Garantie / Gewichtung: 6 %
Kostenkriterium - Name: Ersatzteilgarantie / Gewichtung: 6 %
Kostenkriterium - Name: Kosten Erneuerung / Gewichtung: 14,4 %
Kostenkriterium - Name: Energieeinsparversprechen / Gewichtung: 3,6 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 080-215597
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YDBRTB1

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2022

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