Rahmenvereinbarung zum Betrieb des Gewässerbehandlungsschiffes der LMBV zur Neutralisation versauerter Tagebaurestgewässer 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer 2302700123
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Betrieb des Gewässerbehandlungsschiffes der LMBV zur Neutralisation versauerter Tagebaurestgewässer 2023/2024
Rahmenvereinbarung zur Neutralisation versauerter Tagebaurestgewässer in der Lausitz (Brandenburg/Ostsachsen) durch Einbringen von Neutralisationsmittel mittels des LMBV-Gewässerbehandlungsschiffs im Leistungszeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2024
Die Leistungszeiträume 01.04.2024 bis 31.03.2025; 01.04.2025 bis 31.03.2026 und 01.04.2026 bis 31.03.2027 werden jeweils als Optionen vereinbart. (siehe Pkt. II.2.11)
Der Betrieb erfolgt auf dem
- Partwitzer See
- Geierswalder See
- Sedlitzer See
- Transport, Einsetzen und Ausheben, Betrieb und Überwachung des Gewässerbehandlungsschiffes,
- Betrieb zweier Einsetz- und Beladestellen,
- Liefern und Einbringen von ca. 10.000 t /Jahr Neutralisationsmittel während der Vertragslaufzeit
Die Beauftragung der konkreten Leistungen erfolgt durch einen separaten auftragsbezogenen Leistungsabruf zur Rahmenvereinbarung sowie durch Einweisungen durch den AG vor Ort durch den AG.
Die Leistungserbringung erfolgt diskontinuierlich entsprechend der jeweiligen Leistungsabrufe durch den AG.
Bis zum wirksamen Abschluss eines Folgevertrages.
Die jeweils wiederkehrenden Leistungen für die Leistungszeiträume 01.04.2024 bis 31.03.2025; 01.04.2025 bis 31.03.2026 und 01.04.2026 bis 31.03.2027 werden jeweils als Optionen vereinbart.
Die eventuelle Beauftragung der Optionen ist bis spätestens 31.12. des vorhergehenden Vertragsjahres vorgesehen.
Die Beauftragung der optionalen Leistung ist abhängig von der Genehmigung der Finanzierung dieser Maßnahme.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Weiterführung der optionalen Leistungen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen eintreten.
Zur Angebotsbewertung werden die Positionen „Fahrbetrieb - langer Tag“ und „Fahrbetrieb - kurzer Tag“ mittels der erforderlichen Eintragsmengen sowie der Umlaufzeit des zum Einsatz kommenden Produktes in Abhängigkeit der Lagerungsdichte in produktspezifische Eintragskosten umgerechnet. Näheres in der Leistungsbeschreibung 2.6.3.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach §44 VgV wird verlangt (631-EU-Punkt 3.1):
- Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister wird seitens des AG eingeholt, bzw. ist seitens des Bieters auf andere Weise zu belegen.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftlicheLeistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- (§ 42 Absatz 1 VgV) Erklärung, dass keine Ausschlusstatbestände gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetzgegen Wettbewerbsbeschränkungen) bestehen,
- (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr),
- (§ 45 Absatz 1 Nr. 1 VgV und § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr).
Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage
- einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw.
- die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw.
- die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert.
Zum Nachweis, dass der Bewerber nicht wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WRegG im Sinne §§ 123 und 124 GWB (ab 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt durch den AG abgefordert oder
eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes ist mit dem Angebot vorzulegen.
Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: JA / NEIN (Kleinstunternehmen,kleineresUnternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß der Definition in Empfehlung 2003/361/EG derKommission).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach§46VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1):
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung,erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,
- (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C):
- Formblatt 221/222 - Angaben zur Preisermittlung,
- Formblatt 234 – Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend),
- Formblatt 235 – Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen,
- Formblatt LMBV-Personal für Leitung und Aufsicht.
- Formblatt „Eigenerklärung wegen Art 5k EU-VO Nr. 833-2014_Sanktionen“ ist mit dem Angebot unterzeichnet einzureichen.
Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU-PunktD):
- Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise und/oder Urkalkulation,
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Nachweis der fachlichen Eignung des Personals / folgender Mindestanforderungen sind mit dem Angebot als Eigenerklärung zu übergeben:
- mindestens 2 Schiffsführer
- mindestens 2 Bootsmänner
Der Auftragnehmer hat 14 Tage nach Versand des Informationsschreibens 333 (Information über die beabsichtigte Vergabe) dem Auftraggeber folgende Nachweise zu übergeben:
- Namentliche Benennung von mindestens 2 Schiffsführer und Nachweis ihrer Qualifikation mit dem Schiffspatent C nach BinSchPatentV (entsprechende Kopie des Schiffsführerscheins)
- Namentliche Benennung von mindestens 2 Bootsmännern / Matrosen (Arbeitskraft, die den Schiffsführer auf den Fahrten begleitet), Nachweis ihrer Qualifikation mit Schifferdienstbuch
- Anwendung von Office-Standardprogrammen,
- Umgang mit Gefahrstoffen,
- Umgang mit Kalibrierung und Wartung sowie Einsatz von pH-Sonden sowie
- Befähigung der Erfassung der pH-Werte mittels Sonde und Computertechnik.
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht.
Für diesen Vertrag wird eine Stoffpreisgleitklausel für die Produkte Kalkstein gemahlen und Branntkalk vereinbart.
Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 12.564.000,00 €
Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre.
Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken.
Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ort: entfällt
Land: Deutschland
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]