Neubau, Wartungs- und Instandsetzungsaufträge sowie Störungsbeseitigung im Bereich der Elektroversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 220922_NGP_DS_005 Rahmenvertragsarbeiten Elektro
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14480
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ngp-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau, Wartungs- und Instandsetzungsaufträge sowie Störungsbeseitigung im Bereich der Elektroversorgung
Neubau, Wartungs- und Instandsetzungsaufträge sowie Störungsbeseitigung im Bereich der Stromnetze.
Es ist vorgesehen 3 bis max. 4 Rahmenvertragspartner für die Laufzeit von 24 Monaten ab dem 01.01.2023 vertraglich zu binden.
Einzugsgebiet der NGP Potsdam
Neubau, Wartungs- und Instandsetzungsaufträge sowie Störungsbeseitigung im Bereich der Stromnetze.
Es ist vorgesehen 3 bis max. 4 Rahmenvertragspartner für die Laufzeit von 24 Monaten ab dem 01.01.2023 vertraglich zu binden.
Die Beschaffung erfolgt im Auf- und Abgebotsverfahren auf anhängende bepreiste Leistungsverzeichnisse und zusätzlichen Angaben zu Stundensätzen sowie einer Störungspauschale.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YAART6X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstößegegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Angebotsfrist gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB).