Stromlieferung Landkreis Teltow-Fläming Referenznummer der Bekanntmachung: XLVI/10-ZD/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.teltow-flaeming.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung Landkreis Teltow-Fläming
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften des Landkreises Teltow-Fläming
Lieferzeitraum: vom 01.01.2023 00:00 Uhr bis zum 31.12.2023 24:00 Uhr
Liefermenge gesamt: ca. 1.600.000 Mio. kWh/Jahr
Teltow-Fläming Süden
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften des Landkreises Teltow-Fläming
Lieferzeitraum: vom 01.01.2023 00:00 Uhr bis zum 31.12.2023 24:00 Uhr
Liefermenge gesamt: ca. 335.000 kWh/Jahr
Teltow-Fläming Süden Nordbereich
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften des Landkreises Teltow-Fläming
Lieferzeitraum: vom 01.01.2023 00:00 Uhr bis zum 31.12.2023 24:00 Uhr
Liefermenge gesamt: ca. 605.000 kWh/Jahr
Teltow-Fläming Mitte
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften des Landkreises Teltow-Fläming
Lieferzeitraum: vom 01.01.2023 00:00 Uhr bis zum 31.12.2023 24:00 Uhr
Liefermenge gesamt: ca. 390.000 kWh/Jahr
Teltow-Fläming Nordbereich
Abnahmestellen gemäß Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften des Landkreises Teltow-Fläming
Lieferzeitraum: vom 01.01.2023 00:00 Uhr bis zum 31.12.2023 24:00 Uhr
Liefermenge gesamt: ca. 235.000 kWh/Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung sowie der Unterschriftsberechtigung
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
- Versicherungsnachweis
- Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Teil V der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es ist beabsichtigt, die Bieter, welche die Zuschläge erhalten sollen, am 29.11.2022 über die Entscheidung in Kenntnis zu setzen. Des Weiteren werden die Bieter, deren Angebot nicht berücksichtig werden kann, ebenfalls an diesem Tage informiert. Beide
Informationen erfolgen über den Vergabemarktplatz Brandenburg.
Gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) darf der Auftrag jedoch erst frühestens am 14.12.2022 erteilt werden.
Angaben zu:
- zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
- fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird gegebenenfalls eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y52RTH0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).