Baumpflege für die Landeshauptstadt Potsdam (5 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-76-22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumpflege für die Landeshauptstadt Potsdam (5 Lose)
Die vorgesehenen Baumpflegeleistungen dienen der Herstellung und Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Flächen der Landeshauptstadt Potsdam und ihrer Ortsteile
- an öffentlich gewidmeten Straßen,
- auf öffentlichen Grünflächen (z.B. Plätze, Parkflächen, an Gräben, Uferwege, waldartige Bestände),
- 55 Naturdenkmäler (Einzelbäume, Baumgruppen)
- dem Jüdischen Friedhof Potsdam.
Nicht Bestandteil sind dagegen die Landes- und Bundesstraßen außerhalb der Ortsteile.
Es handelt sich im Wesentlichen um Baumschnittmaßnahmen, Sicherungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Standortverbesserung, Baumuntersuchungen, Wurzelstockentfernung und Fällungen.
Potsdam Süd-Ost
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Das Gebietslos Potsdam Süd-Ost beinhaltet Leistungen zur Baumpflege an 10.936 verkehrssicherungsrelevanten Straßenbäumen, 12.078 verkehrssicherungsrelevanten Bäumen auf Grünflächen und an Naturdenkmälern in folgenden Stadtteilen:
Nr. 51 Klein Glienicke
Nr. 52 Babelsberg Nord
Nr. 53 Babelsberg Süd
Nr. 71 Stern
Nr. 72 Drewitz
Nr. 73 Kirchsteigfeld
(Nummerierung in Anlehnung an die statistischen Bezirke der LHP)
Potsdam Süd-West
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Das Gebietslos Potsdam Süd-Ost beinhaltet Leistungen zur Baumpflege an 4.209 verkehrssicherungsrelevanten Straßenbäumen, 20.104 verkehrssicherungsrelevanten Bäumen auf Grünflächen und an Naturdenkmälern in folgenden Stadtteilen:
Nr. 42 Südliche Innenstadt
Nr. 61 Templiner Vorstadt
Nr. 62 Teltower Vorstadt
Nr. 63 Schlaatz
Nr. 64 Waldstadt I
Nr. 65 Waldstadt II
Nr. 66 Gewerbegebiet Potsdam Süd
Nr. 67 Forst Potsdam Süd
(Nummerierung in Anlehnung an die statistischen Bezirke der LHP)
Potsdam West
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Das Gebietslos Potsdam West beinhaltet Leistungen zur Baumpflege an 11.566 verkehrssicherungsrelevanten Straßenbäumen, 9.781 verkehrssicherungsrelevanten Bäumen auf Grünflächen und an Naturdenkmälern in folgenden Stadtteilen:
Nr. 11 Bornim
Nr. 12 Nedlitz (anteilig)
Nr. 15 Eiche
Nr. 16 Grube
Nr. 17 Golm
Nr. 31 Brandenburger Vorstadt (anteilig)
Nr. 32 Potsdam West
Nr. 33 Wildpark
Nummerierung in Anlehnung an die statistischen Bezirke der LHP)
Potsdam Innenstadt
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Das Gebietslos Potsdam Innenstadt beinhaltet Leistungen zur Baumpflege an 9.395 verkehrssicherungsrelevanten Straßenbäumen, 7.777 verkehrssicherungsrelevanten Bäumen auf Grünflächen und an Naturdenkmälern in folgenden Stadtteilen:
Nr. 12 Nedlitz (anteilig)
Nr. 13 Bornstedt
Nr. 21 Nauener Vorstadt
Nr. 22 Jägervorstadt
Nr. 23 Berliner Vorstadt
Nr. 31 Brandenburger Vorstadt (anteilig)
Nr. 41 Nördliche Innenstadt
(Nummerierung in Anlehnung an die statistischen Bezirke der LHP)
Besonderheiten zum Jüdischer Friedhof, Puschkinallee 18, 14469 Potsdam:
- Es ist auf ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild zu achten.
- Männliche Personen dürfen den Friedhof nur mit einer Kopfbedeckung betreten.
- Der Friedhof darf nicht mit Fahrzeugen über 3,5 t befahren werden.
- Die Öffnungszeiten liegen laut Jüdischen Landesgemeinde Brandenburg wie folgt:
Winter: Montag bis Freitag 09.00 - 14.00 Uhr, Sonntag 10.00 - 13.00 Uhr
Sommer: Montag bis Freitag 09.00 - 16.00 Uhr, Sonntag 10.00 - 16.00 Uhr
- Arbeiten dürfen generell nur von Montag bis Freitag ausgeführt werden.
- Informationen über Feiertage und Schlüsselübergaben außerhalb der Öffnungszeiten sind mit dem zuständigen Mitarbeiter auf dem Jüdischen Friedhof, Herrn Felix-Mosche Berul,
Tel.: 0331/24365511 abzusprechen.
Potsdam Nord
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Das Gebietslos Potsdam Nord beinhaltet Leistungen zur Baumpflege an 9.079 verkehrssicherungsrelevanten Straßenbäumen, 7.197 verkehrssicherungsrelevanten Bäumen auf Grünflächen und an Naturdenkmälern in folgenden Stadtteilen:
Nr. 14 Sacrow
Nr. 81 Uetz-Paaren
Nr. 82 Marquardt
Nr. 83 Satzkorn
Nr. 84 Fahrland
Nr. 85 Neu Fahrland
Nr. 86 Groß Glienicke
(Nummerierung in Anlehnung an die statistischen Bezirke der LHP)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Groß Kreutz
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14550
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Löwenberger Land OT Teschendorf
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16775
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altdorf
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90518
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Werder / Havel
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14542
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR1WG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.