Umbau/Modernisierung ehem. Jagdschloss, Los 44 Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: EU OV-12-2022 Umbau/Modernisierung ehem. Jagdschloss, Los 44 Aufzugsanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwalde/Spree
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fuerstenwalde-spree.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Modernisierung ehem. Jagdschloss, Los 44 Aufzugsanlagen
Errichtung einer barrierefreien Aufzugsanlage für die Nutzung von Aufzügen für Personen Behinderungen nach EN 81-70 (Teil 1)
inkl. Rauchfreihaltesystem, autom. Branderkennung
ehemaliges Jagdschloss Schlosstraße 15517 Fürstenwalde/Spree
Errichtung einer barrierefreien Aufzugsanlage für die Nutzung von Aufzügen für Personen Behinderungen nach EN 81-70 (Teil 1)
inkl. Rauchfreihaltesystem, autom. Branderkennung
Programm " Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR)-Infrastruktur " EFRE Nr. 85020188
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufzugsanlagen
Ort: Wittenberge, Prignitz
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0R11B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 EU VOB/A.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungs- verfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]